Der 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag war umkämpft wie sonst kaum ein Gesetz im Rundfunkbereich. Nun liegt eine Fassung vor, die beinahe endgültig ist – und mit der beide Parteien, sowohl die privaten als auch die öffentlich-rechtlichen Rundfunkveranstalter, nicht zufrieden sind. Im J!Cast befragt Jana Semrau zu dem Thema Gregor Wichert, einen Mitarbeiter im ZDF-Justiziariat. Der stellt die Position der Öffentlich-Rechtlichen natürlich recht einseitig dar, geht aber auch ins Detail: Es geht z.B. um die Frage, was eigentlich „sendungsbezogen“ ist und auch darum, welche Rolle die verschiedenen Kooperationen von öffentlich-rechtlichen und privaten Medienanbietern spielen.
Zum J!Cast 68: „Radio, Fernsehen – und Internet? Der 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag“. Artikel vollständig lesen
In der Samstagsausgabe der Süddeutschen Zeitung wird Martin Kretschmer zu seinem Protest gegen verlängerte Schutzfristen für ausübende Künstler interviewt. Bereits Mitte Juni hatte sich der Professor der Universität Bournemouth zusammen mit anderen namhaften Urheberrechtsexperten in einem Brief an den Präsidenten der Europäischen Kommission gewandt; darin kritisieren sie den Vorschlag des Binnenmarktkommissars McCreevy, den Urheberrechtsschutz von 50 auf 95 Jahre auszudehnen. Nach Ansicht Kretschmers würde eine solche Verlängerung ausschließlich der Musikindustrie, nicht aber den Künstlern selbst zugute kommen. Seine Studie zum Einkommen von Autoren zeige nämlich, dass…
„[…] das Einkommen von Kreativen nicht vom Schutz abhängt, den das Urheberrecht gewährt, sondern in erster Linie von ihren Verträgen mit Verwertern, also Verlagen, Musikfirmen und anderen. […] Wenn eine Schutzfrist übertragbar ist, profitieren davon in erster Linie die Verwerter, nicht die Musiker, weil ja die Verwerter den verlängerten Schutz genießen. Kann man Rechte direkt übertragen, landen sie dort, wo die Verhandlungsmacht sitzt.“
+++ VG Münster: Keine allgemeine Rundfunkgebührenpflicht für PCs
+++ Vorabentscheidung des EuGH zur Datenbankrichtlinie
+++ GEMA erhebt Klage gegen die CISAC-Entscheidung der EU-Kommission
+++ VG Wort kündigt Verfassungsbeschwerde gegen BGH-Urteil zur PC-Kopiervergütung an
+++ Landesmedienanstalten einigen sich auf Eckpunkte für eine Gewinnspielsatzung
+++ AG München: Dynamische IP-Adressen sind keine personenbezogenen Daten
+++ Bundesjustizministerium veröffentlicht „Leitfaden zur Impressumspflicht“
+++ Neue Imagewerbung von ARD & ZDF in der Kritik
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Erneut hat die CELAS, der Zusammenschluss der britischen Verwertungsgesellschaft MCPS-PRS sowie der deutschen GEMA, europaweite Musiklizenzen vergeben. Das Online-Musikportal roccatune kann nun seinen Nutzern in ganz Europa das Repertoire des Labels EMI via On-Demand-Streaming anbieten.
