Immer weiter arbeitete sich der Gesetzesentwurf durch die politischen Gremien – mal leicht geändert, immer hochumstritten. Aber noch ist es nicht so weit: Ein Ausschuss des Bundestages berät derzeit darüber, ob das Leistungsschutzrecht für Presseverleger gesetzlich verankert werden soll. Was wäre, wenn? Gerne sagen Skeptiker eine vermeintlich simple Lösung voraus: Falls Google für Textteile in seinen Suchergebnissen zahlen soll, dann hört man eben auf, sie zu listen.
Doch läge das in Googles Interesse? Und dürfte Google das überhaupt – Erzeugnisse von Presseverlegern aus den Suchergebnissen streichen? Wer sich das fragt, könnte Antworten im Kartellrecht finden. Artikel vollständig lesen
Die von den Sendergruppen ProsiebenSat1 und RTL geplante Online-Videoplattform verstößt gegen Kartellrecht. Das OLG Düsseldorf hat am Mittwoch darüber entschieden und bestätigte damit die Verfügung des Bundeskartellamts vom März 2011.
Geplant war eine gemeinsame Plattform, die Fernsehinhalte bis zu eine Woche nach Ausstrahlung bereitstellt – werbefinanziert und deshalb kostenfrei für den Zuschauer. Das Angebot sollte dabei auch offen für andere private sowie öffentlich-rechtliche TV-Sender sein. Nach Auffassung des Bundeskartellamts würde aber das marktbeherrschende Duopol der beiden Sendergruppen auf dem Fernsehwerbemarkt weiter verstärkt. Dies ist kartellrechtlich unzulässig. Das OLG-Düsseldorf folgt in der aktuellen Entscheidung der Argumentation der Kartellbehörde.
Prof. Dr. Thomas Hoeren äußert Bedenken gegen diese Entscheidung:
„Die Gerichte tun sich schwer, das Internet als technischen Raum für unterschiedlichste Märkte überzeugend wahrzunehmen.“
Bisher sei keine nachvollziehbare Differenzierung der betroffenen Werbemärkte erfolgt. Eine Zurechnung der Marktanteile des Fernseh- und Onlinewerbemarktes lasse sich so nur schwer begründen.
Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig. Die Revision ist zwar nicht zu gelassen – möglich ist aber eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof.
Pressemitteilung des Bundeskartellamts.
Dazu Prof. Hoeren auf lto.de.
Telemedicus mit einer ausführlichen Analyse zum Thema.
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In dem Kartellverfahren der EU-Kommission gegen Google hat der Suchmaschinenkonzern heute eingelenkt und einen Brief mit Vorschlägen vorgelegt. Darin äußerte sich das Unternehmen erstmals entgegenkommend zu den kartellrechtlichen Vorwürfen. Konkret wirft die Kommission ihm vor, andere Unternehmen bei der Auswertung der Suchergebnisse zu benachteiligen und damit seine marktbeherrschende Stellung auszunutzen.
Aus der Stellungnahme gegenüber cnet:
We have made a proposal to address the four areas the European Commission described as potential concerns. […] We continue to work cooperatively with the Commission.
Zuletzt hatte der zuständige Wettbewerbskommissar Almunia Google eine Frist eingeräumt, um die Benachteiligung zu beseitigen.
Zum Beitrag bei cnet.com.
Der Bericht bei golem.de. Artikel vollständig lesen
Die EU-Kommission hat Google am Montag zu Zugeständnissen im laufenden wettbewerbsrechtlichen Verfahren aufgefordert. In dem Schreiben nennt die EU-Kommission erstmals die Punkte, in denen sie einen möglichen Verstoß gegen europäisches Wettbewerbsrecht sieht. Bedenken bestehen insbesondere hinsichtlich einer Benachteiligung von Konkurrenten in den Suchergebnissen. Dem Konzern wird vorgeworfen, dadurch seine marktbeherrschende Stellung zu missbrauchen.
Die Ermittlungen gegen Google dauern bereits seit November 2010 an. Damit war die Kommission den Beschwerden von anderen Suchmaschinenbetreibern nachgegangen. Um eine Entscheidung der Kommission zu vermeiden, muss Google in den nächsten Wochen auf deren Bedenken eingehen und Änderungen vorschlagen. Andernfalls drohen dem Konzern Abhilfemaßnahmen und Bußgelder von bis zu 10 Prozent des Jahresumsatzes.
Der US-amerikanische Jurist Eugene Volokh ist in einem Rechtgutachten zu dem Ergebnis gekommen, dass auch Suchmaschinen sich mit ihren Diensten auf den Schutz der Meinungsfreiheit berufen können. Demnach handele es sich bei Suchergebnissen ebenso um Ergebnisse eines Wertungsprozesses, die vom First Amendment der amerikanischen Verfassung erfasst sind. Hintergrund ist ein Kartellverfahren gegen Google, in dem es darum geht, dass Google selektiv Unternehmen bei seinen Suchergebnissen benachteiligt haben soll. Artikel vollständig lesen
Das Bundeskartellamt wird wahrscheinlich die Übernahme des baden-württembergischen Kabelnetzbetreibers Kabel BW durch Unitymedia genehmigen. Damit kann der amerikanische Kabelkonzern Liberty Global, zu dem Unitymedia gehört, weiter wachsen.
Aus dem Bericht bei Heise Online:
„Die Wettbewerbshüter hatten sich zuvor sehr besorgt gezeigt, dass die Übernahme den Preiswettbewerb auf den deutschen Markt einschränken könnte. Die auf EU-Ebene zuständige Kommission hatte dem Bundeskartellamt die Bewertung des Geschäfts überlassen.“
Im Gegenzug soll Unitymedia seine Gatekeeper-Position bei der Verschlüsselung der digitalen Free-TV-Sender aufgeben und mehr Wettbewerb zulassen.
Der komplette Artikel bei Heise Online. Artikel vollständig lesen
Der Bundesgerichtshof hat heute entschieden, dass der Bauer-Verlag aus dem Pressergrosso-System austreten darf. Damit endet eine Ära – jedenfalls für das Verlagswesen. Artikel vollständig lesen