Vor einigen Monaten entschied der EuGH im Fall Scarlet Extended. Über die Interpretation dieses Urteils wird weiter gestritten: Einige meinen, das Urteil verbietet jede Art von Netzsperren, andere sehen genau die Gegenansicht bestätigt: Der Gesetzgeber müsse endlich Art. 8 Abs. 3 InfoSoc-RL und Art. 11 Enforcement-RL umsetzen und Netzsperren einführen. Einen lesenswerten Diskussionsbeitrag hat Sven-Erik Heun in den Computer und Recht-News veröffentlicht. Artikel vollständig lesen
Verbraucherministerin Ilse Aigner (CSU) hat heute auf dem Safer Internet Day betont, die technischen Neuerungen bei Smartphones müssten im Datenschutz stärker berücksichtigt werden. So sagte sie auf der vom Hightechverband BITKOM ausgerichteten Veranstaltung:
„Die Verbraucher erwarten zu Recht, dass das Schutzniveau bei mobilen Diensten und Geräten genauso hoch ist wie bei stationären Endgeräten. Ich sehe hier eine der wichtigsten Herausforderungen für die Zukunft. Die Sicherheitsstandards müssen mit der technologischen Entwicklung Schritt halten. Dazu gehören auch datenschutzfreundliche Voreinstellungen von Smartphones.“
Am heutigen Dienstag findet der erste Verhandlungstermin zwischen dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und Facebook vor dem Landgericht Berlin statt. Der vzbv hatte im November 2010 Klage gegen Facebook eingereicht. Nach der Ansicht der Verbraucherschützer verstoßen der Freundefinder sowie AGB-Klauseln von Facebook gegen geltendes Recht.
„Ein besonderer Streitpunkt im Verfahren wird es sein, wo und wie die personenbezogenen Daten der Facebook-Nutzer verarbeitet werden. (…) Facebook behauptet ohne nähere Darlegung, die Datenverarbeitung würde im „europäischen Hauptquartier“ (Irland) erfolgen, so dass irisches Datenschutzrecht Anwendung fände. Das Projekt-Team hat an dieser Darstellung erhebliche Zweifel.“
Zur Meldung bei surfer-haben-rechte.de (vzbv) Artikel vollständig lesen
Thomas Stadler hat sich die neue Datenschutzerklärung von Google angeschaut. Fazit:
Die stringente und konsequente Rechtsanwendung führt letztlich zu dem Ergebnis, dass die Datenschutzerklärung von Google nicht den datenschutzrechtlichen Anforderungen genügt, und, dass man das was Google macht, unabhängig von der rechtlichen Gestaltung, nicht in Einklang mit dem hiesigen Recht bringen kann.
Weil diese Konsequenz aber nicht gezogen wird, werden wir weiterhin mit einem Datenschutzrecht leben, das zwar formal äußerst streng ist, das aber in der Praxis, letztlich mit stillschweigender Duldung aller Beteiligten, nicht eingehalten wird.
Es sei denn natürlich, jemand beschreitet den Rechtsweg.
Sind Warnhinweise für notorische Urheberrechtsverletzer im Netz auch in Deutschland denkbar? Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) hat eine Studie hierzu veröffentlicht. Sie enthält einen Vorschlag für ein deutsches Modell: Keine Abmahnung mehr, bevor die Nutzer nicht verwarnt wurden.
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Es wird aktuell viel gestritten um ACTA. Netzsperren und Internet-Filter vermuten die Kritiker – stimmt ja gar nicht, sagt die EU-Kommission. Was stimmt denn nun? Letztlich lässt sich das nur beantworten, indem man den Vertrag im Wortlaut liest. Wir veröffentlichen für unsere Leser ungekürzt den Artikel 27 des ACTA-Textes, der sich mit der Rechtsdurchsetzung im Internet befasst. Artikel vollständig lesen
+++ Google ändert AGB und Datenschutzbestimmungen
+++ Mitglied der Internet-Enquete „trollt” die Netzgemeinde
+++ Verfassungsbeschwerde gegen AnyDVD-Urteil gescheitert
+++ ACTA-Abkommen stößt zunehmend auf Widerstand
+++ LG Hamburg: Kosten nach Widerruf bei ElitePartner
+++ NRW-Polizei wegen Verdacht auf Hackattacke offline
+++ GVU will Haftungsprivileg der Provider auf den Prüfstand stellen Artikel vollständig lesen
Was darf der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Facebook? Darüber entwickelt sich in Deutschland und Österreich Streit. Artikel vollständig lesen
Nach europaweiten Demonstrationen regt sich nun auch in Deutschland breiter Protest gegen das ACTA-Abkommen (Anti-Counterfeiting Trade Agreement). Ziel ist es, das EU-Parlament daran zu hindern, dem Abkommen zuzustimmen. Der 11. Februar soll ein europaweiter Protesttag werden. Artikel vollständig lesen
Der Bayerische Rundfunk hat ein interessantes Feature zur aktuellen Diskussion um die Vorratsdatenspeicherung (VDS) erstellt. Darin kommentieren Experten aus unterschiedlichen Branchen Aussagen von Politikern aus ebenso unterschiedlichen politischen Lagern.
Gleich eingangs kritisiert Markus Beckedahl scharf die Aussage des bayerischen Innenministers Joachim Herrmann (CSU), es ginge bei der VDS um nichts anders als um Daten, die früher von der Telekom oder Post wie selbstverständlich zur Rechnungslegung gespeichert wurden.
„Wahrscheinlich hat sich Herr Herrmann mit der komplizierten technischen Materie der Datenerhebung nicht ausreichend auseinandergesetzt, sonst wäre ihm sicherlich aufgefallen, dass früher nicht gespeichert wurde, wer wann wo einen Brief in den Briefkasten geworfen hat. Auch wurde nie gespeichert, wer wem wann einen Brief geschickt hat.“
Aber auch Stellungnahmen für die VDS finden Platz. Der Präsident des bayerischen LKA, Peter Dathe, äußerte sich zum Beispiel zum Vorwurf des AK Vorrat, die VDS höhle den Vertraulichkeitsschutz sensibler Berufsfelder aus:
„Der in dieser Feststellung beinhaltete Generalverdacht, dass Sicherheitsbehörden Datenmissbrauch betreiben, ist mehr als befremdlich.“