Vor knapp einem Jahr schrieb ich hier auf Telemedicus über ein aktuelles Verfahren: Der BGH war im Begriff, dem EuGH die Frage vorzulegen, ob dynamische IP-Adressen als personenbezogene Daten zu werten sind. In dem Verfahren geht es um die Grundsatzfrage, ob von einem relativen oder einem absoluten Personenbezug auszugehen ist, also um den wahrscheinlich ältesten und wichtigsten Meinungsstreit des Datenschutzrechtes.
Der BGH hat diese Frage dann auch vorgelegt, der EuGH führt das Verfahren unter dem Aktenzeichen Rs. C-582/14.
Mittlerweile liegt in dem Verfahren eine Reihe von Stellungnahmen vor, u.a. von der EU-Kommission. Matthias Bergt hatte offenbar die Möglichkeit, diese zu lesen und hat sie im CR-Blog analysiert:
Die EU-Kommission hält in ihrer Stellungnahme zunächst fest, was angesichts des klaren Wortlauts von Erwägungsgrund 26 der Datenschutz-Richtlinie (Richtlinie 95/46/EG, “DS-RL”) klar sein sollte, aber doch immer noch bestritten wird: Es kommt nicht nur darauf an, ob die verantwortliche Stelle selbst die betroffene Person identifizieren kann, sondern es sind auch die Möglichkeiten Dritter zu berücksichtigen. […] Auf den Standpunkt, dass auch dynamische IP-Adressen personenbezogen sind, stellen sich auch die portugiesische (Rn 14 ff. ihrer Stellungnahme) und die österreichische Regierung (Rn 10 ihrer Stellungnahme). […] Nur die Bundesregierung vertritt – wie bereits der vorlegende BGH – in ihrer Stellungnahme an den EuGH den relativen Ansatz […].
Nach Mehrheitsverhältnissen gerechnet sieht es also weniger gut aus für die deutsche Fraktion. Allerdings liegt das Votum eines Generalanwaltes, das wohl am meisten Einfluss auf die Entscheidungsfindung des EuGH haben wird, bisher noch nicht vor. Und jedenfalls aus der Zusammenfassung von Bergt ergibt sich auch nicht, ob und inwieweit die Anhänger der Theorie des absoluten Personenbezugs bereit sind, diese Theorie auch bis zu Ende zu denken und zu vertreten. Denn diese Theorie will jedes Datum als „personenbezogen” (§ 3 Abs. 1 BDSG) einordnen, bei dem irgendjemand die betreffende Person hypothetisch identifizieren kann. Eine so breite Auslegung des Datenschutzrechts würde wohl einige Kollateralschäden verursachen, worauf auch der BGH hingewiesen hat.
Die Details im CR-Blog.
Zum rechtlichen Hintergrund mein ursprünglicher Artikel auf Telemedicus. Artikel vollständig lesen
Auf Datenschutzbeauftragter.info ist ein Artikel erschienen, der sich mit dem #soko15-Vortrag von Sven-Erik Heun und mir zum „Internetrecht der Dinge” beschäftigt:
Auf der Telemedicus Sommerkonferenz in Berlin mit dem Leitsatz „Zwei Schritte vorwärts: Die Zukunft des Internetrechts“, wurde über neue Konzepte und Ideen für die Zukunft des Internetrechts diskutiert. In einem Vortrag wurde die Frage behandelt, wem sog. Smartdevices und die dabei generierten Daten eigentlich gehören. Eine auf den ersten Blick einfach anmutende Frage, die sich bei genauerer Betrachtung gar nicht so leicht beantworten lässt.
Die Folien zu dem Vortrag sind (leicht modifiziert) auch zum Download abrufbar. Eine eigene Zusammenfassung hier im Blog erscheint in den kommenden Tagen.
