Die britische Medienaufsicht Ofcom hat gegen den Sender Good Morning Television (GMTV) eine Geldstrafe in Höhe von umgerechnet 2,86 Millionen Euro verhängt. Grund für diesen Schritt sei eine „großangelegte und systematische Irreführung“ der Teilnehmer von TV-Anrufspielen. In den Jahren 2003 bis 2007 seien bei TV-Gewinnspielen auch dann noch Anrufe gegen Entgelt angenommen worden, als die Leitung längst geschlossen war. Wie der „MediaGuardian“ berichtete, habe GMTV im untersuchten Zeitraum 40 Millionen Pfund von Anrufern eingenommen, die keine Gewinnchance gehabt hätten. Über die Rekordstrafe hinaus muss GMTV die Ofcom-Entscheidung an drei unterschiedlichen Terminen ausstrahlen.
epd-medien zu den näheren Umständen. Artikel vollständig lesen
Die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) hatte 2006 die größte Medienfusion in der Geschichte Deutschlands verhindert: den Zusammenschluss des Springer Verlags mit ProSieben/Sat.1. Nun soll die Geschäftsstelle der Behörde aufgelöst werden, das Entscheidungsverfahren geändert. Ein Racheakt? Zumindest wehrt sich die KEK engagiert gegen die Reform.
Mit scharfen Worten hat die KEK in ihrem unlängst erschienen 10. Jahresbericht die Reformpläne der Bundesländer zur medienrechtlichen Konzentrationskontrolle kritisiert (Telemedicus berichtete). Besonders problematisch erscheint der KEK die Absicht des Gesetzgebers, für alle vier Kommissionen eine gemeinsame Geschäftsstelle zu bilden.
Obwohl „Organ“ der jeweils zuständigen Landesmedienanstalt, sei die KEK bislang institutionell von den Landesmedienanstalten getrennt. Dadurch sollten die Kontrollaktivitäten der KEK sowohl gegen Einflussnahmen von Unternehmen, Politik und Landesmedienanstalten abgeschirmt werden. Das Vorhaben, die Organisation einer gemeinsamen Geschäftsstelle künftig allein den Landesmedienanstalten zu überlassen, bedeute der KEK zufolge einen erheblichen Rückschritt gegenüber der geltenden Rechtslage.
Die KEK wurde 1996/97 zur Sicherung der Meinungsvielfalt im deutschen Privatfernsehen geschaffen. Sie soll u.a. verhindern, dass ein Unternehmen durch „vorherrschende Meinungsmacht“ die Möglichkeit erlangt, die freie Meinungsbildung einzuschränken. Aus diesem Grund verhinderte die KEK beispielsweise im vergangenen Jahr die Fusion Springers mit Pro7/Sat1. Im Rahmen des Entscheidungsprozess kam es allerdings zu einem heftigen Streit mit der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM), die sich für die Fusion aussprach. Die jetzt geplante Kompetenzbeschneidung wird von verschiedenen Beobachtern als Reaktion auf eben diese Auseinandersetzung gewertet.
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Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung hat gestern eine neue Kampagne gestartet. Das Motto lautet „Wir speichern nicht!“: Internetportale, Blogs, Foren etc. werden dazu aufgerufen, ihre Web-Seiten so zu organisieren, dass das Verhalten ihrer Nutzer nicht mehr protokolliert wird. Teilnehmer erhalten ein Gütesiegel.
Wie beim Lesen eines Buches oder beim Versenden eines Briefes stellen wir sicher, dass dem Nutzer auch im Internet niemand über die Schulter blicken kann. Nur bei Protokollierungsfreiheit können die Nutzer unbefangen lesen, schreiben und diskutieren. Das nützt nicht nur ihnen (z.B. vertraulich Hilfe suchen bei Anwälten, Ärzten, Drogenberatung, AIDS-Beratung…), sondern allen (z.B. der Politik durch Kritik auf die Beine helfen, Missstände anonym gegenüber der Presse aufdecken).
