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Wochenrückblick: Apple, BILD, WhatsApp

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+++ EuGH: Markenschutz für Apple Stores

+++ EGMR: BILD-Artikel zu Gerhard Schröder und Gazprom zulässig

+++ Google beruft Leutheusser-Schnarrenberger in „Lösch-Beirat“

+++ Schleswig-Holstein: Thilo Weichert nicht wiedergewählt

+++ Kartellrecht: EU befragt Konkurrenten zu WhatsApp-Übernahme

+++ KJM: Kinderpornographie-Vorwurf gegen netzpolitik.org Artikel vollständig lesen

OLG Schleswig-Holstein: kein Verbot des Online-Vertriebs

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Anfang Juni hat das OLG Schleswig-Holstein über die Zulässigkeit einer Klausel in einem selektiven Vertriebssystem entschieden (Az.: 16 U (Kart) 154/13). Die Entscheidung: Ein Hersteller darf den Vertrieb über Online-Handelsplattformern nicht ausnahmslos verbieten, wenn hierdurch der Wettbewerb beschränkt wird. Mittlerweile liegt die Entscheidung im Volltext vor. Telemedicus mit einer Analyse: Artikel vollständig lesen

Wochenrückblick: Leistungsschutzrecht, Datenschutz, E-Plus

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+++ VG Media will Presse-Leistungsschutzrecht durchsetzen

+++ Referentenentwurf: Klagemöglichkeiten für Verbände bei Datenschutzrechtsverstößen

+++ EU-Generalanwalt zu Urheberrechtsvergütung für Handy-Speicherkarten

+++ EU will E-Plus-Übernahme durch O2 zustimmen

+++ NRW: Über 4.000 Funkzellenabfragen im Jahr durch die Polizei

+++ Irland: Gericht legt Klage gegen Facebook dem EuGH vor Artikel vollständig lesen

Unitymedia Kabel BW und der zweite Anlauf: Inhalte und Infrastruktur

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Ein Gastbeitrag von Sören Rößner, LL.M., Berlin

Noch steht nicht endgültig fest, ob das Bundeskartellamt die Übernahme des Kabelnetzbetreibers Kabel Baden-Württemberg durch die Unitymedia-Eignerin Liberty Global erneut prüfen muss, nachdem das Oberlandesgericht Düsseldorf den entsprechenden Freigabebeschluss überraschenderweise aufgehoben hat. Die gegen die Entscheidung eingelegte Beschwerde ist noch vor dem Bundesgerichtshof anhängig. Allerdings muss man es derzeit als nicht unwahrscheinlich ansehen, dass die Rechtsmittel zurückgewiesen werden und dieser für die deutsche TK- und Medienbranche höchst bedeutsame Milliardendeal somit Gegenstand einer weitergehenden fusionskontrollrechtlichen Untersuchung werden wird. Artikel vollständig lesen

OLG Düsseldorf stoppt Fusion der Kabelnetzbetreiber

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Das OLG Düsseldorf hat heute eine Entscheidung des Bundeskartellamts aufgehoben, mit dem dieses die Übernahme von Kabel BW durch Liberty genehmigt hatte. 2011 genehmigte die Behörde diesen Zusammenschluss mit verschiedenen Nebenbestimmungen. Zwei der drei mit Abstand größten Kabelnetzbetreiber in Deutschland durften fusionieren. Hiergegen legten nun verschiedene kleinere Wettbewerber Beschwerde ein – mit Erfolg. Dazu aus der Pressemitteilung des OLG Düsseldorf:

Nach Ansicht des Gerichts sind die vom BKartA vorgesehenen Nebenbestimmungen nicht geeignet, die aus der Fusion resultierende Verstärkung der marktbeherrschenden Stellung, die Unitymedia auf dem leitungsgebundenen Signalmarkt zukomme, hinreichend zu kompensieren. Zwar sei dieser Signalmarkt bislang im Wesentlichen durch regional begrenzt agierende Anbieter geprägt. Es bestünden jedoch ausreichend konkrete Anhaltspunkte dafür, dass Kabel BW seine Geschäftstätigkeit ohne den Zusammenschluss innerhalb der nächsten drei bis fünf Jahre auf das Gebiet von Unitymedia hätte ausdehnen und somit in Konkurrenz zu diesem Unternehmen hätte treten können.

Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. Sowohl die Zusammenschlussbeteiligten als auch das Bundeskartellamt können hiergegen Beschwerde beim BGH einlegen.

