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Wochenrückblick: Slide to unlock, Pressefreiheit, Google

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+++ BGH kippt Apples Entsperr-Patent

+++ Bundesverfassungsgericht stärkt Pressefreiheit

+++ EU-Kommission prüft Reform von Kabel- und Satellitenrichtlinie

+++ Wettbewerbsrecht: Google dementiert Vorwürfe der EU-Kommission

+++ Gedankenexperiment zur Neuordnung des Urheberrechts Artikel vollständig lesen

Wochenrückblick: Adblock Plus, Teaser, German Patriot-Act

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+++ LG Köln zu Erfolgsaussichten in Sachen Adblock Plus

+++ OLG Köln zu BILD Online-Teaser

+++ OVG NRW zu Einsichtnahme in Gutachten über NS-Vergangenheit

+++ Bundestag plant Verlängerung des „German Patriot-Act“

+++ Bundeskabinett beschließt Abschaffung von Routerzwang

+++ Kartellverfahren: EU-Kommission gibt Google mehr Zeit Artikel vollständig lesen

Leistungsschutzrecht: No State of Play – Herzlichen Glückwunsch

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Ein Geburtstagsständchen.

Wenn man einem guten Freund zum Geburtstag gratuliert, freut man sich oft mindestens genauso, wie er selbst. Wenn man einem Bekannten gratuliert, der einem schon immer irgendwie suspekt war, tut man das weniger. Man gratuliert, ein paar höfliche Worte, genuschelte Wünsche – danach ist es wieder der Bekannte, den man lächelnd kritisch beäugt.

Zwei Jahre alt wird es diese Woche, das Leistungsschutzrecht für Presseverleger. Viel Wirbel hat es erzeugt, für viel Unmut gesorgt. Immer mal wieder produzierte es Schlagzeilen. Heute ist es nur noch eines: ein Lehrstück für unsinniges Gesetzgebertum. Wir zeichnen die Entwicklung nach, erklären, was schief gelaufen ist – und warum sich daran nichts mehr ändern wird. Ein Geburtstagsgruß, den man sich hätte sparen können. Artikel vollständig lesen

EuGH zu Marktmachtmissbrauch bei SEP-Unterlassungsansprüchen

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Letzte Woche hat der EuGH eine wichtige Entscheidung im Zusammenhang mit dem kartellrechtlichen Zwangslizenzeinwand bei standardessenziellen Patenten (SEP) gefällt (Az.: C-170/13). Die Frage war, ob ein SEP-Inhaber seine marktbeherrschende Stellung missbraucht, wenn er einen vermeintlichen Verletzer seines Patents auf Unterlassung in Anspruch nimmt. Unter bestimmten Umständen soll dies nicht der Fall sein, so der EuGH. Hier eine Analyse der Entscheidung. Artikel vollständig lesen

Wochenrückblick: Filesharing, Vorratsdaten, Google

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+++ BGH entscheidet erneut zur Darlegungs- und Beweislast bei Filesharing-Fällen

+++ Belgisches Verfassungsgericht kippt Vorratsdatenspeicherung

+++ OLG München: Google muss Suchergebnisse löschen

+++ Menschenrechtskommissar des Europarates: Geheimdienstaufsicht lückenhaft

+++ LG Berlin entscheidet zu Kinderwerbung in Onlinespiel

+++ Airdata geht gegen Mobilfunkbetreiber-Fusion vor

+++ E-Book-Vertrieb: EU-Kommission leitet Untersuchung gegen Amazon ein Artikel vollständig lesen

Apple Music – die nächste Revolution?

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Gestern hat Apple im Rahmen der eigenen Entwicklerkonferenz WWDC 2015 in San Fransico seinen neuen Musikdienst Apple Music vorgestellt.

Der neue Musik-Service wird ab Ende Juni für alle Apple Nutzer zu Verfügung stehen, später soll auch die Plattform Android unterstützt werden. Das Besondere: Der Dienst soll für die Konsumenten, als auch für Musiker die „kompletteste“ Plattform für Musikservices im Internet und damit im Vorteil gegenüber den übrigen Mitbewerbern sein.

