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Urteil

OLG Frankfurt a.M.: Verfolgung von Wettbewerbsverstößen in großem Umfang ist kein Rechtsmissbrauch

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1. Der Einwand, der Umfang der gerichtlichen Verfolgung von Wettbewerbsverstößen durch ein Unternehmen stehe außer Verhältnis zum Umfang der …