Warum geben mehrere Millionen Menschen sämtliche Intimitäten der Internet-Öffentlichkeit preis? „Ausziehen 2.0“ heißt der Titel eines Artikels in der ZEIT, der sich damit befasst, wie sich der Umgang mit der Privatheit gewandelt hat und welche Rolle hierbei die technischen Entwicklungen und Medien spielen. Und wie sich eine allzu große Offenheit und Naivität mit den eigenen persönlichen Daten rächen kann.
„In einer Studie des Bundesverbands Deutscher Unternehmensberater gab ein Drittel der 300 Befragten an, sich im Netz über ihre Bewerber zu informieren. Über die Hälfte davon hatten bereits einen Bewerber aufgrund solcher Recherchen abgelehnt. So höhlt die Online-Suche das Allgemeine Gleichstellungsgesetz aus (…). Gerade in den privaten Online-Profilen steht alles, was in der Bewerbungsmappe aus gutem Grund nicht steht: die ehrliche politische Meinung, der Grund für die Studiendauer, Krankheiten oder Hobbys mit Verletzungsrisiko. Möglicherweise ist die Hälfte davon nicht einmal so gemeint. Möglicherweise wird die andere Hälfte vom Personalverantwortlichen falsch interpretiert. Zur Richtigstellung aber bleibt keine Chance.“
Professor Hoeren vom ITM in Münster beschäftigt sich im Editorial der aktuellen MMR mit dem „Grundrecht auf Gewährleistung der Integrität und Vertraulichkeit informationstechnischer Systeme“, das das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil zur Online-Durchsuchung geschaffen hat:
„Da ist schon der Titel des neuen Grundrechts selbst, der mich nachdenklich macht. Ein „System“ kann nicht vertraulich und integer sein. Vertraulichkeit und Integrität sind personelle Tugenden. Geschützt sein kann nur die Vertraulichkeit der von dem System verarbeiteten Daten sowie die Integritätserwartung der Betroffenen, was die Sicherheit des Systems angeht […]. Und was ist hier mit „informationstechnisches System“ gemeint? Die Software, die Hardware, das Zusammenspiel? Die Entscheidung erwähnt als Beispiele für ein System den „Personalcomputer“ […], „Telekommunikationsgeräte“ […] oder „elektronische Geräte, die in Wohnungen oder Kraftfahrzeugen enthalten sind“ […]. Die Terminologie ist hier eigentümlich antiquiert und vage.“
Der Kommentar von Prof. Hoeren bei der MMR. Artikel vollständig lesen
Der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. (BITKOM) hat die Ergebnisse einer Studie zur Nutzung von IT-Geräten veröffentlicht. Untersucht wurde, in welchem Umfang PCs, Scanner, Fax-, Multifunktions- und Kopiergeräte zur Vervielfältigung von urheberrechtlich geschütztem Material verwendet werden. Der Umfrage nach machen solche Kopiervorgänge bei den meisten Geräten höchstens 10% der Nutzung aus. Damit stellt sich die Frage, inwiefern sie vergütungspflichtig sind: Das Urheberrecht sieht in § 54 UrhG eine Abgabe auf Geräte vor, „deren Typ allein oder in Verbindung mit anderen Geräten, Speichermedien oder Zubehör zur Vornahme solcher Vervielfältigungen benutzt wird“. Artikel vollständig lesen
Seit wenigen Tagen ist die Firmenhomepage des Call-in-Produzenten Callactive nicht mehr erreichbar. Außerdem soll das Unternehmen bei den Call-in-Sendungen bei VIVA, Comedy Central und Nick nicht mehr als Produzent aufgeführt sein. Und auch die Domain des kritischen Forums call-in-tv.de, die Callactive vor kurzem übernommen hatte, führt nun nicht mehr zu einer Werbeseite für das Anruf-Spiel „Money Express“, sondern auf eine Beschwerde-Seite der Landesanstalt für Medien NRW. Artikel vollständig lesen
Dauerwerbesendungen müssen eindeutig gekennzeichnet sein
