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BR-Feature zur VDS – Politische Statements im Expertencheck

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Der Bayerische Rundfunk hat ein interessantes Feature zur aktuellen Diskussion um die Vorratsdatenspeicherung (VDS) erstellt. Darin kommentieren Experten aus unterschiedlichen Branchen Aussagen von Politikern aus ebenso unterschiedlichen politischen Lagern.

Gleich eingangs kritisiert Markus Beckedahl scharf die Aussage des bayerischen Innenministers Joachim Herrmann (CSU), es ginge bei der VDS um nichts anders als um Daten, die früher von der Telekom oder Post wie selbstverständlich zur Rechnungslegung gespeichert wurden.

„Wahrscheinlich hat sich Herr Herrmann mit der komplizierten technischen Materie der Datenerhebung nicht ausreichend auseinandergesetzt, sonst wäre ihm sicherlich aufgefallen, dass früher nicht gespeichert wurde, wer wann wo einen Brief in den Briefkasten geworfen hat. Auch wurde nie gespeichert, wer wem wann einen Brief geschickt hat.“

Aber auch Stellungnahmen für die VDS finden Platz. Der Präsident des bayerischen LKA, Peter Dathe, äußerte sich zum Beispiel zum Vorwurf des AK Vorrat, die VDS höhle den Vertraulichkeitsschutz sensibler Berufsfelder aus:

„Der in dieser Feststellung beinhaltete Generalverdacht, dass Sicherheitsbehörden Datenmissbrauch betreiben, ist mehr als befremdlich.“

Zum Feature auf br.de. Artikel vollständig lesen

Doctorow: Empowerment im Datenschutz

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Wo liegt die Zukunft des Datenschutzes? In einer Revolution der unterdrückten Internetuser gegen Datensammler – oder doch in einer Fortentwicklung des Rechts? Weniger bei Letzterem, würde der Blogger und Datenschutzexperte Cory Doctorow wohl sagen. Auf dem DatenDialog in Berlin äußerte er sich entsprechend:

„Kein Datenschutzgesetz kann die Selbstkontrolle der Nutzer über ihre Daten ersetzen.“

Damit stellte er die Forderung nach Empowerment im Datenschutz. Artikel vollständig lesen

Veranstaltungshinweis: „Neues zum Beschäftigtendatenschutz“

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Welche Daten darf ein Arbeitgeber am Arbeitsplatz erheben und wozu darf er sie verwenden? Welchen Einfluss hat der Datenschutz auf Prozesse? Zu diesen Fragen wird Prof. Dr. Jacob Joussen am Montag, den 30.01.2012 in Münster einen Vortrag halten. Der Vortrag mit dem Thema „Neues zum Beschäftigtendatenschutz“ findet im Rahmen des Praxisforums Arbeitsrecht statt. Er beginnt um 18 Uhr (s.t.) im Hörsaal 3 (J3) der rechtswissenschaftlichen Fakultät Münster.

Zum Veranstaltungshinweis vom Institut für Arbeits-, Sozial- und Wirtschaftsrecht. Artikel vollständig lesen

Wochenrückblick: Wulff, Vorratsdatenspeicherung, Wallraff

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+++ Veröffentlichung des Wulff-Anrufs bei Bild-Chefredakteur?

+++ Zweifel an der Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung

+++ Peter Schaar zur Öffentlichkeitsfahndung via Facebook

+++ OLG Schleswig zur Wettbewerbswidrigkeit von Zeitungswerbung

+++ LG Köln: Klage gegen Wallraff endet mit Vergleich

+++ Bayern bildet Internetpolizei-Einheit

+++ Anonymous startet mit nazi-leaks.net Artikel vollständig lesen

OLG Düsseldorf: Fotos einer Beuys-Aktion

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Das OLG Düsseldorf hat heute entschieden, dass Fotografien einer künstlerischen Aktion nicht ohne Genehmigung des Künstlers veröffentlicht werden dürfen. Im konkreten Fall hatte der Fotograf Manfred Tischer fotografiert, als Joseph Beuys eine seiner Fettecken herstellte. Viele Jahre später sollten diese im Rahmen einer Ausstellung im Museum Schloss Moyland präsentiert werden. Die Erben von Joseph Beuys klagten gegen diese Veröffentlichung – das OLG gab ihnen Recht.

Die Fotografien sind nach der Entscheidung des OLG keine selbstständige Bearbeitung, die genehmigungsfrei ist (§ 24 UrhG). Vielmehr hätten sie das Aktions-Kunstwerk von Beuys als Gegenstand und stellten demnach eine Umgestaltung dar (§ 23 UrhG). Mit der Entscheidung bestätigt das OLG das Urteil des LG Düsseldorf, das gleich entschieden hatte. Der Senat hat die Revision zum BGH zugelassen.

