Die Schufa kennzeichnet die Möglichkeit einer kostenfreien Auskunft gemäß § 34 BDSG auf ihrer Internetpräsenz nur mangelhaft. Hierauf hat die Verbraucherzentrale Sachsen am Dienstag in einer Pressemitteilung hingewiesen. Die Schufa wirbt in erster Linie mit kostenpflichtigen Auskünften. Dabei enthält die kostenfreie Variante meist alle wesentlichen Daten. Dazu gehören die Wahrscheinlichkeitswerte und eine Auflistung der gemeldeten Telefon- und Mobilfunkverträge, Girokonten, Kredite, Kreditkarten und den Schufa Basisscore. Laut der Verbraucherzentrale Sachsen wird der Verbraucher hierdurch in die Irre geführt:
Die kostenfreie Auskunft verbirgt sich hinter der sperrigen Bezeichnung „Datenübersicht nach § 34 Bundesdatenschutzgesetz“. Sie ist erst über mehrere „Klicks“ unter dem Button „Auskünfte“ oder „Produkte“ zu finden.
Die Verbraucherzentrale empfiehlt von diesem Recht Gebrauch zu machen. Beim Abschluss eines Handyvertrages oder Kreditvertragsverhandlungen beispielweise wirken bei der Schufa falsch eingetragene Daten schnell zu Lasten des Bürgers.
Pressemitteilung Verbraucherzentrale Sachsen.
Anleitung zur kostenlosen Schufa-Auskunft. Artikel vollständig lesen
Anfang des Jahres hat EU-Kommissarin Viviane Reding den Entwurf zur EU-Datenschutzverordnung vorgestellt. Seitdem gab es fast wöchentlich neue Meinungen und Kommentare dazu von den unterschiedlichsten Seiten. Selten wurde so viel über eine Reform des Datenschutzes diskutiert.
Am Dienstag trafen sich nun die Justiz- und Innenminister der EU auf Zypern, um die zentralen Themen der geplanten Verordnung zu besprechen. Reding gab sich nach dem Termin relativ zufrieden – obwohl es an der einen oder anderen Stelle noch Klärungsbedarf gibt. Artikel vollständig lesen
Gestern hat Facebook in Deutschland das neue „App Center” gestartet. Eine Übersicht hunderter verschiedener Apps, mit denen Facebook um neue Funktionen angereichert werden kann. Meist geht es bei diesen Apps um die Interaktion von Diensten mit Facebook: Stern.de möchte, dass ich meine gelesenen Artikel mit Freunden teile, Yahoo möchte, dass ich ihre Webseite gemeinsam mit Anderen erkunde.
Durch die neuen Apps droht nicht nur mehr Werbung bei Facebook, auch datenschutzrechtlich ist die Umsetzung von Facebook nicht ganz sauber. Artikel vollständig lesen
Das Fraunhofer-Institut für Sichere Informationstechnologie (SIT) hat in einer Studie Sicherheitsmängel bei allen bekannten Cloud-Hosting-Diensten festgestellt. Bei Cloud-Anbietern wie CloudMe und Dropbox hat das SIT die Sicherheit von Registrierung, Datenübermittlung, Verschlüsselung, Teilen von Daten und Deduplizierung untersucht. Fazit:
„As a major result, the study shows that most of the analyzed cloud storage providers are aware of the extreme importance of data security and privacy. Nevertheless, none of the examined cloud storage providers meets all mandatory security requirements.”
Die Ergebnisse können auch rechtliche Auswirkungen für Nutzer der Cloud-Dienste haben. Denn wer für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten verantwortlich ist, hat nach § 9 BDSG technische und organisatorische Schutzmaßnahmen zu treffen.
Zur vollständigen Studie des Fraunhofer Instituts. Artikel vollständig lesen
Facebook hat am letzten Freitag seine neuen Datenschutzänderungen vorgestellt. Den Erfolg schreibt sich die Wiener Studentengruppe europe-v-facebook.org zu, die auf die Missstände der Datenschutzbestimmungen hingewiesen hatte. Mit dem Ergebnis ist sie jedoch wieder nicht zufrieden. Auch die irische Datenschutzbehörde kritisiert vor allem die Werberegelungen, in denen es heißt:
Außerdem verdeutlichen wir unsere bestehende Offenlegungspraxis, die besagt, dass wir Werbeanzeigen unter Umständen auch außerhalb von Facebook schalten können. Dabei erläutern wir, dass Werbeanzeigen einen sozialen Kontext aufweisen können oder auch nicht, wenn wir diese schalten würden (wie beispielsweise, ob deinen Freunden ein bestimmtes Unternehmen gefällt).
Facebook verspricht jedoch, den Kritikern entgegen zu kommen, wenn mehr als 7000 ihren Kommentar hinterlassen. Hierzu ruft die Wiener Studentengruppe nun nachdrücklich auf.
Zum Bericht bei ZDNet.
Zur Facebook Site Governance. Artikel vollständig lesen
Eigentlich müsste das deutsche Datenschutzrecht eine Dauerbaustelle sein. Kaum ein Gebiet des Medienrechts muss sich so oft neuen Anforderungen stellen. Fast jede neue Technologie, fast jedes neue größere Online-Projekt hat in irgendeiner Form Auswirkungen auf den Datenschutz.
