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+++ VG Köln: Vorerst keine Vorratsdatenspeicherung bei HanseNet
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Das Hamburger TK-Unternehmen „HanseNet” muss vorerst keine Verkehrsdaten speichern
Mit einem Beschluss vom 20. Mai 2009 (Az.: 21 L 234/09) hat das Verwaltungsgericht Köln den Hamburger Telekommunikationsanbieter HanseNet vorerst von den Verpflichtungen zur Vorratsdatenspeicherung befreit. Das Gericht hat dazu die Vollziehung einer Verfügung der Bundesnetzagentur (BNetzA) vorerst ausgesetzt. Denn nach Ansicht der Hamburger Richter ist die Verfügung nicht ermessensfehlerfrei ergangen. Über die Frage der Rechtmäßigkeit der Vorratsdatenspeicherung hat das Gericht jedoch nicht entschieden. Artikel vollständig lesen
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Mehrere schwedische Internet-Anbieter ermöglichen ihren Kunden ein anonymes Surfen. Sowohl der zweitgrößte Provider „Tele2“ als auch einige kleinere Unternehmen werben damit, die Daten ihrer Nutzer nicht zu speichern. Damit gehen Auskunftsansprüche – zum Beispiel im Rahmen von Urheberrechtsprozessen – zukünftig ins Leere: Seit dem 1. April gilt in Schweden das IPRED-Gesetz; damit können Rechteinhaber via Gerichtsbeschluss von den ISPs die Herausgabe von Kundendaten verlangen. Eine vergleichbare Regelung gilt in Deutschland seit September 2008 (§ 101 UrhG). Doch wenn diese Daten gar nicht mehr vorliegen, können sie auch nicht herausgegeben werden. Artikel vollständig lesen
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Das VG Berlin hat Ende Januar erneut gleich mehrere Provider von der Vorratsdatenspeicherung befreit. In einer einstweiligen Anordnung entschied es zugunsten von debitel, mobilcom, klarmobil und callmobile, dass die Bundesnetzagentur vorerst keine Maßnahmen gegen die Mobilfunkprovider einleiten dürfe, weil diese die Vorratsdatenspeicherung nicht umgesetzt haben. Ein weiterer Beschluss erging zugunsten von domainfactory, einem großen Webhostingunternehmen aus Bayern. Artikel vollständig lesen
Alvar Freude hat in seinem Blog einen Arbeitsentwurf für die Gesetzesänderungen zur Sperrung kinderpornographischer Webseiten veröffentlicht. Aus technischer Sicht machen es sich die Autoren denkbar einfach: Der Gesetzestext ist technologieneutral formuliert. Wie genau Netzsperren am besten technisch umgesetzt werden können, sollen sie Provider selbst herausfinden. Es ist lediglich ein Hinweis enthalten, dass die Sperren möglichst „grundrechtsschonend“ umgesetzt werden sollen und deshalb sog. DNS-Sperren eingesetzt werden sollen. Was das bedeutet und welche anderen Möglichkeiten es gibt, soll dieser Artikel erklären. Artikel vollständig lesen
+++ Gewinnspielsatzung der Landesmedienanstalten in Kraft
+++ BVerwG: FFG ist verfassungswidrig
+++ OLG Düsseldorf: Keine individuelle Prüfung auf Markenrechtsverstöße bei eBay notwendig
+++ GEMA erwirkt einstweilige Verfügung gegen Online-Videothek
+++ Verfassungsbeschwerde gegen Vorratsdatenspeicherung: Vorlage-Antrag zum EuGH
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+++ EuGH-Urteil zur Vorratsdatenspeicherung
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Das Urteil des EuGH in der Rechtssache C 301/06 liegt mittlerweile vor und ist über die Telemedicus-Urteilsdatenbank abrufbar. Die Entscheidung ist, wie bereits die Schlussanträge des Generalanwalts in dieser Sache, für das Datenschutzrecht etwas enttäuschend. Der EuGH begnügt sich im Bereich dieser Frage nämlich mit der knappen Feststellung, die Grundrechte der EU-Bürger seien nicht Gegenstand des Urteils:
Klarzustellen ist außerdem, dass sich die von Irland erhobene Klage allein auf die Wahl der Rechtsgrundlage bezieht und nicht auf eine eventuelle Verletzung der Grundrechte als Folge von mit der Richtlinie 2006/24 verbundenen Eingriffen in das Recht auf Privatsphäre.
Mehr kommt vom EuGH zu dieser Frage nicht. Der Rest der Entscheidung befasst sich ausschließlich mit formalen Fragen im Europarecht, insbesondere mit der Reichweite der Binnenmarktkompetenz des Art. 95 EGV. Diese Fragen sind allerdings auch sehr interessant. Artikel vollständig lesen