+++ Bundestag verabschiedet „Button-Lösung”
+++ SPD scheitert mit Vorschlag für Cookie-Regelung
+++ EuGH: Urheberrechtlicher Schutz von Fußballspielplänen
+++ Neue Datenschutzerklärung von Google in Kraft getreten
+++ Gutachten: „Erhebliche Bedenken” gegen Warnhinweismodell
+++ Bundesregierung will ACTA-Abkommen offenbar weiterhin ratifizieren Artikel vollständig lesen
Vor einiger Zeit wurde bekannt, dass Google die Sicherheitsbestimmungen des Apple-Browsers Safari umgehen soll. Nun kommt erneut Kritik aus Microsofts Reihen an dem Suchmaschinengiganten. Diesmal geht es um die datenschutzrechtlichen Einstellungen des Internet Explorers, wie Spiegel Netzwelt berichtet. Aber Google wehrt sich: Microsoft verwende ein veraltetes Protokoll, das mit den Anforderungen an moderne Webdienste nicht vereinbar sei. Artikel vollständig lesen
Tracking ist datenschutzrechtlich nach wie vor ein Problem. Nun empfiehlt das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) eine – unter Umständen – datenschutzkonforme Lösung. Piwik heißt die Software, die Tracking auch für Datenschützer erträglich machen soll. Doch die Empfehlung des ULD hat einige Haken. Artikel vollständig lesen
Es geht wieder rund im Datenschutzrecht. Aktuell steht erneut das „Tracking” von Internet-Besuchern auf der Agenda deutscher Datenschützer. Seit der Düsseldorfer Kreis, eine Konferenz der Landesdatenschutzbeauftragten, Ende letzten Jahres beschlossen hat, Google Analytics und andere Tracking-Tools als rechtswidrig einzustufen, wird der Ton rauer und erste rechtliche Konsequenzen drohen.
Aber ist ein Verbot von Tracking-Mechanismen wirklich realistisch? Könnte das deutsche Datenschutzrecht einen Ausweg schaffen? Artikel vollständig lesen
Lohnenswerte Internet-Inhalte können leicht in der Vielzahl von „User Generated Content-Angeboten“ des Web 2.0 untergehen. Es ist außerdem schwierig, Sehenswertes einem breiten Publikum zugänglich zu machen. Hier können Social Bookmarking-Dienste Abhilfe schaffen. Doch wie vertragen diese sich mit dem deutschen Datenschutzrecht? Hierzu drei wichtige Fragen – und die Antworten darauf.
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Stellen Sie sich vor, Sie durchstöbern einen Online-Shop. Sie schauen sich einige Produkte an, entscheiden sich dann aber dagegen, etwas zu kaufen. Wäre es nicht praktisch für den Betreiber des Online-Shops, wenn er Sie auf den nächsten Internetseiten nochmal dezent an die Produkte erinnern könnte, für die Sie sich eben noch interessiert haben? Und wäre es für Sie als Nutzer nicht irgendwie gruselig?
Seit vorletzter Woche bietet Google unter dem Namen „Retargeting“ eine Erweiterung seiner Werbeprodukte an, die genau dieses Szenario ermöglichen soll. Angeblich soll diese Maßnahme datenschutzkonform sein. Wir haben uns das mal genauer angeschaut. Artikel vollständig lesen
Einsatz von Tracking-Programmen kann abgemahnt werden
Vor wenigen Wochen hat das Landgericht Berlin ein Urteil des AG Berlin Mitte bestätigt, das das Verfolgen von User-Bewegungen auf Homepages verbietet. Und damit für einige Aufregung in der Internetszene gesorgt. Denn bisher war es nichts Außergewöhnliches, wenn sich die Betreiber so über die Benutzung ihrer Web-Seiten informierten. Über sogenannte „Tracker“ lässt sich ermitteln, welcher Nutzer zu welcher Zeit wie lange welche Datei aufgerufen hat. Dazu werden die IP-Adressen der Besucher gespeichert. Und genau diese Speicherung verstößt nach Ansicht der beiden Berliner Gerichte gegen das Gesetz.
Das Justizministerium auf der Beklagtenseite
Angeklagt war im vorliegenden Fall das Bundesjustizministerium (BMJ). Dieses hatte die Daten von Besuchern der Seite „www.bmj.bund.de“ für 14 Tage gespeichert. Der Kläger sah sich dadurch in seinen Rechten verletzt und verlangte vom BMJ Unterlassung der Speicherungen. Ein Anspruch auf Unterlassung ergibt sich aus § 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB. Dieser Paragraph schützt eigentlich das Eigentum. Wenn er zum Schutz anderer Rechte herangezogen wird, kommt lediglich eine analoge Anwendung in Betracht. Im vorliegenden Fall ist das Recht des Klägers auf informationelle Selbstbestimmung betroffen. Dieses Recht aus den Art. 1 und 2 GG besagt, dass jeder selbst bestimmen darf, welche „seiner“ Daten er wem zugänglich macht. Es wird durch das BDSG und das speziellere TKG bzw. TMG geschützt. Artikel vollständig lesen
Anonymität im Internet gibt es nicht – eine Tatsache, die nicht jedem Internetnutzer klar ist. Denn Überwachung geschieht nicht nur vermehrt im realen Leben, sondern auch in der virtuellen Welt. Meist unbemerkt hinterlässt jeder Surfvorgang Spuren im Netz, welche erfasst und ausgelesen werden können. Wie dies technisch funktioniert, sowie weitere Fragen rund um das Thema „Tracking“, beantwortet Adrian Schneider in folgendem Interview. Adrian ist Programmierer und Technikexperte von Telemedicus.
Anja: Viele werden „Tracking“ nicht kennen, können sich unter dem Namen nichts genaues vorstellen, bzw. wissen nicht einmal, dass es existiert. Kannst du erklären, was der Begriff „Tracking“ ausdrücken soll?
Adrian: „Tracking“ ist die Verfolgung eines Users auf einer Internetseite. Dabei geht es um detaillierte Statistiken, mit denen der Seiteninhaber nachvollziehen kann, welcher Benutzer seiner Internetseite was und wann getan hat.
Das Ganze kann auf zwei Ebenen stattfinden. Die erste Ebene betrifft die eigene Website. Anhand einer Statistik kann man zum Beispiel sehen, dass der gleiche Nutzer einmal um acht und einmal um zehn Uhr die Website abgerufen hat.
„Tracking“ auf der zweiten Ebene funktioniert seitenübergreifend. Interessant ist das etwa im Zusammenhang mit dem Werbeanbieter DoubleClick, der gerade von Google gekauft wurde. Man vermutet, dass auf jeder Internetseite, auf der Werbung von DoubleClick angezeigt wird, DoubleClick seitenübergreifend Nutzerprofile über seine Werbebanner erstellen kann. Die Werbebanner können von Double Click nämlich selbst abgerufen werden.
Man kann also theoretisch (auf der zweiten Ebene), über das halbe Internet nachvollziehen, wie ein User von der einer zur anderen Seite gekommen ist.
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