Die Kennzeichnung einer Dauerwerbesendung mit dem Begriff „Promotion“ verstößt gegen die Kennzeichnungspflicht nach dem Rundfunkstaatsvertrag, so das VG Berlin in einem vorläufigen Rechtsschutzverfahren. ProSieben ist es damit bis zur Entscheidung über die noch anhängige Klage (VG 27 A 34.08) untersagt, Dauerwerbesendungen mit dem Schriftzug „Promotion“ zu kennzeichnen. Artikel vollständig lesen
Mit einer öffentlichen Erklärung haben der WDR, SWR, NDR und BR auf die Vorwürfe des RBB und verschiedener Politiker hinsichtlich des ARD-Finanzausgleichs reagiert. Aufgrund massiver Sparzwänge hatte der Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) die Einstellung des Fernsehmagazins Polylux sowie des Integrationsprogramm Radiomultikulti angekündigt. Als Grund für diesen Schritt wurden hohe Gebührenausfälle sowie die mangelnde Kooperationsbereitschaft der anderen ARD-Anstalten angeführt. Gefordert wird daher eine gerechtere Aufteilung der Gebührengelder. Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF) soll der Politik hierzu einen Vorschlag unterbreiten (Telemedicus berichtete). Artikel vollständig lesen
Lange hat es gedauert, aber nun scheint Bewegung in die Umsetzung der „Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken“ gekommen zu sein. Ende Mai hat das Bundeskabinett einen Entwurf zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) beschlossen. Artikel vollständig lesen
+++ Bundesregierung beschließt Änderung des BKA-Gesetzes
+++ KommAustria entzieht Call-in-Sender die Lizenz
+++ BGH: Namensnennung von Prominenten in der Werbung kann zulässig sein
+++ Kündigung wegen Äußerungen in einer StudiVZ-Gruppe unwirksam
+++ Gysi fordert Gegendarstellung von ZDF
+++ Aus für Bundestags-TV
+++ EU-Kommission prüft Neuregelung der Geräteabgaben
+++ Deutsche Post unterliegt in Streit um Marke Artikel vollständig lesen
EU-Medienkommissarin Viviane Reding hält wenig davon, was die Öffentlich-Rechtlichen im Internet anstellen wollen. Daran lässt sie im Interview mit der FAZ keinen Zweifel:
Ich verfolge die Diskussion um die genaue Formulierung des öffentlichen Auftrags im neuen Rundfunkstaatsvertrag mit zunehmender Sorge. Je länger die Einigung mit der Europäischen Kommission zurückliegt, umso weiter scheinen sich einige von den damals getroffenen Absprachen entfernen zu wollen. Wer glaubt, es bei der Regelung belassen zu können, dass ARD und ZDF lediglich keine „Zeitungen und Zeitschriften in elektronischer Form“ anbieten dürfen, der will sich offenbar nicht an die europäischen Spielregeln halten.
Überlegen Sie sich, ein juristisches Weblog zu eröffnen? Sie würden es gerne mal ausprobieren, aber Sie wissen nicht so richtig, wie es eigentlich geht? Oder Sie haben bereits ein Weblog eröffnet, aber Sie suchen noch Entwicklungsmöglichkeiten? Dann sind Sie hier richtig.
Ich habe hier die wichtigsten Informationen zusammengefasst, die ein neuer Autor eines Jurablogs kennen sollte. Das sind keine unveräußerlichen Wahrheiten, ganz im Gegenteil. Natürlich muss jeder Blogger seinen eigenen Stil finden, und ich kann nicht für mich in Anspruch nehmen, der erfahrenste oder erfolgreichste unter den deutschen Jurabloggern zu sein. Aber ich schöpfe für diesen Text aus den Erfahrungen, die ich als langjähriger Autor verschiedener Weblog-Projekte gemacht habe – am wichtigsten davon Telemedicus. Dieses Weblog hat in dem guten Jahr seines Bestehens einen guten Start hingelegt: In den verschiedenen Rankings rangieren wir mittlerweile auf Platz 2 (Wikio Blawgs), Platz 12 (Henning Kriegs Ranking) und Rang 14 (Jurablogs-Ranking). Artikel vollständig lesen