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Prüfungspflichten von Webhostern: Rapidshare vs. GEMA

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Der Download-Hoster Rapidshare hat eine negative Feststellungsklage gegen die Verwertungsgesellschaft GEMA beim LG Düsseldorf eingereicht. Durch das Verfahren sollen Umfang und Grenzen der Prüfungspflichten von Host-Providern festgestellt werden.

Auslöser des Streits war eine einstweilige Verfügung der GEMA gegen Rapidshare: Der Download-Hoster solle es unterlassen, urheberrechtlich geschützte Musikdateien zum Download bereitzuhalten. Rapidshare argumentierte dagegen, dass das Unternehmen selbst nur den Speicherplatz zur Verfügung stelle – die eigentlichen Inhalte würden von den Benutzern bereitgestellt. Das LG Köln hatte jedoch der GEMA Recht gegeben und den Widerspruch zurückgewiesen. Das Gericht stellte jedoch klar, dass ein Webhoster nur dann mit Ordnungsmitteln belegt werden kann, wenn das Unternehmen Prüfungspflichten verletzt. Artikel vollständig lesen

Kontrollpflichten für Download-Hoster

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Download-Hoster müssen die Inhalte ihrer Kunden auf Urheberrechtsverletzungen überprüfen. Dies erging aus einem Urteil des LG Köln vom 21. März. Damit wurde eine einstweilige Verfügung der GEMA gegen die Betreiber des Dienstes „Rapidshare“, die bereits im Januar erhoben wurde, bestätigt.

Dr. Harald Heker, Vorstandsvorsitzender der GEMA erklärt:

Von dieser Entscheidung geht eine bedeutende Signalwirkung an alle Dienste aus, die die einzelnen Nutzer dafür einspannen, ein umfassendes illegales Angebot zu schaffen um am Ende mit diesem Angebot für sich Einnahmen zu generieren

Nach Auffassung des Landgerichts Köln können nun die Download-Hoster im Interesse der Rechteinhaber für urheberrechtliche Verletzungen zur Verantwortung gezogen werden.
Außerdem stelle das Urteil klar, dass es den Anbietern durchaus zuzumuten sei, bei Kenntnis von konkreten Rechtsverletzungen diese künftig auszuschließen, hieß es in einer Pressemitteilung der GEMA.

Der Streit um Urheberrechte in der digitalen Welt geht weiter, insbesondere wird dieses Urteil die Auseinandersetzung über die Haftungsfragen von Host-Providern wieder verschärfen.
Radipshare hat angekündigt, gegen das Urteil in Berufung zu gehen.

Pressemitteilung der GEMA

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