Auslöser für die Initiative ist die geplante Vorratsdatenspeicherung. Diese verpflichtet Provider zur Speicherung von Daten, die die Zuordnung von IP-Adressen ermöglichen. Die IP-Adressen wiederum werden von vielen besuchten Web-Seiten gespeichert. Damit kann das Surf-Verhalten einzelner Personen – zumindest über Umwege – genau dokumentiert werden. Artikel vollständig lesen
„People are calling it ‚extreme democracy‘ and perhaps it is.“
Neuseeland ist ein Land, das von anderen Staaten meist wenig Beachtung findet. Doch nicht selten weiß es mit cleveren Innovationen zu überraschen: Aktuell sorgt es für Aufsehen, weil Bürger per Wiki an einem Gesetzgebungsverfahren beteiligt werden.
Das Gesetz um das es sich handelt, ist der „Police Act 2008“, das neuseeländische Polizeigesetz. Das bislang Geltende stammt aus dem Jahr 1958, dessen Kern trotz zahlreichen Änderungen bestehen blieb. Heute erscheint der Act nicht mehr zeitgemäß, da sich das Polizeisystem im Laufe der Jahre sehr gewandelt hat. Überdacht und neu bestimmt werden sollen bei der Neufassung unter anderem die Rolle und die Aufgaben der Polizei.
Bei diesem Unterfangen erhofft sich die Polizei Unterstützung durch die Bevölkerung. Die Polizei hat das Projekt initiiert und hierzu ein Wiki errichtet. Während die Parlamentarier an einem Gesetzesentwurf basteln, halten gleichzeitig interessierte Bürger ihre Ideen und Vorschläge in dem allgemein zugänglichen Wiki fest. Dabei sollen bis zum 1. November 2007, solange steht das Wiki zur Verfügung, ein oder mehrere Gesetzesentwürfe entstehen. Diese werden dann in den offiziellen Gesetzgebungs- und Beratungsprozess einbezogen. Artikel vollständig lesen
Eine Rechtsprechung, die weitreichende Folgen haben dürfte: Das AG Berlin Mitte und das LG Berlin haben entscheiden, dass Tracking illegal ist. Nicht nur, dass die dauerhafte Aufzeichnung von IP-Adresse und Besucher-Bewegungen auf einer Internetseite nach Ansicht der Gerichte gegen geltendes Recht verstößt – sie kann auch abgemahnt werden. Von jedem, der die Seite angesurft hat.
Diese Rechtsprechung könnte die umfassendste Abmahnwelle auslösen, die das deutschsprachige Internet bisher erlebt hat. Die Verwendung eines Tracking-Programmes war bisher absoluter Standard – und auch, den dahingehenden Nachweis zu führen, dürfte nicht schwer fallen: Ein Tracker ist im Quelltext einer Internetseite leicht zu finden. Und geltend machen kann den Unterlassungsanspruch praktisch jeder.
Die beiden Urteile in der Urteilsdatenbank. Eine weitere Berichterstattung wird folgen.
Bis dahin: Ein Bericht auf Heise Online. Artikel vollständig lesen
Der Streit über die geplante Regulierungsbehörde für die europäischen Telekommärkte gewinnt an Schärfe. Jetzt haben sich Deutschland und fünf weitere EU-Mitgliedsstaaten in einem gemeinsamen Brief gegen die Pläne der EU-Medienkommissarin Viviane Reding ausgesprochen. Aber auch innerhalb der EU-Kommission werden Zweifel geäußert. Anlass der Auseinandersetzung ist der geplante neue EU-Rahmenplan für die Telekommunikationsmärkte, der am 13. November vorgestellt werden soll. Ziel ist eine konsequentere und einheitlichere Regulierung des Marktes für elektronische Kommunikation; Wettbewerb und Wachstum sollen gefördert werden. Artikel vollständig lesen
Vom bekannten Skript „Internetrecht“ von Prof. Dr. Hoeren steht eine aktualisierte Version zur Verfügung. Das Skript schafft einen umfassenden Überblick über Rechtsprechung und Literatur im Internetrecht und hat sich über die Jahre zu einem Standardwerk entwickelt. Artikel vollständig lesen