Die Internetadresse „www.x.de” wird es auch in Zukunft nicht geben. Das Frankfurter Landgericht hat eine Klage gegen die DENIC abgewiesen: Die Registrierungsstelle darf sich weiterhin weigern, einstellige Domainnamen zu vergeben. Nach ihren Vergaberichtlinien müssen Domainnamen aus mindestens drei Buchstaben bestehen. In dem Urteil von Ende Mai wurden die sachlichen Gründe für diese Einschränkung gebilligt. Diese können eventuelle Ungleichbehandlungen ausreichend rechtfertigen. Artikel vollständig lesen
Das Online-Portal MyVideo muss für Musik-Lizenzen nur einmal bezahlen: Das LG München hat Ende Juni festgestellt, dass Nutzungsrechte für die „öffentliche Zugänglichmachung” im Internet (§ 19a UrhG) auch die dadurch bedingten „Vervielfältigungen” (§ 16 UrhG) erfassen. Damit reicht es aus, Online-Lizenzen für Titel des Labels EMI bei der Verwertungsgesellschaft GEMA zu erwerben. Die Richter haben der Klage von MyVideo statt gegeben und parallele Ansprüche der europäischen CELAS abgelehnt: Die Beklagte könne nicht geltend machen, dass MyVideo von ihr zusätzlich Vervielfältigungsrechte für die Musiktitel erwerben müsse. Artikel vollständig lesen
Professor Dr. Ladeur zu seinem Modell der „Clearingstelle“ bei Urheberrechtsverletzungen
Prof. Dr. Karl-Heinz Ladeur hat u. a. im Auftrag der Musikwirtschaft (IFPI) ein Modell entwickelt, das dem sog. „Three Strikes-Verfahren” ähnelt. Es sieht als ultima ratio jedoch nicht die komplette Sperrung des Internetanschlusses, sondern nur ein „Downgrade” des Tarifs vor. Es soll helfen, Urheberrechtsverletzungen im Internet einzudämmen. Im Interview mit Telemedicus stellt er seine Überlegungen vor.
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Das OLG Köln hat Anfang Juni entschieden, dass der Betrieb von Internet-Communities zu sogenanntem „WLAN-Sharing” wettbewerbswidrig sein kann. Im konkreten Fall ging es offenbar um die WLAN-Community FON. Dort können sich Mitglieder einen speziellen WLAN-Router kaufen, mit dem sie ihre Internetleitung für die Allgemeinheit, bzw. für andere Community-Mitglieder freigeben können. Je nach Mitgliedsstatus kann die Verwendung des WLANs dann auch kostenpflichtig sein.
Für dieses Geschäftsmodell hatte das OLG Köln kein Verständnis: „Schmarotzend” sei es, die Kalkulation der Internet-Provider bei ihren Flatrate-Tarifen zu unterlaufen. Artikel vollständig lesen
Die FAZ schildert in einem aktuellen Artikel einen „Hausbesuch bei Google”. Dabei ist eine Redakteurin mit Alexander Macgillivray, dem „Senior Product and Intellectual Property Counsel” von Google, zusammengetroffen. Der Jurist erklärt ihr, weshalb die groß angelegte Digitalisierung von Büchern durch Google Books aus Unternehmenssicht vollkommen konform zum Urheberrecht ist:
„Die Debatte ist voller Missverständnisse […] Nehmen wir die Urheberrechtsfrage. Wenn es heißt, das Urheberrecht werde verletzt, dann ist das doch etwas seltsam. Längst ist gerichtlich geklärt worden, dass es nicht so ist. Es gibt Leute, die ziemlich üble Sachen über uns sagen, aber die Vorzüge des Projekts verstehen und auch in Anspruch nehmen wollen. […] Wir nehmen das Urheberrecht ungemein ernst. Ein Stab von Anwälten stellt sicher, dass wir das Äußerste tun, geltendes Recht zu befolgen. […] Eigentlich könnten wir uns über die Einwände der Rechteinhaber hinwegsetzen. Aber wir tun es nicht. […]”
Zum lesenswerten Artikel bei FAZ.NET. Artikel vollständig lesen
+++ Bundestag beschließt Datenschutznovelle
+++ MdB Jörg Tauss strengt wegen „Netzsperren-Gesetz” Organstreitverfahren an
+++ OLG München kritisiert „fliegenden Gerichtsstand”
+++ Verleger kritisieren Google und fordern eine „Computer-Abgabe”
+++ Neue Rundfunkmitteilung der EU-Kommission veröffentlicht
+++ Deutsche Telekom greift Regulierungsverfügung zum Breitbandausbau an
+++ Tragischer Konflikt: Stefan Niggemeier im Visier der Datenschützer
+++ Landesmedienanstalten uneinig: Welche Regeln gelten für Webradios?