+++ TSM-Paket: Trilog-Verhandlungen zu Netzneutralität und Roaming beendet
+++ LG München: Youtube muss Lizenzgebühren erst nach Kenntniserlangung zahlen
+++ Neue Überwachungsenthüllungen aus Frankreich und Großbritannien
+++ Bundestag erweitert Befugnisse der Geheimdienste
+++ Reporter ohne Grenzen klagen gegen BND-Überwachung
+++ Kein Verbraucher: Max Schrems vorläufig erfolglos beim LG Wien
+++ Verfassungsschutz stellt Strafanzeige gegen netzpolitik.org Artikel vollständig lesen
Am 29. und 30. August in Berlin veranstaltet Telemedicus zum zweiten Mal die Telemedicus Sommerkonferenz. Nachdem wir 2014 mit dem Thema „Überwachung und Recht” bereits den Zeitgeist getroffen hatten, heißt unser Motto für 2015: Zwei Schritte vorwärts: Die Zukunft des Internetrechts.
Themen werden sein:
• Der Roboter als softwaregesteuerte, bewegliche und zum Teil autonome Maschine
• Rough Consensus and Running Code
• Regulierung durch Standards: Härter, als es scheint!
• Internetrecht der Dinge
• Die Zukunft des Urheberrechts: Wege aus der Sackgasse
• Datenschutzrecht nach dem „Big Bang“
• Grundrechtsschutz durch Technik
Auch 2015 wird es bei den Sprechern wieder eine bunte Mischung aus etablierten Profis und hochklassigen Newcomern geben, die Diskussion mit dem Publikum wird wieder offen und und bunt. Gegenüber dem letzten Jahr sind wir aber bei den Formaten innovativer geworden: Es wird Referate, Co-Referate und „Lightning Talks” geben, die eher auf eine Diskussion mit dem Publikum ausgelegt sind. Wir verlangen außerdem in diesem Jahr geringe Eintrittsgebühren: Zwischen 5 und 35 Euro.
Kurze Durchsage in eigener Sache: In den kommenden Wochen wird es zwei Mal die Möglichkeit geben, Vorträge von Telemedicus-Redakteuren zu hören.
Zum einen wird mein Kollege Adrian Schneider am 6. Mai 2015 auf der kommenden Re-Publica zum Thema „Ein Update zur Impressumspflicht” sprechen. Der Vortrag findet im Rahmen des „Law Labs” statt: Ein neues Format auf der der re:publica 2015, bei dem insgesamt acht Speakerinnen und Speaker die rechtlichen Grundregeln erklären, die beim Publizieren im Netz und in Social Media zu beachten sind.
Am 26. Mai 2015 habe ich außerdem Gelegenheit, meinen Vortrag zu Chilling Effects im Rahmen der interdisziplinären Konferenz „Überwachung und Privatheit in der Ära nach Snowden: Ein Dialog” an der Uni Rostock wiederholen zu dürfen. Wer den Vortrag im Rahmen der Telemedicus Sommerkonferenz nicht gesehen hat, das aber gerne nachholen möchte, kann sich also gerne in Rostock noch anmelden. Die Konferenz hat nicht nur ein wichtiges und immer noch aktuelles Thema, sondern auch viele weitere spannende Sprecher.
Sowohl Adrian als auch ich freuen uns auf neue und alte Bekannte! Artikel vollständig lesen
+++ Tagesschau-App: BGH bejaht zivilrechtliche Prüfbarkeit des Rundfunkauftrags
+++ „FCK CPS”: BVerfG bleibt bei Rechtsprechung zur Kollektivbeleidigung
+++ Debatte um BND-Wirtschaftsspionage geht weiter
+++ Kabelstreit: Verwaltungsgerichte uneinheitlich zur Wirksamkeit der Must Carry-Pflichten
+++ EU-Notrufsystem eCall wird kommen
+++ Vorratsdatenspeicherung: Rumoren an der SPD-Basis
Der Telemedicus e.V. sucht zum Start ab Anfang Juni eine wissenschaftliche Hilfskraft (m/w/*), die zunächst 10 Stunden pro Monat für Telemedicus tätig sein soll.
