Datenleck bei SchülerVZ, Jugendliche wegen Filesharing vor Gericht, ungewollte Aboverträge – die Liste der Gefahren im Internet ist lang, gerade für junge Menschen. Vor allem Politiker und Journalisten malen den Teufel gerne an die Wand. Aber wie gehen Kinder und Jugendliche wirklich mit dem Internet um? Welche Rolle spielt das Medium im Alltag und welche Gefahren sehen sie selbst? Sind junge Menschen im Internet tatsächlich so ahnungs- und sorglos, wie oft behauptet wird?
Wir haben uns mit jemandem unterhalten, der es wissen muss. Sophie* ist ein waschechter „Digital Native” und in jeder freien Minute im www unterwegs. Im Interview erzählt uns die 14jährige Gymnasiastin, wie sie sich in Social Networks und Foren verhält und wie sie rechtliche Fragen im Internet beurteilt. Artikel vollständig lesen
Sie sind überall. Das Girlie mit dem iPod in der U-Bahn, das mit dem Handy eine SMS nach der anderen verschickt. Der Ferienpraktikant im Büro, der gekonnt Abhilfe schafft, wenn das Mailprogramm mal wieder spinnt. Die Achtjährige, die Erwachsene bei jedem erdenklichen Computerspiel besiegt und obendrein um Längen schneller tippen kann. Oder auch das Neugeborene der weit entfernt wohnenden Nichte, das Sie noch nie gesehen haben, aber trotzdem schon gut kennen, weil jede Woche eine neue Ladung digitaler Babyfotos bei Ihnen ankommt.
Sie – damit sind die „Digital Natives“ gemeint: Eine Generation, die ein Leben ohne Internet und Computer nicht mehr kennt. Eine Generation, die sich in den digitalen Lebensräumen nicht weniger zu Hause fühlt, als in der analogen, realen Welt zum Anfassen.
„Generation Internet“ heißt der Titel eines Buches, das sich mit den jungen Menschen auf jenen Flecken dieser Erde beschäftigt, die dem Internet angeschlossen sind: „Wie sie leben, was sie denken, wie sie arbeiten“. Wie prägt das Internet die unter 25jährigen? Artikel vollständig lesen
Am vergangenen Freitag haben mit Ausnahme der Bundesländer Baden-Württemberg, Brandenburg und Thüringen alle übrigen Länder den 13. Rundfunkänderungsstaatsvertrag (PDF) unterzeichnet. Telemedicus liegt inzwischen der Originaltext des unterzeichneten Dokuments vor. Gegenüber der letzten öffentlichen Entwurfsfassung aus dem September 2009 gibt es inhaltlich nur einen Unterschied; und zwar in Bezug auf eine Bußgeldregelung in § 49 RStV.

Sowohl öffentlich-rechtlicher, als auch privater Rundfunk kritisieren am Vertragswerk die neuen Regeln zum Product Placement. Vertreter des öffentlich-rechtlichen Rundfunks betrachten sie als „praxisfremd”. Dr. Tobias Schmid, Bereichsleiter Medienpolitik bei RTL und VPRT-Vize bezeichnet die Kennzeichnungsregeln als „Regeln, die die Welt nicht braucht”. Artikel vollständig lesen
Der Rechtsanwalt und Blogger Henning Krieg hat sich in einem aktuellen Aufsatz mit der Frage befasst, ob man aus deutschen Gerichtsverhandlungen heraus live twittern darf. Diese Fragestellung erscheint deshalb spannend, weil § 169 S. 2 GVG eine Live-Berichterstattung aus Gerichtsverhandlungen zumindest für den klassischen Rundfunk grundsätzlich verbietet. Henning Krieg stellt dazu insbesondere fest:
„Das Live-Twittern und -Tickern aus Gerichtsverhandlungen heraus ist mit § 169 S. 2 GVG vereinbar. […] Gesetzgeberischer Handlungsbedarf [zur Ausdehnung des Anwendungsbereichs von § 169 S. 2 GVG auf Twitter] bestünde beispielsweise, wenn die Medienbranche, die wiederholt – aber bislang erfolglos – gegen § 169 S. 2 GVG angerannt ist, sich vor dem Hintergrund der Zulässigkeit der Live-Berichterstattung mittels Twitter auf das Gleichbehandlungsgebot aus Art. 3 GG stützen und die Zulassung auch von Film- und Tonaufnahmen verlangen könnte.”
Henning Krieg: Twittern im Gerichtssaal – The revolution will not be televised. Artikel vollständig lesen
Die virtuelle Welt „Second Life“ ist ein bisschen aus dem Blick der Medien geraten. Nur sporadisch wird noch darauf aufmerksam gemacht, die 3D-Umgebung sei keineswegs untergegangen. Doch nun taucht die totgesagte Welt an amtlicher Stelle wieder auf, nämlich in der Begründung zum neuen Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz. Nach einem beherzten Zugriff der Finanzaufsicht auf virtuelle Geldströme sieht es allerdings nicht aus. Artikel vollständig lesen
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