Entwicklungsbeeinträchtigung nicht ausgeschlossen
Das VG Berlin hat eine Klage des Fernsehsenders ProSieben gegen einen Beanstandungsbescheid der Medienanstalt Berlin-Brandenburg (MABB) abgewiesen. Gegenstand der Auseinandersetzung war die Ausstrahlung einer Folge der Serie „Sex and the City“ um 18.00 Uhr: Die für die Überprüfung zuständige Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hatte die Folge als für geeignet befunden, die Entwicklung von Kindern unter 12 Jahren im Sinne des Jugendmedienschutzstaatsvertrages (JMStV) zu beeinträchtigen. Konkret wurde ein Verstoß gegen § 5 Abs. 1 und Abs. 4 Satz 3 JMStV beanstandet. Darüber hinaus wurde festgelegt, dass die Folge künftig erst erst nach 20.00 Uhr ausgestrahlt werden darf. Artikel vollständig lesen
Wird einem ALG II – Empfänger Zugang zu Fernsehen und Radio durch eine Gemeinschaftsantenne gewährleistet, hat er keinen Anspruch auf Erstattung der Kosten für einen Kabelanschluss. Insbesondere werde der Betroffene dadurch nicht in seinem Recht auf Informationsfreiheit beeinträchtigt. Dies hat das Bundessozialgericht in einem aktuellen Urteil entschieden (B 4 AS 48/08 R), wie der entsprechenden Pressemitteilung zu entnehmen ist: Artikel vollständig lesen
Die Verwertungsgesellschaft GEMA hat vor dem LG Köln nach eigenem Bekunden eine einstweilige Verfügung gegen den Internetanbieter BeamDVD erwirkt. Danach sei es dem Dienst nicht nur untersagt Musikwerke in Filmen ohne Zustimmung der GEMA im Internet öffentlich zugänglich zu machen, sondern auch, sich als „GEMA-Partner“ oder „garantiert legaler Service“ zu bezeichnen. Bei Zuwiderhandlung drohe ein Ordnungsgeld von bis zu € 250.000. Artikel vollständig lesen
Der 15. Zivilsenat des OLG Kölns hat vor wenigen Tagen über die Berufung des Burda Senator Verlages im Verfahren gegen Frau Thea Sihler-Jauch verhandelt (Az. 15 U 163/08). Auslöser des Verfahrens war ein heimlich aufgenommenes Foto, welches die Ehefrau Günter Jauchs beim Warten auf die standesamtliche Trauung im Inneren des Potsdamer Schlosses Belvedere zeigte. Dieses Foto, so Sihler-Jauch, habe nur mit Hilfe eines starken Teleobjektivs aus einem schrägen Winkel aufgenommen werden können. Das Gelände um das Schloss sei abgesperrt und durch eine Sicherheitsfirma bewacht gewesen, Fotografen nicht zugelassen. Angesichts dessen sei ihre Privatsphäre gegen ihren ausdrücklichen Willen in schwerer und hartnäckiger Weise verletzt worden. Das LG Köln hatte ihr daher in der Vorinstanz wegen einer Verletzung ihres Rechts am eigenen Bild eine Geldentschädigung in Höhe von 15.000,- € zugesprochen. Artikel vollständig lesen
Die deutsche Tochter des US-Musikkonzerns Warner Music hat eine einstweilige Verfügung gegen das Berliner Unternehmen Songbeat erwirkt, so ein Bericht von heute.de. Grund sei dessen gleichnamige Musiksuchmaschine, die auch urheberrechtlich geschützte Lieder schnell auffindbar und downloadbar macht: Dem Unternehmen werde daher untersagt, Musiktitel aus dem Warner-Music-Katalog weiterhin erreichbar zu machen. Die Gründer der Firma sind sich jedoch keiner Schuld bewusst, so Geschäftsführer Philip Eggersglüß:
Im Grunde beinhaltet unser Produkt nichts anderes als eine Art Google für Musik (…). Suchmaschinen werten ja auch nicht, was der User mit den gefundenen Inhalten anstellt. (…) Wir verweisen lediglich auf Inhalte, die auch ohne Songbeat im Internet verfügbar und abrufbar sind.
Zudem werde jeder Nutzer vor dem Programmstart ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Download urheberrechtlich geschützter Musikwerke verboten ist. Zwar zeigen die Songbeat-Gründer auch Verständnis für die Sorgen der Musikindustrie, werfen ihr aber zugleich vor, neue Geschäftsmodelle zu ignorieren. Es gebe eine große Anzahl an Kooperationsmöglichkeiten. Gerade Angebote wie Songbeat seien geeignet, den Endkunden Inhalte verfügbar zu machen, ohne sie zu kriminalisieren. Man hoffe daher auf eine einvernehmliche Lösung, wolle jetzt aber zunächst die offizielle Zustellung der Verfügung abwarten.