Die Hilfskraft soll das Telemedicus-Kernteam in der Alltagsarbeit unterstützen, vor allem bei der Organisation von Telemedicus-Projekten und der Pflege der verschiedenen Telemedicus-Ausspielwege. Die Stelle ist zunächst auf 9 Monate befristet. Die Arbeit kann über das Internet von zu Hause aus erledigt werden.
Was wir erwarten: Basiskenntnisse im Telemedicus-Themenbereich, z.B. durch ein (begonnenes) Schwerpunktstudium oder Mitarbeit bei anderen medienrechtlichen Projekten, Spaß und Erfahrung im Umgang mit Web-Technologien, Einsatzbereitschaft und Organisationsgeschick. Ein Wohnort im Rheinland ist von Vorteil.
Was wir bieten: Flexible Arbeit was Zeit und Ort betrifft, eine Bezahlung etwa mit dem Stundensatz einer studentischen Hilfskraft an einer Universität und eine spannende Aufgabe, die einerseits viel Praxisbezug mitbringt, andererseits aber auch häufig examensrelevante Themen abdeckt.
Über Bewerbungen freuen wir uns bis zum 1. Mai 2015 unter der Adresse redaktion@telemedicus.info.
(Liebe Leser: Diese Stelle wird aus Spenden von Telemedicus-Mitarbeitern finanziert. Wir haben viele Ideen dazu, was wir bei Telemedicus machen könnten, wenn unsere Finanzmittel größer wären. Wer uns eine weitere Hilfskraft finanzieren möchte, oder ein anderes Projekt, kann gerne mit uns in Kontakt treten. Der Telemedicus e.V. stellt Spendenquittungen aus.)
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Vor wenigen Tagen habe ich meine Doktorarbeit zu Must Carry-Pflichten veröffentlicht. Must Carry-Pflichten sind Übertragungspflichten betreffend Rundfunkprogramme; gerichtet sind sie an die sog. Plattformbetreiber. Gemeint sind damit Unternehmen, die Rundfunkprogramme als Teil ihrer eigenen Produkte vermarkten – vornehmlich Kabelnetzbetreiber.
Update, 04.06.2015: Ich habe die Doktorarbeit jetzt auch Open Access zum Download bereitgestellt: Simon Assion: Must Carry, Übertragungspflichten auf digitalen Plattformen (PDF). Artikel vollständig lesen
Die Telemedicus Sommerkonferenz 2014 war ein voller Erfolg – und wird sich wiederholen. Sie findet dieses Jahr erneut statt:
Mit dem Thema „Zwei Schritte vorwärts: Die Zukunft des Internetrechts“ wollen wir uns ganz gezielt von der „normalen” rechtspolitischen Diskussion lösen, die das Internetrecht derzeit ohnehin prägt, und stattdessen „kreativ und genial” werden.
Was ist damit gemeint? Wir merken, dass wir in einer Zeit leben, in der sich unsere Lebenswelt zunehmend und rasend schnell technologisiert. Selbst erfahrene Telemedicus-Blogger, die seit Jahren über rechtliche Zukunftsthemen schreiben, sind verblüfft, wie krass die nun anstehenden Entwicklungen sich auswirken können und wie nahe aktuelle Rechtsfragen mittlerweile an Fragen heranreichen, die bisher als Science Fiction galten. Selbstfahrende Autos, Virtual Reality, Roboterrecht: all dies beschäftigt mittlerweile nicht mehr nur Schriftsteller, sondern auch Rechtsanwälte, Rechtspolitiker – und bald auch Richter.
Wir denken, dass es in dieser Situation Sinn macht, nicht nur einen, sondern zwei Schritte voraus zu denken.
Bisher sind die folgenden Themen angedacht: Artikel vollständig lesen
+++ EGMR: Meinungsfreiheit schützt Einsatz versteckter Kamera
+++ USA: FCC legt Regelung zur Netzneutralität vor
+++ EuG bejaht grundsätzlichen Anspruch auf Zugang zu Gerichtsdokumenten
+++ BMWi veröffentlich Referentenentwurf zur Abschaffung des Routerzwangs
+++ Rechtswidrige AGB: vzbv mahnt Facebook ab Artikel vollständig lesen