Ein Kommentar von Adrian Schneider
Die Störerhaftung hat schon so manchem Forenbetreiber Kopfschmerzen bereitet. Je nach Gericht droht bei fast jedem Posting die Haftung auf Unterlassen. Ganz besonders besteht dieses Risiko bei Links. Wenn man Pech hat, greift da nicht nur die Störerhaftung, sondern gleich das Strafrecht – zumindest nach Ansicht einiger Gerichte.
Das bekommt jetzt auch der Bundestag zu spüren: Dem Forum zur Petition gegen Netzsperren droht die Schließung. Grund ist die Störerhaftung. Zwar sind in den Foren Links generell verboten. In hitzigen Diskussionen achten die meisten Nutzer jedoch nicht darauf. Und die Moderatoren kommen mit dem Löschen nicht mehr nach. Neue Themen dürfen deshalb gar nicht mehr begonnen werden. Sollten weiterhin Links gepostet werden, soll das Forum ganz geschlossen werden. Die Störerhaftung: Ein Eigentor. Artikel vollständig lesen
+++ StudiVZ löscht Profil der Piratenpartei
+++ Urheberrechtlicher Auskunftsanspruch auch bei Sharehostern
+++ BGH: Datenabgleich mit Datenbanken rechtswidrig
+++ Widerspruchsfrist bei Google Book Search verlängert
+++ Erster Entwurf des 13. RÄStV veröffentlicht
+++ Verhandlung vor dem LG Köln: Facebook vs. StudiVZ
+++ „Hartplatzhelden“ ziehen vor den BGH
+++ Facebook beendet Abstimmung über Nutzungsbedingungen
+++ GEMA-Jahresbilanz: Einbruch bei Tonträgern, Stagnation im Internet Artikel vollständig lesen
Der Gesetzesentwurf zur Sperrung von Kinderporno-Seiten liegt nun auch öffentlich vor (PDF). Der Entwurf hat einige Schwächen: Sowohl fachlicher Art, als auch, was die Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz angeht. Artikel vollständig lesen
+++ Fünf Provider unterzeichnen Kinderpornosperrvertrag
+++ VG Berlin befreit erneut Provider von Vorratsdatenspeicherung
+++ Blogger erhebt Verfassungsbeschwerde gegen Hausdurchsuchung
+++ Wikipedia stimmt über Lizenzwechsel ab
+++ LG München I: Ex-IM des MfS muss Bildberichterstattung unter Namensnennung dulden
+++ Einstweilige Verfügung gegen die „Bild“ wegen No Angel-Berichterstattung
+++ Schweden: Haftstrafen für Betreiber von „The Pirate Bay“
+++ Karrikaturenstreit: Klinsmann vs. „taz“
+++ Die wahren Hintergründe der Domainsperrung von „wikileaks.de“ Artikel vollständig lesen
Das VG Berlin hat Ende Januar erneut gleich mehrere Provider von der Vorratsdatenspeicherung befreit. In einer einstweiligen Anordnung entschied es zugunsten von debitel, mobilcom, klarmobil und callmobile, dass die Bundesnetzagentur vorerst keine Maßnahmen gegen die Mobilfunkprovider einleiten dürfe, weil diese die Vorratsdatenspeicherung nicht umgesetzt haben. Ein weiterer Beschluss erging zugunsten von domainfactory, einem großen Webhostingunternehmen aus Bayern. Artikel vollständig lesen
Auch wenn es sich in vielen Online-Medien anders anhörte: Über das gesamte Osterwochenende war die Situation um die Sperrung der Wikileaks.de-Domain unklar. Viele Beobachter vermuteten einen Zusammenhang mit der kürzlich durchgeführten Hausdurchsuchung bei dem Domaininhaber. Das war wohl falsch, wie sich zeigt. Artikel vollständig lesen
Das Thema „Open Access“ beschäftigt die Feuilletons so intensiv wie noch nie. Anlass ist der „Heidelberger Appell“ des Professors Roland Reuß. Darin prangert er den neuen Publikationsweg als Enteignung der Autoren und Verlage an. In der anschließenden Zeitungsberichterstattung wurden seine Argumente oft bereitwillig wiedergegeben, ohne sie zu hinterfragen. Dagegen regt sich nun Kritik. Artikel vollständig lesen
+++ Three Strikes-Gesetz in Frankreich peinlich gescheitert
+++ Wikileaks.de-Domain gesperrt
+++ Erste Infos zum 13. RÄStV
+++ 17. April: Vertragsunterzeichnung für KiPo-Sperren
+++ ProSieben/Sat.1 will Webdienste verkaufen
+++ Neue Runde für die Rundfunkmitteilung
+++ Keine Mega-Fusion im deutschen Fernsehkabelmarkt Artikel vollständig lesen
Das Shopbetreiber-Blog berichtet unter Berufung auf das Bundesjustizministerium (BMJ), dass es zur Jahresmitte eine neue Musterwiderrufsbelehrung geben wird. Der Grund ist das jüngst im Bundestag verabschiedete Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung und zur Verbesserung des Verbraucherschutzes bei besonderen Vertriebsformen. Artikel vollständig lesen
Die Bundesregierung will in Zukunft verhindern, dass deutsche Internetnutzer Kinderporno-Webseiten anschauen können. Ob das technisch möglich sein wird, ist nur eine Frage. Eine andere betrifft die rechtliche Umsetzung: Wie sehen Netzsperren eigentlich in Gesetzesform aus? Im Internet kursiert ein erster Arbeitsentwurf für ein „Kinderpornographie-Bekämpfungs-Gesetz“. Danach sollen das BKA-Gesetz (BKAG) und das Telemediengesetz (TMG) geändert werden. Die Sperrungen werden also gemeinsam vom BKA und den Internet-Providern verwirklicht. Durch die geplante Novelle erhält die erstgenannte mehr Kompetenzen; die letzteren werden in die Pflicht genommen, gleichzeitig aber auch weitgehend von Haftungsrisiken befreit. Artikel vollständig lesen