Kurzanalyse von Rechtsanwalt Dr. Jonas Kahl, LL.M.
Mit Beschluss vom 17.05.2016 hat das Landgericht Hamburg Jan Böhmermann auf Antrag des türkischen Präsidenten Erdogan hin verpflichtet, künftig die Äußerung weiter Teile seiner Schmähgedicht-Performance zu unterlassen (Az.: 324 O 255/16). Nunmehr hat das Gericht die Begründung seiner einstweiligen Verfügung veröffentlicht. Nachfolgend eine erste Zusammenfassung der Entscheidung und Analyse der Begründung:
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Am 19.02.2016 hat das Landgericht Berlin die Klage gegen Google wegen des umstrittenen Leistungsschutzrechts für Presseverleger abgewiesen (Az.:92 O 5/14 kart). Die schriftlichen Urteilsgründe liegen seit kurzem bei uns veröffentlicht vor. Im Ergebnis wird ein tatbestandlicher Marktmachtmissbrauch abgelehnt. Dogmatisch teilweise etwas holprig werden folgende Fragen zum Thema „Kartellrecht und Internet-Plattformen” behandelt:
Hier eine Analyse der Entscheidung: Artikel vollständig lesen
+++ Fake-Profile auf Dating-Plattform? – LKA stürmt Loovoo-Zentrale
+++ Bußgelder wegen Safe Harbor verhängt
+++ Bundesliga-Rechte und Alleinerwerbsverbot – Sky legt Beschwerde ein
+++ Datenschutz bei Smart-TVs – Samsung muss nachbessern
+++ Keine automatische Freischaltung des beA
+++ EGMR prüft Verbot anonymer SIM-Karten
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Das Bundeskartellamt hat heute ein Arbeitspapier zum Thema „Marktmacht von Plattformen und Netzwerken“ veröffentlicht. Darin stellt die Behörde Besonderheiten bei der Anwendung der kartellrechtlichen Vorschriften auf Internet-Sachverhalte dar und schildert Herausforderungen der Marktanalyse. So seien verschiedene Faktoren in die wettbewerbliche Bewertung mit einzubeziehen.
Weiterhin schlägt das Bundeskartellamt Anpassungen im ansonsten ausreichenden Kartellrecht vor:
• Gesetzliche Klarstellung, dass ein Marktgeschehen auch bei nicht-monetären Austauschbeziehungen bestehen kann
• Ergänzung der Aufgreifschwellen in der Fusionskontrolle – Stichwort WhatsApp-Übernahme
• Präzisierung der Marktmachtkriterien – Bsp: Netzwerkeffekte, Größenvorteile, Single- oder Multi-Homing sowie der Zugang zu Daten und Innovationspotenzial
Das Arbeitspapier „Marktmacht von Plattformen und Netzwerken“ des BKartA vom 9.6.2016.
Zusammenfassung des Arbeitspapiers.
Ergebnisse und Handlungsempfehlungen. Artikel vollständig lesen
Die Registrierung zur Telemedicus Sommerkonferenz 2016 ist seit kurzem eröffnet. Mit dem Konferenzthema „Die Macht der Plattformen” wollen wir ein interessantes Phänomen behandeln: Unser öffentliches, privates und wirtschaftliches Leben wird immer mehr von Unternehmen und Organisationen beeinflusst, die uns verbinden und verknüpfen. Marktplätze, Kommunikationswege, technische Standards oder Software, aber auch „digitale Infrastruktur” – Plattformen erfüllen wichtige Aufgaben für die Informationsgesellschaft. Erfüllen sie aber auch öffentliche Aufgaben und müssten sie deshalb mehr unter öffentlicher Kontrolle stehen?
Die folgenden Punkte wollen wir mit unseren Speakern und Besuchern diskutieren:
• Keynote: Die Macht der Plattformen – Julia Reda (MdEP Piraten)
• Plattformen und digitale Gesellschaft – Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (Bundesministerin der Justiz a.D.), Joanna Schmölz (DIVSI), Robert Golz, LL.M. (HÄRTING) und Prof. Dr. Daniel Hürlimann (Uni St. Gallen)
• Rechtsschutz und Regulierung durch Plattformen – Thorsten Feldmann, LL.M. (JBB), Dominik Höch (Höch Kadelbach), Linda Kuschel, LL.M. (Harvard) (HU Berlin) und Christoph Palzer (Uni Bayreuth)
• Plattformen und Datenmacht – Dr. Jens Schefzig (Osborne Clarke), Dr. Moritz Karg (HmbBfDI) und JProf. Dr. Anne Lauber-Rönsberg (TU Dresden)
• Alte vs. neue Plattformen: Die OTT Debatte – Prof. Dr. Robert Schönau (Hochschule Hof), Doris Gemeinhardt-Brenk (BNetzA) und Dr. Frederic Ufer (VATM)
• Kartellrecht: Die Marktmacht von Plattformen – Prof. Dr. Boris Paal, M.Jur. (Oxford) (Uni Freiburg), Dr. Felicitas Rieger (Hausfeld), Dr. Armin Jungbluth (BMWi) und Dr. Christine Jury-Fischer (VG Media)
Sie können sich hier registrieren. Weitere Informationen gibt es stets unter www.telemedicus.info/soko16 oder folgen Sie uns auf Twitter unter @telemedicus oder direkt unter #soko16.
