Das Institut für Europäisches Medienrecht (EMR) hat eine Studie zur rechtlichen Zulässigkeit von Kulturflatrates veröffentlicht. Das Gutachten wurde von der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen in Auftrag gegeben.
„Die Einführung einer Kulturflatrate setzt eine Änderung des geltenden Urheberrechts voraus. Sie verstößt nicht gegen Grundrechte der Schöpfer, sondern sorgt vielmehr dafür, dass diese einen angemessenen Ausgleich für die Vervielfältigung ihrer Werke erhalten. Auch die Rechte der Betreiber von Downloadportalen und die Rechte von Internetnutzern, die keine geschützten Werke nutzen, aber trotzdem die Gebühr entrichten müssen, werden nicht verletzt.“
Gutachten über die Zulässigkeit einer Kulturflatrate nach nationalem und europäischem Recht (PDF). Artikel vollständig lesen
Im Juni 2009 geht es los, dann tritt der 12. RÄStV in Kraft. Damit sind dann alle öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten angehalten, ihre Online-Angebote dem „Drei-Stufen-Test“ zu unterziehen. Mit diesem Instrumentarium soll sichergestellt werden, dass sich die jeweiligen Angebote innerhalb des Funktionsauftrags bewegen und einen Beitrag zum publizistischen Wettbewerb darstellen. Die einzelnen Landesrundfunkanstalten wickeln das notwendige Test-Prozedere grundsätzlich eigenverantwortlich ab. Dies führt insbesondere innerhalb der föderal organisierten ARD zu koordinatorischen Herausforderungen.
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Die Kreditkartenfahndung bei der „Aktion Mikado“ im Jahr 2006 war verfassungsgemäß – zumindest was die Bankkunden betrifft, deren Daten nicht an die Staatsanwaltschaft herausgegeben wurden. Das BVerfG hat im Februar zwei Verfassungsbeschwerden dazu nicht zur Entscheidung angenommen:
„Für die Annahme eines Eingriffs genügt es nicht, dass die Daten bei den Unternehmen in einen maschinellen Suchlauf mit eingestellt wurden, da ihre Daten anonym und spurenlos aus diesem Suchlauf ausgeschieden wurden und nicht im Zusammenhang mit dieser Ermittlungsmaßnahme behördlich zur Kenntnis genommen wurden […].“
Alvar Freude hat in seinem Blog einen Arbeitsentwurf für die Gesetzesänderungen zur Sperrung kinderpornographischer Webseiten veröffentlicht. Aus technischer Sicht machen es sich die Autoren denkbar einfach: Der Gesetzestext ist technologieneutral formuliert. Wie genau Netzsperren am besten technisch umgesetzt werden können, sollen sie Provider selbst herausfinden. Es ist lediglich ein Hinweis enthalten, dass die Sperren möglichst „grundrechtsschonend“ umgesetzt werden sollen und deshalb sog. DNS-Sperren eingesetzt werden sollen. Was das bedeutet und welche anderen Möglichkeiten es gibt, soll dieser Artikel erklären. Artikel vollständig lesen
Ab heute zeigt Youtube deutschen Nutzern keine Musikvideos mehr. Grund ist der ausgelaufene Lizenzvertrag mit der deutschen Verwertungsgesellschaft GEMA. Im Jahr 2007 hatte sich Youtube mit der GEMA – nach zähen Verhandlungen – auf pauschale Lizenzzahlungen für Musikvideos geeinigt. Allerdings war dieser Vertrag bis zum 31. März 2009 befristet. Und die Verhandlungen für einen Anschlussvertrag sind ins Stocken geraten. Während sich Youtube weiterhin an einer Einigung interessiert zeigt, hat die GEMA die Verhandlungen derzeit für gescheitert erklärt. Artikel vollständig lesen