Ausführlich zu den Hintergründen bei heute.de. Artikel vollständig lesen
Verstoß gegen das Vollzugsverbot
Das Bundeskartellamt hat gegen das Unternehmen Druck- und Verlagshaus Frankfurt am Main GmbH (DuV) ein Bußgeld in Höhe von 4,13 Mio. EUR verhängt. DuV, so das Bundeskartellamt, habe den Erwerb der Frankfurter Stadtanzeiger GmbH (FSG) zum 1.1.2001 nicht angemeldet und sich mit dem Vollzug des Erwerbs bewusst über die Bestimmungen des deutschen Kartellrechts hinweggesetzt. Insbesondere sei DuV die Anmeldepflicht des Vorgangs bekannt gewesen: Unmittelbar vor dem nicht angemeldeten Erwerb der FSG habe das Bundeskartellamt den Erwerb des Anzeigenblattes Blitz Tip durch die DuV geprüft, und zwar aufgrund erheblicher wettbewerblicher Bedenken um die Entstehung oder Verstärkung einer marktbeherrschenden Stellung durch den Zusammenschluss. Artikel vollständig lesen
Nachdem im Streit um die Vergabe der sog. Fensterprogrammlizenzen bereits einem Eilantrag Ulrich Wickerts und seiner Produktionsfirma kein Erfolg beschieden war, hat das VG Hannover jetzt eine weitere, ähnlich gelagerte Entscheidung getroffen. Während es bei Wickert aber noch um die Sendezeitschiene von dctp ging, standen diesmal die Programmplätze von AZ Media auf dem Prüfstand. Artikel vollständig lesen
Das Bundesverfassungsgericht hat erneut einen Eilantrag gegen eine sitzungspolizeiliche Anordnung im sog. Holzklotzfall abgelehnt. Demnach stellt das Verbot des Einsatzes von Laptops und Notebooks durch Journalisten im Sitzungssaal keinen schweren Nachteil im Sinne des § 32 Abs. 1 BVerfGG dar, dessen Abwehr den Erlass einer einstweiligen Anordnung gebiete. Trotz eines erheblichen öffentlichen Informationsinteresses an dem Strafverfahren und obschon die angegriffene Anordnung angesichts „moderner Gepflogenheiten“ keine nur marginale Einschränkung der journalistischen Tätigkeit darstelle, sei zu berücksichtigen, dass neuere Geräte teils über Kameras und Mikrofone verfügen. Deren § 169 Satz 2 GVG zuwider laufende Verwendung während der mündlichen Verhandlung ließe sich jedoch kaum kontrollieren. Das Bundesverfassungsgericht weiter:
Durch den Ausschluss von Laptops wird die Berichterstattung auch nicht so nachhaltig erschwert, dass eine erhebliche Beeinträchtigung der Pressefreiheit zu befürchten wäre, denn weder wird der Zugang der Medienorgane zur Gerichtsverhandlung eingeschränkt noch hängt die Presseberichterstattung inhaltlich oder sonst substantiell davon ab, dass Laptops zugelassen werden. Die besonderen, vom Antragsteller beschriebenen Folgen, dass angesichts der strengen Sicherheitsvorkehrungen auch während der Verhandlungspausen kaum Zeit für die Abfassung der Berichte bliebe, so dass es ihm nicht möglich sei, auch diejenigen Tageszeitungen zu beliefern, die einen frühen Redaktionsschluss vorsehen, treffen alle vor Ort tätigen Journalisten in gleicher Weise.
Zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Artikel vollständig lesen
Der Presserat hat eine öffentliche Rüge gegen die BILD-Zeitung ausgesprochen und sich damit einmal mehr den Zorn derselben zugezogen: Grund für die erneute Auseinandersetzung ist die Berichterstattung zum Absturz eines Flugzeuges im Himalaya. Dabei starben auch zwölf deutsche Touristen. In der Gesamtberichterstattung über diesen Unglücksfall sah der Beschwerdeausschuss des Presserats einen Verstoß gegen den Pressekodex. Artikel vollständig lesen
Beschwerden ab 1.1.2009 möglich
Vom kommenden Jahr an will sich der Deutsche Presserat, als freiwillige Selbstkontrolle der Printmedien in Deutschland, auch mit Beschwerden über journalistisch-redaktionelle Beiträge in Telemedien auseinander setzen. Der Sprecher des Presserats, Manfred Protze, begründet die Zuständigkeitsausweitung wie folgt:
Journalistisch-redaktionelle Online-Beiträge sollten den gleichen Standards gerecht werden, die auch für die gedruckten Veröffentlichungen gelten. Die Ausweitung des Pressekodex auf den Online-Bereich und die Möglichkeit für Leser und User, sich über Publikationen auch aus dem Internet beim Presserat zu beschweren, kann die Glaubwürdigkeit der einzelnen Online-Medien enorm stärken