Zur Zeit liefert sich die Londoner National Portrait Gallery (NPG) mit einem Wikipedia-Administrator einen juristischen Schlagabtausch über die Verwendung vermeintlich gemeinfreier Fotografien. Die NPG hatte Gemälde aus ihrem Bestand digitalisiert („digital reproduziert”) und vermarktet diese Reproduktionen aktuell, indem sie Lizenzen für deren Verwendung vertreibt. Ein Teil dieser hoch aufgelösten Reproduktionen wurde anschließend ohne Genehmigung aus der Datenbank der NPG kopiert und bei Wikipedia Commons online gestellt, wo sie frei verfügbar sind.
Da die Urheberrechte für die Originalgemälde bereits seit langer Zeit abgelaufen sind stellt sich hier die Frage: Wie wirkt sich eigentlich der Ablauf des Urheberrechtsschutzes auf Reproduktionen aus? Kann an einer Reproduktion ein eigenständiges Recht entstehen? Artikel vollständig lesen
Meine Doktorarbeit kreist im Wesentlichen um den Begriff der „Abkühlenden Effekte“. Gemeint ist damit nicht das Abkühlen im bildlichen Sinne. Ich nehme hier eine Anleihe im US-amerikanischen Recht: Dort bezeichnen „Chilling Effects“ solche Einflüsse auf die Redefreiheit, die diese nicht unmittelbar einschränken, wie das bei einem direkten Verbot der Fall wäre, die sie aber dennoch beeinträchtigen – eben „abkühlen“. Artikel vollständig lesen
Medienpolitik wird immer wichtiger. Allein in der letzten Legislaturperiode wurden fast alle Gesetze im Bereich Medienrecht mehr oder weniger angepasst und viele neue Regelungen sind dazu gekommen. Doch wie wird sich das Medienrecht in Zukunft entwickeln?
Anlässlich der Bundestagswahl im September hat Telemedicus alle im Bundestag vertretenen Parteien zu ihren medienpolitischen Positionen befragt – mit zum Teil erstaunlichen Antworten. Im Laufe dieser Woche werden wir die Antworten hier veröffentlichen. Artikel vollständig lesen
+++ Bundesverfassungsgericht billigt Beschlagnahme von E-Mails
+++ Verbraucherschützer bemängeln Datenschutz in sozialen Netzwerken
+++ Bundesregierung greift in Google-Books-Verfahren ein
+++ BGH verlangt Angabe der Versandkosten bei „Froogle”
+++ OLG München hält Klinsmann-Satire für zulässig
+++ Sender vergeben Gutachten für Drei-Stufen-Test
+++ Petitionsausschuss muss sich mit „Killerspiele”-Verbot befassen
+++ Piraten als Partei anerkannt Artikel vollständig lesen
Das Bundesverfassungsgericht hat Mitte Juni entschieden, dass die Beschlagnahme von E-Mails auch auf den Servern des Internet-Providers zulässig sein kann. Demnach sind die allgemeinen strafprozessrechtlichen Vorschriften zur Beschlagnahme von Beweismitteln ausreichend, einen solchen Eingriff in das Fernmeldegeheimnis zu rechtfertigen, so das BVerfG. Allerdings muss die gerichtliche Anordnung im konkreten Fall verhältnismäßig sein:
„Die Sicherstellung und Beschlagnahme von auf dem Mailserver des Providers zwischen- und endgespeicherten E-Mails sind am Grundrecht auf Gewährleistung des Fernmeldegeheimnisses aus Art. 10 Abs. 1 GG zu messen. […] Die strafprozessualen Vorschriften der §§ 94 ff. StPO ermöglichen grundsätzlich die Sicherstellung und Beschlagnahme von E-Mails auf dem Mailserver des Providers (III.). Der konkrete Eingriff aufgrund von §§ 94 ff. StPO muss jedoch verhältnismäßig sein. Der effektive Schutz von Art. 10 Abs. 1 GG bedarf zudem einer den sachlichen Erfordernissen entsprechenden Ausgestaltung des Verfahrens. Die angegriffenen Entscheidungen genügen den verfassungsrechtlichen Vorgaben”
Zur Pressemeldung des Bundesverfassungsgerichts. Artikel vollständig lesen
Auf Bitten von mehreren Bürgerrechtsgruppen und verschiedenen Einzelpersonen, die sich gegen die Einführung von Internetsperren engagieren, hat der Rechtsanwalt Thomas Stadler einen offenen Brief an den Bundespräsidenten verfasst. Darin fordert er das Staatsoberhaupt aller Deutschen auf, das Zugangserschwerungsgesetz (PDF) nicht auszufertigen. In diesem Gesetz werden die umstrittenen „Kinderporno-Netzsperren” geregelt. Thomas Stadler ersucht den Bundespräsidenten, von seinem Prüfungsrecht (Art. 82 Abs. 1 S. 1 GG) Gebrauch zu machen, denn das Gesetz sei offenkundig und zweifelsfrei nicht verfassungskonform.
