Die ARAG bietet spezielle Rechtsschutzversicherungen für Journalisten an – allerdings nur, solange diese auch als Journalisten arbeiten. Blogger sind damit nicht gemeint, so die ARAG:
“Der Presse-Rechtsschutz unserer Gesellschaft bietet dem Versicherungsnehmer ausschließlich Rechtsschutz bei der Ausübung journalistischer Tätigkeiten. Das Erstellen und Betreiben von Webseiten wird von unserer Gesellschaft nicht als journalistische Tätigkeit gewertet. Unser Produkt, der Presse-Rechtsschutz, kann rechtliche Risiken aus derartige Tätigkeiten nicht abdecken.“
Die Absage kam zustande, als der Journalist und Blogger Sascha Borowski versuchte, eine derartige Versicherung zu bekommen.
Trotz eines gesetzlichen Verbotes ist die Zahl der unerbetenen Werbeanrufe in Deutschland sprunghaft angewachsen. Dies geht aus einer repräsentativen Umfrage hervor, welche die Gesellschaft für Konsumforschung (GFK) dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbz) zur Verfügung gestellt hat. Nach dem am 8. Juli 2004 in Kraft getretenen Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) ist Telefonwerbung bei Verbrauchern nur nach ausdrücklich erteilter vorheriger Zustimmung zulässig.
Der „Verband Privater Rundfunk und Telemedien“ (VPRT) hat eine Staatshaftungsklage gegen die Bundesrepublik Deutschland eingereicht. Der Lobbyverband der Fernseh- und Radiosender beruft sich dabei auf Schäden, die seinen Mitgliedern entstanden seien, weil die EU-Richtlinie „Europa in der Informationsgesellschaft“ nicht korrekt in deutsches Recht umgesetzt worden sei.
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