Geschieht dies nicht, so muss das Bundeskartellamt erneut prüfen, ob der Zusammenschluss genehmigungsfähig ist. Ob dies allerdings möglich ist, ist sehr fraglich. Bereits die Ausgangsentscheidung des Bundeskartellamts war hochumstritten. Die Alternative: Zwei Jahre nach der Genehmigung der Fusion müsste die Vollziehung rückgängig gemacht werden und die beiden Unternehmen vollständig voneinander entflochten werden.
Zur Pressemitteilung des OLG Düsseldorf. Artikel vollständig lesen

Leistungsschutzrecht: Wie geht’s jetzt weiter?

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Seit dem 1. August 2013 gibt es das Leistungsschutzrecht für Presseverleger. Ziel der Neuerung war, die deutschen Zeitungsverlage vor Google zu schützen. Noch bevor das Leistungsschutzrecht in Kraft trat, hat der Suchmaschinenanbieter allerdings bei den Verlagen angefragt, ob sie weiterhin im Google News-Angebot dargestellt werden möchten. Bis auf ganz wenige Ausnahmen haben alle Verlag ihre Zustimmung erteilt. Das Resultat: Google setzt sein Geschäft trotz Leistungsschutzrecht nun unverändert fort. Das Unternehmen zahlt weder Lizenzgebühren, noch hat es etwas an seinen Angeboten geändert.

War das Leistungsschutzrecht also nur ein „Schuss ins Knie”, wie viele vermuten? Eher nicht. Denn die Neuregelungen führt zu komplexen Änderungen im Zusammenspiel von Kartell- und Urheberrecht. Und die Verlage haben noch eine Trumpfkarte im Ärmel. Artikel vollständig lesen

Wochenrückblick: NSU, Bestandsdaten, Staatstrojaner

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+++ BVerfG: Keine Anordnung auf Videoübertragung bei NSU-Prozess

+++ Bundesrat winkt Gesetz zur Bestandsdatenauskunft durch

+++ Bundesrat will Nachbesserungen bei Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken

+++ Frequenzvergabe: BKartA fordert Mobilfunkbetreiber zu Stellungnahme auf

+++ Verstoßen die Drosselpläne der Telekom gegen das Fernmeldegeheimnis des TKG?

+++ Quellen-TKÜ: BKA kauft Staatstrojaner für 150.000 Euro Artikel vollständig lesen

Musiklizenzen: GEMA gegen Kommission

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Am Freitag hat das Gericht der Europäischen Union (EuG) im Verfahren GEMA gegen Europäische Kommission entschieden. Hintergrund des Verfahrens war eine Entscheidung der Europäischen Kommission, wonach es sich bei bestimmten Klauseln eines Mustervertrags der CISAC (dem internationalen Dachverband der Verwertungsgesellschaften) sowie weitergehender Absprachen durch verschiedene europäische Verwertungsgesellschaften um eine Kartellvereinbarung gem. Art. 101 AEUV (bzw. Art. 81 EGV) handele.

Das EuG entschied nun: Dass tatsächlich Kartellvereinbarungen vorliegen, hat die Kommission nicht hinreichend bewiesen. Die Diskussion über europaweite Musiklizenzen dürfte damit erneut entfachen. Artikel vollständig lesen

Wochenrückblick: KDG, LSR, Presserecht, JMStV

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+++ Kabel Deutschland darf Tele Columbus nicht übernehmen

+++ Vorsitzender des Rechtsausschusses übt Kritik am Presse-Leistungsschutzrecht

+++ BVerwG: Informationsanspruch direkt aus dem Grundrecht der Pressefreiheit

+++ Nächster Anlauf zu neuem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag

+++ Referentenentwurf des BMJ zum Urheberrecht

+++ Italien: Millionenstrafe wegen Verstoßes gegen das Urheberrecht

+++ Hackerangriffe aus China Artikel vollständig lesen

Deal zwischen Google und EU-Wettbewerbshütern?

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In der zweiten Hälfte des laufenden Jahres könnte es zwischen dem U.S. Internetriesen Google und der EU-Kartellbehörde in dem Wettbewerbsverfahren gegen das Unternehmen zu einer Einigung kommen, wusste der EU-Wettbewerbskommissar Joaquín Almunia heute zu berichten. Demnach ist Google offenbar bereit, Zugeständnisse bei Suchergebnissen und Beschränkungen für Werbetreibende zu machen. Artikel vollständig lesen