+++ US-Justizministerium prüft Google Book Settlement Artikel vollständig lesen
Die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Europa wird strengeren Regeln unterworfen
Die EU-Kommission hat gestern in Brüssel die neue EU-Rundfunkmitteilung veröffentlicht. Darin werden teilweise strengere Regelungen für die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Europa festgelegt.
Nach der neuen Rundfunkmitteilung unterliegen insbesondere die Internetangebote der öffentlich-rechtlichen Sender nun einer stärkeren Kontrolle. So sind die Rundfunkanstalten zukünftig verpflichtet, die Marktauswirkungen und den publizistischen Mehrwert ihrer neuen Online-Angebote im Rahmen einer Vorabprüfung zu untersuchen. Wobei auch die Konkretisierung ihres eigenen Rundfunkauftrags im Vordergrund steht, um einem überhöhten Finanzbedarf vorzubeugen. Konkretes Vorbild für diese Regelungen war unter anderem der von EU-Kommissarin Viviane Reding gelobte deutsche Drei-Stufen-Test. Artikel vollständig lesen
Bei den Landesmedienanstalten herrscht große Unklarheit über die Regulierungstiefe bei Webradios
In der vergangenen Woche hat Telemedicus über die neue Anzeigepflicht für Webradions nach § 20b RStV berichtet. Im Anschluss daran gab es insbesondere unter Betreibern von Webradios große Diskussionen. Dabei hat sich gezeigt, dass noch sehr viele Probleme in diesem Bereich ungelöst sind. Insbesondere ist bislang auch die Frage unbeantwortet geblieben, ob Webradio-Angebote, die nach dem neuen Rundfunkstaatsvertrag anzeigepflichtig sind, auch von allen anderen typischen rundfunkrechtlichen Regelungen betroffen sind. Muss also ein Webradiobetreiber, der 500 oder mehr potentielle Hörer hat, seine Sendungen beispielsweise zu Dokumentationszwecken aufzeichnen? Und unterliegt er dann auch denselben Regelungen zur Werbezeitbegrenzung wie der „klassische Privatrundfunk”? All das sind Fragen, auf die auch die zuständigen Landesmedienanstalten derzeit keine eindeutigen Antworten haben. Artikel vollständig lesen
Seit Kurzem implementieren die Wikipedias weltweit neue Lizenzbestimmungen. Neben die bisher verwendete Lizenz, die GNU Free Documentation License (GFDL) tritt nun die Creative Commons BY-SA-3.0-Lizenz. Dem vorhergegangen war eine lange Abstimmung unter den Usern: Am Ende beteiligten sich 17 462 User. Davon stimmten immerhin 75,8 % für die Änderung, die anderen waren dagegen oder enthielten sich.
Ob der Wechsel sinnvoll ist oder nicht, und was das für die Autoren und Nutzer von Wikipedia bedeutet, haben wir Christoph Endell gefragt, einen der Autoren des Weblogs IP Notiz.
Christoph, was genau ist denn jetzt eigentlich passiert bei Wikipedia?
Um es kurz zu formulieren: Wikipedia hat sich eine zusätzliche Lizenz gegeben. Und zwar neben der ursprünglichen GNU Free Documentation License (GFDL) auch die Creative Commons BY-SA-Lizenz. Dadurch wird das Material von Wikipedia der Nutzung unter einer Creative-Commons-Lizenz zugänglich gemacht. Für den Nutzer wird sich vordergründig überhaupt nichts ändern. Mehr dazu bei Wikimedia. Artikel vollständig lesen