Das LG Hamburg hat sich mit der Reichweite einer Einwilligung zur Veröffentlichung des eigenen Bildnisses in einer Personensuchmaschine befasst. Es stellte fest, dass jemand, der ein Bild im Internet einstellt, (konkludent) darin einwilligt, dass eine Personensuchmaschine das Bild verwendet. Das soll jedenfalls dann gelten, wenn die Person das Bild auf einer frei im Internet verfügbaren Seite eingestellt hat. Das LG Hamburg beruft sich in der Entscheidung auf ein unlängst ergangenes BGH-Urteil. Artikel vollständig lesen
Der Bundesgerichtshof hat im Februar entschieden (BGH Urteil vom 4.2.2010 Az. I ZR 51/08), dass die Anzeige von Suchergebnissen einer Suchmaschine eine Markenverletzung darstellen kann. Hierbei unterschied der Bundesgerichtshof zwischen einer internen Suchmaschine und der Suchmaschine von Google. Das Urteil liegt nun im Volltext vor. Artikel vollständig lesen
+++ BGH: „Power Ball”-Entscheidung veröffentlicht
+++ LG Hamburg: Kik verliert gegen NDR
+++ LG München: Save.Tv sperrt RTL-Sendungen
+++ Diskussion um Leistungsschutzrecht für Verlage
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Ein Gastbeitrag von Dr. Arnd Haller, Chefjustiziar Google Nord- und Zentraleuropa
Im Oktober 2009, kurz nach der Bundestagwahl, war die Freude in deutschen Presseverlagen groß: Einigen Presselobbyisten war es in einer politischen Nacht- und Nebelaktion gelungen, maßgebliche Verhandlungsführer des Koalitionsvertrages von der vermeintlichen Notwendigkeit eines sog. Leistungsschutzrechtes für Presseverlage zu überzeugen. Wie sich inzwischen gezeigt hat, war die Absichtserklärung im Koalitionsvertrag, ein Leistungsschutzrecht einführen zu wollen, voreilig. Negative Konsequenzen für andere Wirtschaftszweige, Millionen von Internetnutzern und die Informationsfreiheit in Deutschland waren offenbar weder diskutiert noch ausreichend bedacht worden.
Erfreulicherweise findet inzwischen eine breite Debatte über Sinn und Unsinn eines Leistungsschutzrechtes für Presseverlage statt. Vielen wird jetzt bewusst, dass die beabsichtigte “Stärkung von Qualitätsjournalismus” und die “Aufrechterhaltung von Meinungsvielfalt” durch ein Leistungsschutzrecht nicht gefördert, sondern geradezu konterkariert würde. Artikel vollständig lesen
An der deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften lernt man, wie der Name schon sagt, Verwaltungswissenschaften. Auf den ersten Blick hört sich das sehr wenig nach Medienrecht an. Aber stimmt das auch? Ein Erfahrungsbericht. Artikel vollständig lesen
Ein Kommentar von Adrian Schneider.
Die Geschehnisse bei der Duisburger Loveparade scheinen bei manchen Redaktionen presserechtliche Regeln außer Kraft gesetzt zu haben. So war jedenfalls mein Eindruck, als ich letzte Woche Zeitungen aufgeschlagen, den Browser geöffnet oder den Fernseher eingeschaltet habe. Bilder von Verletzten, unverpixelte Aufnahmen der Massenpanik, Portraitfotos verstorbener Menschen. Häufig mit dem Hinweis „Quelle: Internet“, dem schon fast branchenüblichen Synonym für: „Rechte ungeklärt“.
Es ist nicht das erste Mal, dass ich den Eindruck habe, dass die Pressefreiheit mit Narrenfreiheit verwechselt wird. Und manchmal wünsche ich mir in diesen Momenten eine Aufsichtsbehörde für die Presse. Artikel vollständig lesen
+++ SWIFT-Abkommen tritt in Kraft
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Als Bundesinnenminister Thomas de Maiziére seine 14 Thesen der Netzpolitik präsentiert hat, kam er auch auf „Google Street View” zu sprechen. Dabei erwähnte er einen „Blogger”, der per Twitter die Netzgemeinde aufgerufen hatte, sich dem Entfernen von Bildern aus Google Street View zu widersetzen: Jedes Haus, das womöglich wegen Widersprüchen von Mietern oder Eigentümern in Deutschland von Google ausgeblendet werden muss, soll danach erneut fotografiert und geogetagged werden.
Der Urheber dieser Kampagne und besagte Blogger ist Jens Best. Der Fotograf und IT-Berater hat nicht nur bezüglich Google Street View ambitionierte Ansichten. Anlässlich der heutigen Verhandlung des „Lex Street View” im Bundesrat hat Telemedicus ihm einige Fragen gestellt.
Herr Best, wie finden Sie Google „Street View“?
Ich halte es für einen weiteren Schritt zu mehr öffentlich verfügbarem Raum im Digitalen. Das Internet ist ja schon immer die digitale Ebene der einen Realität gewesen. Mit den Fotowelten, zum Beispiel in „Street View“, versteht das jetzt auch der Letzte. Ich hoffe keiner von denen, die aktuell von Street View irritiert sind, schlägt das Wort „augmented reality“ nach. Artikel vollständig lesen