Registrierung zur Telemedicus Sommerkonferenz 2016 #soko16. Artikel vollständig lesen
+++ BVerfG: BKA-Gesetz teilweise verfassungswidrig
+++ BGH: Keine pauschale Beteiligung der Verlage an Ausschüttungen der VG Wort
+++ EU-Kommission übersendet Google Beschwerdepunkte wegen Android
+++ OLG Frankfurt a.M. legt EuGH Fragen zu Selektivvertrieb und Luxusimage vor
+++ Bundesrat: Resolution für stärkere Regulierung von OTT-Diensten
+++ EU-Kommission: Adblocker-Detektoren fallen unter ePrivacy-Richtlinie Artikel vollständig lesen
Die Bundesregierung hat das vom türkischen Staatspräsidenten Erdogan beantragte Strafverfahren nach § 103 Strafgesetzbuch (StGB) gegen Böhmermann genehmigt – vorgeblich um den Weg frei für ein rechtsstaatliches Verfahren zu machen (siehe die Stellungnahmen bei der Presseschau auf Welt.de). Eine Vorverurteilung liegt in dieser Genehmigung laut Kanzlerin Merkel nicht. Fragwürdig ist ihre Entscheidung aber dennoch. Artikel vollständig lesen
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat gestern beschlossen, dass dem Europäischen Gerichtshof verschiedene Fragen im Zusammenhang mit dem Plattformvertrieb von Markenware vorgelegt werden (Az.: 11 U 96/14 (Kart)). Im Wesentlichen geht es um die Frage, ob die Sicherstellung eines „Luxusimages“ ausreicht, um ein zulässiges selektives Vertriebssystem zu begründen. Eine der umstrittensten Fragen des Online-Vertriebs wird damit durch den EuGH entschieden werden müssen. Artikel vollständig lesen
Diese Woche hat der Bundestagsausschuss „Digitale Agenda“ ein Fachgespräch zum Thema „Kartellrecht und Plattformen“ veranstaltet, auf dem mehrere Experten aus Wissenschaft, Praxis und seitens interessierter Unternehmen teilgenommen haben. Im Ergebnis waren sich alle einig, dass die geltenden kartellrechtlichen Regelungen lediglich an einigen Stellen an Plattform-Sachverhalte angepasst werden müssten. Zum Beispiel verlangte der Präsident des Bundeskartellamts, Andreas Mundt, eine klarstellende Regelung, dass eine Marktabgrenzung nicht allein deshalb ausscheide, weil nicht-entgeltliche Marktbeziehungen vorliegen. Auch die Rolle verbraucherschützender Regelungen im Wettbewerb wurde diskutiert. Dieser Aspekt hat vor allem wegen des derzeit laufenden Verfahrens des BKartA gegenüber Facebook wegen des Verdachts auf Konditionenmissbrauch besondere Bedeutung. Der Ausschuss hatte bereits vor der Anhörung mehrere Fragen formuliert (PDF), zu denen ergänzende schriftliche Stellungnahmen eingereicht wurden. Das Bundeskartellamt kündigte in seiner Stellungnahme an, dass demnächst der behördeninterne „Think Tank Internetplattformen” in einem Zwischenbericht den gegenwärtigen Diskussionsstand zu den verschiedenen aufgeworfenen Fragen darstellen werde.
Zur zusammenfassenden Pressemitteilung des BTADA.
Stellungnahme von Ansgar Baums (HP).
Stellungnahme von Dr. Michael Menz (Zalando).
Stellungnahme des BKartA.
Stellungnahme von Prof. Dr. Justus Haucap (Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf).
Stellungnahme des VZBV. Artikel vollständig lesen
Das vorliegende Handbuch beschäftigt sich mit Compliance und Unternehmenskriminalität. Der Herausgeber, Prof. Dr. Thomas Rotsch, hat eine Vielzahl an Autoren um sich gescharrt und ein mächtiges Werk geschaffen. Materiell-rechtlich werden viele Rechtsgebiete behandelt, die auch einen starken Bezug zum Recht der Informationsgesellschaft haben. Das Ergebnis wird seinem wissenschaftlichen Anspruch vollkommen gerecht und bereichert mit seinem Ansatz die Compliance-Literatur. Artikel vollständig lesen