Seine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen das Gesetz stellt er in dem Schreiben fundiert, substantiiert und im Ergebnis äußerst gut nachvollziehbar dar. Dabei führt er insbesondere als Gründe an:
Das erst jetzt veröffentlichte Schreiben wurde bereits am 06. Juli 2009 an das Bundespräsidialamt verschickt. In der Vergangenheit hat Horst Köhler bereits zweimal ein ihm zur Ausfertigung vorgelegtes Gesetz beanstandet.
Zum offenen Brief an den Bundespräsidenten von RA Thomas Stadler (PDF). Artikel vollständig lesen
Das Urteil des BGH zum Fall „Spickmich.de” ist nun im Volltext verfügbar. Wie zu erwarten war, hat sich der BGH in fast allen Punkten den Instanzgerichten angeschlossen. Danach darf Spickmich.de die Daten von Lehrern veröffentlichen, sofern diese bereits an anderer Stelle im Netz verfügbar waren. Beinahe lehrbuchmäßig hat der BGH den Fall geprüft und festgestellt, dass dem auch kein berechtigtes Interesse der Lehrer entgegensteht.
Allerdings stellte der BGH auch klar, dass die Entscheidung kein Freibrief für Bewertungsportale jeglicher Art ist:
„Bewertungsportale bewegen sich naturgemäß in einem Spannungsfeld, in dem der Betroffene bei negativen Bewertungen ein Interesse an dem Ausschluss der Verwendung seiner Daten hat. […] Die Zulässigkeit der Übermittlung der Daten an die abfragenden Nutzer muss deshalb aufgrund einer Gesamtabwägung zwischen dem Persönlichkeitsrecht des Betroffenen und dem Informationsinteresse desjenigen, dem die Daten über das Internet übermittelt werden, beurteilt werden. Dabei sind die schutzwürdigen Interessen des Betroffenen den Interessen des Abrufenden an der Kenntnis der Daten und desjenigen, der die Daten übermittelt hat, an deren Weitergabe gegenüberzustellen. Art, Inhalt und Aussagekraft der beanstandeten Daten sind zu messen an den Aufgaben und Zwecken, denen Speicherung und Übermittlung dienen.”
Das lesenswerte Urteil im Volltext.
Vielen Dank an Thorsten Feldmann von der Kanzlei JBB für die Einsendung des Urteils. Artikel vollständig lesen
Markus Beckedahl hat sich auf netzpolitik.org mit einem Aufruf an die Internetgemeinde gewandt: Jeder soll beim Drei-Stufen-Test des öffentlich-rechtlichen Rundfunks mitmachen und seine Wünsche äußern. Er beklagt, dass im Rahmen der Konsultationsverfahren zum Drei-Stufen-Test in der Regel nur Lobbyisten zu Wort kommen. Hingegen würden die Nutzer aber ausgerechnet fast nie gefragt, was sie denn von den Plänen des gebührenfinanzierten Rundfunks im Internet halten.
„Das blöde ist, dass die Nutzer in der Debatte nie gefragt werden. Auf den üblichen Medienkongressen mit ihrer Meinungsbildung diskutieren Politiker mit Verlegern / Verbänden und dem Öffentlich-Rechtlichen Rundfunk immer nur darüber, dass letztere weniger im Netz machen können dürfen. Das prägt die Debatte. Verbraucherschützer und Zuschauer und Zuhörer werden nicht gefragt. Dabei bezahlen wir den Laden und in der Regel wünscht man sich als Zuschauer und Zuhörer viel mehr.”
Auf netzpolitik.org finden sich Kontaktmöglichkeiten zu den Rundfunkräten der einzelnen Anstalten, die für die Entgegennahme von Stellungnahmen im Rahmen des Drei-Stufen-Tests zuständig sind. Ebenfalls hat Beckedahl an gleicher Stelle einen persönlichen Katalog von „Kernwünschen” bezüglich des öffentlich-rechtlichen Engagements im Internet formuliert.
Zum Beteiligungsaufruf und zur Wunschliste von Markus Beckedahl auf netzpolitik.org Artikel vollständig lesen
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