+++ Kein Google Street View in Norddeutschland
+++ Börsenverein fordert Buchpreisbindung auch für E-Books
+++ BGH: Keine Geräteabgabe für Computer nach altem Recht
+++ Stasi-Vorwurf: ZDF unterliegt Gysi erneut vor Gericht
+++ Produktionsfirma von Ulrich Wickert unterliegt im Streit um Sendezeit bei RTL
+++ Verwirrender Titelschutzstreit um den Seewolf geht in die nächste Runde
+++ KEF regelt Finanzausgleich neu und erreicht Lösung für RBB-Krise
+++ Ehemaliger HR-Sportchef Jürgen Emig zu Gefängnisstrafe verurteilt Artikel vollständig lesen
Mehr als drei Monate ist es nun her, dass die „News“ des Institutes für Urheber- und Medienrecht in die Sommerpause gegangen sind. Seit dem ersten Oktober sind sie nun wieder da – und genauso lesenswert wie vorher.
Die chinesische Version der Chat- und Telefonie-Software Skype soll private Chats zensiert haben. Wie tagesschau.de berichtet soll ein Partnerunternehmen in China Nachrichten nach Begriffen wie „Demokratie“ und „Tibet“ überprüft und ggf. einzelne Accounts gesperrt haben.
„Die kanadischen Forscher hatten nachgewiesen, dass die TOM-Skype-Software Chat-Mitteilungen nach Wörtern wie „Demokratie“, „Tibet“, „Kommunistische Partei“ oder „Falun Gong“ filtert und dann jeweils sperrt. Die Forscher waren in der Lage, zensierte Nachrichten sowie Millionen persönlicher Daten wie Benutzernamen, IP-Adressen, Telefonnummern und die nötigen Entschlüsselungscodes von acht öffentlich zugänglichen Servern herunterzuladen.“
Skype selbst gibt an, von den Vorgängen der chinesischen Partner nichts gewusst zu haben.
Die Abgabe von Arzneimitteln über einen computergesteuerten Apothekenautomaten in der Mannheimer Innenstadt ist nicht zulässig, so das VG Karlsruhe in einem noch nicht rechtskräftigen Urteil (11 K 4331/07). Begründet wurde die Entscheidung mit einem Verstoß gegen das Arzneimittelrecht. Zuvor hatte bereits das Regierungspräsidium Karlsruhe die Augabe von verschreibungspflichtigen sowie nicht verschreibungs-, aber apothekenpflichtigen Arzneimitteln an diesem Automaten untersagt. Artikel vollständig lesen
Der Bundesgerichtshof hat gestern entschieden, dass für Computer keine Geräteabgabe nach § 54a Abs. 1 Satz 1 UrhG a.F. abzuführen ist. Klägerin war die Verwertungsgesellschaft VG Wort, die feststellen lassen wollte, dass ein Computerhändler zur Zahlung der Geräteabgabe für seine Computer verpflichtet ist. Ein PC allein sei jedoch nicht geeignet, fotomechanische Vervielfältigungen wie mit einem herkömmlichen Fotokopiergerät herzustellen, so der BGH. Allein einzelne Peripherie-Geräte könnten unter die Geräteabgabe fallen:
„Soweit ein PC im Zusammenspiel mit einem Scanner als Eingabegeräte und einem Drucker als Ausgabegerät verwendet wird, ist er zwar geeignet, Druckwerke zu vervielfältigen. Innerhalb einer solchen, aus Scanner, PC und Drucker gebildeten Funktionseinheit, ist jedoch – wie der BGH gleichfalls bereits entschieden hat […] – nur der Scanner im Sinne des § 54a Abs. 1 UrhG a.F. zur Vornahme von Vervielfältigungen bestimmt und damit vergütungspflichtig. Eine entsprechende Anwendung des § 54a Abs. 1 UrhG a.F. auf PCs kommt […] nicht in Betracht.“
Telemedicus zur Entscheidung über die Geräteabgabe für Multifunktionsgeräte. Artikel vollständig lesen
Auch E-Books unterliegen der Buchpreisbindung – das behauptet zumindest der Börsenverein des Deutschen Buchhandels in einer aktuellen Stellungnahme. Die Buchpreisbindung ist in Deutschland im Buchpreisbindungsgesetz festgeschrieben. Danach müssen die Verlage für jedes Buch einen Preis festsetzen, die Buchhändler sind verpflichtet, diesen einzuhalten. Gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3 BuchPrG sind…
Bücher im Sinne dieses Gesetzes […] auch Produkte, die Bücher, Musiknoten oder kartographische Produkte reproduzieren oder substituieren und bei Würdigung der Gesamtumstände als überwiegend verlags- oder buchhandelstypisch anzusehen sind […].
Das Verwaltungsgericht Hannover hat einen gegen die Vergabe der RTL-Drittsendelizenzen gerichteten Eilantrag abgelehnt: Anfang des Jahres hatte sich der ehemalige Tagesthemen-Moderator Ulrich Wickert mit seiner Produktionsfirma UWP darum beworben, bei RTL die sog. „Fensterprogramme“ besetzen zu dürfen. Die entsprechenden Lizenzen wurden jedoch den bisherigen Rechteinhabern zugeteilt. Wickert und UWP hatten daraufhin schwere Vorwürfe erhoben, u.a. war von einer „eklatanten Ungleichbehandlung“ sowie dem Verdacht einer „rechtswidrigen Monopolisierung“ der Lizenzen die Rede. Artikel vollständig lesen