Die Pressemitteilung des OLG Düsseldorf. Artikel vollständig lesen

Wochenrückblick: Unitymedia, Deutsche Post, ACTA, iKiosk

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+++ Bundeskartellamt genehmigt Fusion zwischen Unitymedia und Kabel BW

+++ Haushaltsabgabe für Rundfunkgebühren beschlossen

+++ BGH: Deutsche Post nicht zur Staatsfreiheit verpflichtet

+++ Rat der Europäischen Union beschließt Beitritt zu ACTA

+++ Guttenberg macht fragwürdiges Comeback als Internet-Experte

+++ Bundestag diskutiert über Gesetz gegen Internet-Abzocke

+++ OLG Oldenburg: Gespeicherte Daten gehören zum Eigentum

+++ Google Books: Nach gescheitertem Vergleich kommt die Class Action

+++ Koch-Mehrin klagt gegen Entziehung des Doktorgrades

+++ Weiteres Urteil im Fall kino.to

+++ Axel Springer öffnet iKiosk für andere Verlage Artikel vollständig lesen

Unitymedia darf wahrscheinlich Kabel BW übernehmen

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Das Bundeskartellamt wird wahrscheinlich die Übernahme des baden-württembergischen Kabelnetzbetreibers Kabel BW durch Unitymedia genehmigen. Damit kann der amerikanische Kabelkonzern Liberty Global, zu dem Unitymedia gehört, weiter wachsen.

Aus dem Bericht bei Heise Online:

„Die Wettbewerbshüter hatten sich zuvor sehr besorgt gezeigt, dass die Übernahme den Preiswettbewerb auf den deutschen Markt einschränken könnte. Die auf EU-Ebene zuständige Kommission hatte dem Bundeskartellamt die Bewertung des Geschäfts überlassen.“

Im Gegenzug soll Unitymedia seine Gatekeeper-Position bei der Verschlüsselung der digitalen Free-TV-Sender aufgeben und mehr Wettbewerb zulassen.

Der komplette Artikel bei Heise Online. Artikel vollständig lesen

VG Berlin zur Einsicht in „UFO-Unterlagen“ des Bundestages

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Auch ein Anspruch auf Zugang zu Ausarbeitungen des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages richtet sich nach dem Informationsfreiheitsgesetz. Dies hat nun das Verwaltungsgericht Berlin in einem Urteil entscheiden.

Der etwas skurile Sachverhalt in der Pressemitteilung:

„Der Kläger hatte gemäß dem IFG begehrt, ihm Einblick in die im November 2009 vom Wissenschaftlichen Dienst des Deutschen Bundestages erstellte Ausarbeitung „Die Suche nach außerirdischem Leben und die Umsetzung der VN-Resolution A/33/426 zur Beobachtung unidentifizierter Flugobjekte und extraterrestrischen Lebensformen“ zu geben.“

Das VG Berlin entschied entgegen der Ansicht des Deutschen Bundestages, dass die Tätigkeit des Wissenschaftlichen Dienstes keine vom Anwendungsbereich des IFG ausgeschlossene parlamentarische Zuarbeit ist. Es handele sich vielmehr um ein öffentlich-rechtliches Handeln.
Außerdem seien etwaig entgegenstehende Immaterialgüterrechte durch die bloße Einsichtnahme nicht verletzt.

Das VG Berlin hat in dem Urteil die Berufung zugelassen.

Die Pressemitteilung des VG Berlin vom 01.12.2011. Artikel vollständig lesen

Generalanwalt über Grenzen des Urheberrechts bei Software

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Der Generalanwalt beim Europäischen Gerichtshof Yves Bot hat in einem Schlussantrag zur urheberrechtlichen Schutzfähigkeit von Software Stellung genommen. Danach sind die Funktionalitäten eines Computerprogramms nicht durch das Urheberrecht geschützt, weil dies einem Ideenschutz nahekommt.

„Ließe man zu, dass eine Funktionalität eines Computerprogramms als solche geschützt wird, würde man demnach zum Schaden des technischen Fortschritts und der industriellen Entwicklung die Möglichkeit eröffnen, Ideen zu monopolisieren. „

Weiterhin sieht er Programmiersprachen als bloße Ausdrucksform und damit als nicht urheberrechtlich geschützt:

„Da die Programmiersprache ein Element ist, mit dem der Maschine Befehle erteilt werden können, muss sie z. B. der Sprache eines Romanautors gleichgesetzt werden. Die Programmiersprache ist somit das Mittel, um sich auszudrücken, nicht aber die Ausdrucksform selbst.“

Die Pressemitteilung von GA (EuGH) Yves Bot im Volltext.

Artikel EU-Generalanwalt sieht Grenzen für Urheberrecht bei Software bei heise.de. Artikel vollständig lesen

LG München I: Kein Geld für die Rechtsnachfolger des „Kings“

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Die ehemalige Plattenfirma von Elvis Presley muss keine weiteren Vergütungsansprüche an Elvis Presley Enterprises zahlen.

Aus der etwas flapsig geschriebenen Pressemitteilung:

„Warum das so ist? Die Plattenfirma hatte mit Elvis Presley im Jahre 1973 – also noch zu dessen Lebzeiten – einen Vertrag geschlossen, mit dem der Künstler mit mehreren Millionen Dollar „ein für allemal“ abgefunden wurde. Folge aus Sicht der Plattenfirma: Alle Einnahmen aus der Verwertung seiner Rechte gehen seither auf ihr Konto.“

Die Klägerin hatte mit ihrem Vorbringen daher keinen Erfolg.

Artikel Klage um Elvis Presleys Millionenerbe abgewiesen bei musiknews.de.

Pressemitteilung des LG München I.
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