Spotify CEO Daniel Ek ließ die Ankündigung jedoch unbeeindruckt, er twitterte kurz nach der Ankündigung „Oh, ok“ (Tweet bereits wieder gelöscht). In der Tat ist Apple zumindest auf dem Markt des Musik-Streamings spät dran. Jedoch hatte Apple schon im Vorfeld – in rechtlich bedenklicher Weise – versucht eine grundsätzliche Paywall für Musik-Streamingdienste auf dem Markt durchzusetzen, auch Freemium Angebote wie Youtube versuchte der iPhone Hersteller laut Berichten auf The Verge zu untergraben. Artikel vollständig lesen

Adblock Plus: Sieg gegen TV-Branche und neue Entwicklungen

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Der Werbeblocker Adblock Plus hat diese Woche den nächsten juristischen Etappensieg für sich entschieden. Die Richter des Landgerichts München I wiesen die Klagen der TV-Schwergewichte ProSiebenSat1 und RTL (zusammen mit IP Deutschland) in Gänze ab (LG München I, 27.05.2015, 37 O 11673/14 und 37 O 11843/14). Bereits Ende April konnte sich die verantwortliche Eyeo GmbH in Hamburg gegen Zeit Online und Handelsblatt durchsetzen. Auch hier wurden die Klagen vollumfänglich abgewiesen. Die Klägerinnen in Bayern haben schon jetzt angekündigt, Berufungsaussichten und weitere rechtliche Schritte gegen das Kölner Startup Unternehmen zu prüfen. Artikel vollständig lesen

LG Hamburg: Erster Erfolg für Adblock Plus

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„Die Klage wird abgewiesen”. So lautet der Tenor des gestrigen Urteils beim Landgericht Hamburg (Az.: 416 HKO 159/14, nicht rechtskräftig) – die erste Entscheidung in Sachen Adblock Plus. Geklagt hatten Zeit Online und Handelsblatt. Diese verlangten von der Eyeo GmbH aus Köln, dem Unternehmen hinter Adblock Plus, die Unterlassung des Vertriebs ihres Werbeblockers sowie des Acceptable Ads/Whitelist Modells. Telemedicus berichtete.

Keine Behinderung der Kläger
Der zuständige Richter sah entgegen der Ansicht der Kläger keine wettbewerbswidrige Behinderung der werbefinanzierten Online-Angeboten der Verlagshäuser als gegeben an. Denn Eyeo ginge gerade nicht gezielt gegen die Online-Angebote der Kläger vor. Dies ist aber Voraussetzung für einen Unterlassungsanspruch nach dem Wettbewerbsrecht. Das Gericht stellte auch klar, dass der jeweilige Nutzer selbst entscheidet, ob und wenn welche Werbung geblockt werde. Auch sei es für diese leicht und in transparenter Weise möglich die Filterlisten (Acceptable Ads) zu bearbeiten und an die persönlichen Vorlieben anzupassen. Kurzum: Adblock Plus stellt nur ein Werkzeug zu Verfügung – was die Nutzer daraus machen, liegt nicht mehr in der Verantwortung des Werbeblocker-Betreibers.

Wie geht es weiter?
Das erste Urteil stellt für Eyeo einen wichtigen Etappensieg dar und bedeutet eine wichtige Weichenstellung für die noch zahlreichen anhängigen Verfahren, u.a. in Köln und München. Ob aber die Gerichte in den noch ausstehenden Entscheidungen anders urteilen werden bleibt abzuwarten. Das letzte Wort in den Rechtsstreitigkeiten rundum den Werbeblocker ist also noch lange nicht gesprochen. Völlig überraschend war die Entscheidung aus Hamburg aber nicht. Denn Adblock Plus hat durchaus gute rechtliche Argumente auf seiner Seite.

Hintergrund und rechtliche Analyse bei Telemedicus.
Meldung zum aktuellen Urteil des LG Hamburg bei Heise online.
Artikel vollständig lesen

Wochenrückblick: Vorratsdaten, Bushido, UsedSoft

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+++ Bundesregierung einigt sich auf Vorratsdatenspeicherung

+++ Musiksampling: BGH verweist den Fall Bushido ans OLG Hamburg zurück

+++ UsedSoft nimmt Berufung im Streit um Gebrauchtsoftware zurück

+++ OLG Hamburg: Weiterverkaufsverbot für E-Books ist zulässig

+++ EU-Kommission erhöht den Druck auf Google

+++ BGH erlaubt großzügige Nutzung elektronische Leseplätze Artikel vollständig lesen

Wochenrückblick: Streaming, Beatz, booking.com

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+++ EuGH: EU-Recht schützt Live-Stream im Internet nicht

+++ OLG Schleswig-Holstein: „Pfand“ für SIM-Karten unzulässig

+++ EU-Kommission leitet Untersuchung wegen Apples Musikgeschäft ein

+++ Bestpreisklauseln: Bundeskartellamt mahnt booking.com ab

+++ Helene Fischer: Atemlos durfte nicht auf NPD-Veranstaltung gespielt werden

+++ Betreiber von ugotposted.com zu 18 Jahren Haft verurteilt

+++ Oettinger spricht sich gegen zu rasche Abschaffung von geografischen Sperren aus Artikel vollständig lesen