Der Admin-C einer Domain hat aus seiner Funktion als administrativer Ansprechpartner gegenüber der DENIC keinen Einfluss auf die inhaltliche Gestaltung von …
Die Position des Admin-C ist keine gesetzliche oder behördliche Vorgabe, sondern lediglich eine Vertragsbedingung der DENIC. Eine generelle Verantwortlichkeit …
Der Admin-C einer Domain haftet jedenfalls vor Kenntniserlangung rechtswidriger Umstände weder für Markenverletzungen, die durch die Domain selbst begangen …