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Wochenrückblick: DSGVO, StreamOn, Facebook

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+++ DSGVO: 20.000 EUR Bußgeld gegen deutsches Chatportal verhängt

+++ BayVGH: Kundenlisten bei Facebook Custom Audiences unzulässig

+++ VG Köln: Telekom verstößt mit „StreamOn“ gegen Netzneutralität

+++ Cambridge Analytica: Facebook legt Widerspruch gegen Bußgeld ein

+++ Rundfunkbeitrag: SWR spricht sich für Koppelung an Inflationsrate aus

+++ EU-Parlament verabschiedet ECC und GEREK-VO Artikel vollständig lesen

Der internationale Anwendungsbereich der DSGVO

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Die DSGVO gilt nicht nur innerhalb der EU. Das Datenschutzrecht nach der DSGVO gilt vielmehr in vielen Fällen auch für Datenverarbeitungen, die anderswo stattfinden, beispielsweise in der Schweiz oder den USA. Aber in welchen Fällen genau ist das der Fall? Artikel vollständig lesen

Datenschutz jenseits der DSGVO: Ein langer Weg bis zum Ziel

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Wer beim Thema Datenschutzrecht nur an die DSGVO denkt, der denkt zu kurz. Datenschutz gibt es auch außerhalb der Verordnung. Was gibt es bereits und was muss noch getan werden? Spannende Fragen auf einem (noch) langen Weg zum einheitlichen Datenschutz in Europa. Artikel vollständig lesen

DSGVO und Klingelschilder: Millionenhohe Bußgelder für Vermieter?

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Aktuell sorgen diverse Meldungen über die Rechtmäßigkeit von Klingelschildern für Verunsicherung: Mieter könnten sich durch Namensschilder an Haustüren, die der Vermieter angebracht hat, in ihrer Privatsphäre verletzt sehen und einen Verstoß gegen die DSGVO geltend machen. Das befürchtet u.a. der Immobilien-Eigentümerverband „Haus&Grund”. Angebliche Folge für den Vermieter seien „Bußgelder von bis zu 20 Millionen Euro”, so die BILD-Zeitung am 18. Oktober 2018. Aber was ist tatsächlich dran an dieser Warnung? Artikel vollständig lesen

OLG Köln: Domain wir-sind-afd.de verletzt Namensrechte der AfD

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Die Internetdomain „wir-sind-afd.de” verletzt Namensrechte der Partei „Alternative für Deutschland” (AfD). Das hat das OLG Köln mit seiner Entscheidung vom 27.09.2018 bestätigt (Az. 7 U 85/18). Die Entscheidung befasst sich dabei mit den Grenzen der Meinungsfreiheit im Kontext der Nutzung eines Domainnamens. Artikel vollständig lesen