Das LG Berlin hat am vergangenen Dienstag im Fall Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) gegen Facebook entschieden. Das Urteil bestätigt: Facebook nimmt es mit dem deutschen Recht alles andere als genau. Die erste Schlappe vor einem deutschen Gericht ist perfekt. Grund genug, einen genaueren Blick auf die Entscheidung zu werfen. Artikel vollständig lesen
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Das Landgericht Berlin hat heute der Klage (Az. 16 O 551/10) des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) gegen Facebook stattgegeben – „im vollen Umfang“, wie es heißt. Gegenstand der Klage waren unter anderem der „Freundefinder“ sowie eine Klausel in den Facebook-AGB, die dem sozialen Netzwerk sämtliche Nutzungsrechte an hochgeladenen Inhalten einräumen. Die Pressemitteilung hierzu:
„Das Gericht urteilte, die Nutzer müssten klar und deutlich informiert werden, dass durch den Freundefinder ihr gesamtes Adressbuch zu Facebook importiert und für Freundeseinladungen genutzt wird. Dies findet bislang nicht statt. (…)
Weiterhin urteilte das Gericht, Facebook dürfe sich in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht ein umfassendes weltweites und kostenloses Nutzungsrecht an Inhalten einräumen lassen, die Facebook-Mitglieder in ihr Profil einstellen. (…) Rechtswidrig ist nach Auffassung der Richter ferner die Einwilligungserklärung, mit der die Nutzer der Datenverarbeitung zu Werbezwecken zustimmen.“
Damit hat das Gericht die Axt an das Geschäftsmodell von Facebook – gut möglich, dass im kalifornischen Menlo Park nun die Alarmglocken schrillen. Die Klage hatte der vzbv 2010 eingereicht. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Mitteilung bei surfer-haben-rechte.de Artikel vollständig lesen
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Am heutigen Dienstag findet der erste Verhandlungstermin zwischen dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und Facebook vor dem Landgericht Berlin statt. Der vzbv hatte im November 2010 Klage gegen Facebook eingereicht. Nach der Ansicht der Verbraucherschützer verstoßen der Freundefinder sowie AGB-Klauseln von Facebook gegen geltendes Recht.
„Ein besonderer Streitpunkt im Verfahren wird es sein, wo und wie die personenbezogenen Daten der Facebook-Nutzer verarbeitet werden. (…) Facebook behauptet ohne nähere Darlegung, die Datenverarbeitung würde im „europäischen Hauptquartier“ (Irland) erfolgen, so dass irisches Datenschutzrecht Anwendung fände. Das Projekt-Team hat an dieser Darstellung erhebliche Zweifel.“
Zur Meldung bei surfer-haben-rechte.de (vzbv) Artikel vollständig lesen
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Der Gedanke wirkt schon im Ausgangspunkt absurd: Man stelle sich einmal vor, ein Mensch könne einen anderen Menschen dazu zwingen, dass dieser ihn „vergisst”. Und doch hat sich in den letzten Monaten eine immer größer werdende Zahl von Politikern hinter diesen Gedanken gestellt – bis hin zur EU-Kommission. Ein Kommentar über das Recht auf Vergessenwerden – und das Recht, sich zu erinnern.
Ein einziger Klick mit der Maus – und schon hatte er die ganze Aufmerksamkeit des Bundespräsidenten auf sich gezogen. Ein Mann aus Zittau soll ein Wulff-Foto bei Facebook hochgeladen und verunglimpfend kommentiert haben. Das gefiel dem Bundespräsidenten freilich gar nicht – er ging dagegen vor. Die Sache landet nun vor der Staatsschutzkammer des Landgerichts Dresden. Artikel vollständig lesen
Seit Mittwoch geistert ein geleakter Entwurf (PDF) der „General Data Protection Regulation“ dank statewatch.org durch das Netz. Telemedicus hat dies zum Anlass genommen, sich einen groben Überblick zu verschaffen.
Der Entwurf war schon beim Leak gut eine Woche alt. Ob er bei einer Bekanntmachung Ende Januar noch aktuell sein wird, ist fraglich. Grobe Züge und Konzepte werden wohl aber erhalten bleiben. Aber dann muss natürlich auch diese (EU-)Verordnung noch den EU-Gesetzgebungsprozess durchlaufen. Was nach der Behandlung der Verordnung im Ministerrat und im Europäischen Parlament davon noch übrig bleibt, vermag wohl keiner zu sagen. Artikel vollständig lesen
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