Das würden auch andere Verwertungsgesellschaften gerne tun. Aber als die niederländische Buma grenzüberschreitende Nutzungsrechte für das Weltrepertoire an einen Online-Musikdienst vergeben hatte, wurde sie just von PRS und der GEMA verklagt. Beide Verwertungsgesellschaften machten in jeweils getrennten Prozessen geltend, die Buma sei zu diesem Schritt nicht berechtigt gewesen. Diese Ereignisse zeigen, wie umstritten die grenzüberschreitenden Lizenzen sind. Und das hat mit dem bisherigen System der kollektiven Rechtewahrnehmung zu tun – das es so womöglich bald nicht mehr geben wird. Artikel vollständig lesen
Das Landgericht Berlin hat im September entschieden: Der Inhaber einer privaten, nicht kommerziellen Website darf ungeprüft Nachrichten aus der Presse/den Medien auf seiner Plattform wiedergeben. Gegen den Seitenbetreiber war eine Unterlassungsklage erhoben worden, weil er einen Zeitungsartikel zitiert hatte, der eine unrichtige Tatsachenbehauptung über den Kläger enthielt. Artikel vollständig lesen
Dynamische IP-Adressen sind keine personenbezogenen Daten im Sinne von § 3 BDSG. Das hat das AG München Ende September entschieden (Urteil vom 30.09.2008, Az. 133 C 5677/08). Der Beklagte war Betreiber eines Internetportals. Beim Aufruf seiner Webseite wurden die IP-Adressen der Besucher in den Log-Dateien des Webservers gespeichert. Der Kläger erfuhr davon und verlangte Unterlassung, da es sich bei den IP-Adressen um personenbezogene Daten handele, deren Speicherung ohne Einwilligung des Betroffenen rechtswidrig sei. Das AG München sah dies jedoch anders. Artikel vollständig lesen
Widerrufsverfahren angedroht
Die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Landesmedienanstalten (ZAK) sieht das aktuelle Versuchsprojekt für den Mobil-TV-Standard „DVB-H“ für beendet an, erwägt aber zugleich einen Neustart:
„Mobile 3.0 konnte das eigene im Rahmen der Ausschreibung vorgelegte Gesamtkonzept nicht umsetzen und weder Verträge über den Netzbetrieb noch mit Vertriebs- und Marketingpartnern vorlegen. Dazu hat das Betreiberkonsortium in den vergangenen Tagen deutlich gemacht, dass es die Rahmenbedingungen nicht mehr als ausreichend einschätzt, um an dem ursprünglichen Gesamtmodell unverändert festzuhalten. Wir ziehen daraus den Schluss, dass ein Festhalten an diesem Pilotversuch das DVB-H-Projekt nicht weiter bringt“
Das Bundesjustizministerium hat einen Leitfaden zu Online-Impressumspflichten auf seiner Webseite veröffentlicht. Glaubt man Justizministerin Zypries, ist hier ein großer Wurf gelungen:
„Mit diesem Angebot wollen wir zu mehr Rechtssicherheit beitragen. Gerade kleine und mittlere Unternehmen, die Waren und Dienste im Internet anbieten, sollen zukünftig auf einen Blick erkennen können, was sie bei der Selbstauskunft nach dem Telemediengesetz zu beachten haben, um die in diesem Bereich oft vorkommenden Abmahnungen zu vermeiden. Der Leitfaden kann zwar im Einzelfall eine rechtliche Beratung nicht ersetzen, hilft aber, die bestehenden Pflichten überhaupt zu erkennen. So wird eine weitere Hürde für den elektronischen Geschäftsverkehr heruntergeschraubt.“
Der Leitfaden enthält keine schwerwiegenden Fehler, ist aber trotzdem nur bedingt tauglich. Artikel vollständig lesen
Das Verwaltungsgericht Münster hat entschieden, dass für einen Computer nicht zwangsläufig Rundfunkgebühren anfallen und gab damit der Klage eines Studenten gegen den WDR statt (Az. 7 K 1473/07).
„Während man herkömmlichen Fernseh- oder Radiogeräten schon beim Besitz davon ausgehen könne, dass sie zum Empfang bereitgehalten werden, weil eine andere Verwendung in der Regel ausgeschlossen sei, verhalte es sich bei Computern, Handys oder ähnlichen neuen Empfangsgeräten anders. Da diese auch für viele andere Zwecke bereitgehalten werden könnten, könne aus dem bloßen Besitz nicht automatisch auf ein Bereithalten zum Rundfunkempfang geschlossen werden, so das Verwaltungsgericht.“
In den USA wird um die Netzneutralität seit Jahren heiß gestritten. Gleich mehrere Gesetzesentwürfe sind zu dem Thema anhängig; die Telekom-Regulierungsbehörde FCC hat Richtlinien erlassen. In Europa führt das Thema eher einen Dornröschenschlaf. Am 30. September fand nun in Kopenhagen eine Konferenz zum Thema „Net Neutrality“ statt. Dort gab es einen Redebeitrag der EU-Kommissaring Viviane Reding zu hören, der nicht ganz uninteressant war.
Wie die EU-Kommission zur Frage der Netzneutralität steht, ist zum einen deswegen relevant, weil die Kommission bereits jetzt teilweise für die Regulierung der Telekommunikationsmärkte verantwortlich ist. Zum anderen, weil Redings „Generaldirektion für Informationsgesellschaft und Medien“ auch für eine gesetzliche Regelung des Themas zuständig wäre. Artikel vollständig lesen