Die rechtlichen Vorgaben und Fallstricke, mit denen sich Betreiber von Online-Angeboten wie Webshops, Web 2.0-Plattformen oder Blogs heutzutage konfrontiert sehen, sind auch für den medienrechtlichen Fachjuristen in ihrer Fülle beinahe unüberschaubar. Angefangen beim Domainrecht, über die Haftung für eigene und fremde Inhalte, bis hin zu Fragen des Jugendmedienschutzes sind mannigfaltige juristische Schwierigkeiten zu bewältigen. Einer praxistauglichen Beantwortung der wichtigsten Fragen in diesen Bereichen nimmt sich das Werk „Heise Online-Recht“ an. Und dabei beschreibt es in seinem Untertitel gleichermaßen sein Herangehen wie auch seinen Anspruch: „Ein Leitfaden für Praktiker und Juristen“.
+++ Bundesverfassungsgericht stoppt Vorratsdatenspeicherung
+++ Bundesverfassungsgericht zur Meinungsfreiheit
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Das BVerfG hat gestern die deutschen Vorschriften zur Vorratsdatenspeicherung für weitgehend nichtig erklärt und dabei auch auf die „chilling effects” Bezug genommen. Das Gericht wählt dabei allerdings sowohl für die Benennung des Problems, als auch für die von ihm vorgeschlagene Lösung Wege, denen ich auf den ersten Blick nicht folgen kann. Artikel vollständig lesen
Das Bundesverfassungsgericht hat die Vorschriften zur Vorratsdatenspeicherung §§ 113a, 113b TKG und § 100g StPO für nichtig erklärt. Alle bislang gespeicherten Daten müssen unverzüglich gelöscht werden.
Dennoch wird die Entscheidung aller Voraussicht nach nicht das Ende der Vorratsdatenspeicherung bedeuten. Denn eine anlasslose Speicherung der Telekommunikationsdaten sei nicht per se verfassungswidrig, auch wenn die konkrete Umsetzung den verfassungsrechtlichen Vorgaben nicht genügt. Artikel vollständig lesen