Doch von einer Dauerbaustelle ist keine Spur. Das Bundesdatenschutzgesetz stammt in seiner aktuellen Form aus dem Jahr 1990, die wesentlichen Prinzipien kommen aus den 80er Jahren. Natürlich gab es in den letzten 20 Jahren einige Änderungen am Datenschutzrecht. Das meiste davon war allerdings nur Feinschliff – eine Grundsanierung gab es nie. Dabei hat das Datenschutzrecht immer mehr an Bedeutung gewonnen. Vor allem im Internet sind Unternehmen wie Bürger zunehmend vom Datenschutz betroffen. Zeit also, sich mit einer grundlegenden Neuordnung des Datenschutzes zu befassen. Es folgen fünf Vorschläge, wie man den Datenschutz im Netz verbessern könnte. Artikel vollständig lesen
Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) hat eine Überprüfung von mehr als 13.000 bayerischen Webseiten auf ihren datenschutzkonformen Einsatz von Google Analytics durchgeführt. Es kommt zu dem vernichtenden Ergebnis, dass das von 2.449 Anbietern genutzte Tracking-Tool in nur 78 (d.h. 3%) der Fälle datenschutzkonform verwendet wurde.
Die vom BayLDA programmierte Software prüfte die Webseiten anhand der folgenden Vorgaben:
Konkret ist jeder einzelne Webseitenbetreiber in der Pflicht, Google Analytics nur einzusetzen, wenn
• der von Google vorbereitete Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung schriftlich abgeschlossen worden ist,
• die Datenschutzerklärung auf der Webseite auf den Einsatz von Google Analytics und die bestehenden
Widerspruchsmöglichkeiten hinweist und über die damit verbundenen Datenverarbeitungen aufklärt,
• die Anonymisierungsfunktion im Quellcode eingebunden ist und,
• falls diese Anonymisierungsfunktion bisher nicht eingesetzt war, ein bisher bestehendes Google-Analytics-Profil geschlossen wird, um die Löschung (der noch nicht datenschutzkonform generierten) Altdaten sicherzustellen.
Damit knüpft das BayLDA an die Verhandlungen des Hamburgischen Datenschutzbeauftragten mit Google um eine Anpassung des Dienstes an. Schon im November 2009 hatte der Düsseldorfer Kreis – das gemeinsame Gremium der Datenschutzbeauftragten – die Voraussetzungen formuliert, unter denen die Analyse des Nutzerverhaltens bei Internetangeboten datenschutzrechtlich zulässig sei.
Das BayLDA hält auch an der Auffassung fest, dass es sich bei der Verwendung von Google Analytics um eine Auftragsdatenverarbeitung im Sinne des § 11 BDSG handelt. Ein Bußgeldverfahren soll den bayerischen Webseitenbetreibern allerdings erst drohen, wenn diese sich nach entsprechender Aufforderung einer Anpassung des Tools verweigern.
Zur Pressemitteilung des BayLDA.
Zur Meldung bei Internet-Law.de. Artikel vollständig lesen
Das LG Berlin hat am vergangenen Dienstag im Fall Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) gegen Facebook entschieden. Das Urteil bestätigt: Facebook nimmt es mit dem deutschen Recht alles andere als genau. Die erste Schlappe vor einem deutschen Gericht ist perfekt. Grund genug, einen genaueren Blick auf die Entscheidung zu werfen. Artikel vollständig lesen
+++ LG Berlin: AGB von Facebook teilweise unzulässig
+++ vzbv mahnt Google wegen Datenschutzrichtlinie ab
+++ Verfassungsbeschwerde: Blogger will Laienprivileg erkämpfen
+++ Erste Anbieter von De-Mail zugelassen
+++ Koalition einigt sich auf Presse-Leistungsschutzrecht
+++ LG München: Keine Veröffentlichung von Auszügen aus „Mein Kampf“
+++ Mutmaßlicher Drahtzieher von kino.to angeklagt Artikel vollständig lesen
Das Landgericht Berlin hat heute der Klage (Az. 16 O 551/10) des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) gegen Facebook stattgegeben – „im vollen Umfang“, wie es heißt. Gegenstand der Klage waren unter anderem der „Freundefinder“ sowie eine Klausel in den Facebook-AGB, die dem sozialen Netzwerk sämtliche Nutzungsrechte an hochgeladenen Inhalten einräumen. Die Pressemitteilung hierzu:
„Das Gericht urteilte, die Nutzer müssten klar und deutlich informiert werden, dass durch den Freundefinder ihr gesamtes Adressbuch zu Facebook importiert und für Freundeseinladungen genutzt wird. Dies findet bislang nicht statt. (…)
Weiterhin urteilte das Gericht, Facebook dürfe sich in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht ein umfassendes weltweites und kostenloses Nutzungsrecht an Inhalten einräumen lassen, die Facebook-Mitglieder in ihr Profil einstellen. (…) Rechtswidrig ist nach Auffassung der Richter ferner die Einwilligungserklärung, mit der die Nutzer der Datenverarbeitung zu Werbezwecken zustimmen.“
Damit hat das Gericht die Axt an das Geschäftsmodell von Facebook – gut möglich, dass im kalifornischen Menlo Park nun die Alarmglocken schrillen. Die Klage hatte der vzbv 2010 eingereicht. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Mitteilung bei surfer-haben-rechte.de Artikel vollständig lesen