Telemedicus

Tag Archives

Programmbeschwerde zu Call-in-Shows: Antwort von der BLM

, von 0 Kommentare

Anfang des Jahres hatten Christiane Müller und ich eine Programmbeschwerde an die Bayerische Landeszentrale für neue Medien verschickt. 11 Monate und 14 Tage später kam die Antwort:

Bayerische Landeszentrale für neue Medien
Rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts
Recht

Simon Möller
Legdenweg 52
48161 München

Programmbeschwerde: Call-in-Shows der Sender kabel eins, VIVA und DSF
Hier: Ihr Schreiben vom 16.01.2008 – Programmbeschwerde nach Art. 17 BayMG

Sehr geehrter Herr Möller,

für Ihre Anregungen und rechtlichen Ausführungen in Ihrem Schreiben vom 16.01.2008, in welchem Sie eine Programmbeschwerde nach Art. 17 BayMG einlegen, danken wir Ihnen.

Artikel vollständig lesen

Wochenrückblick: IT-Gipfel, Sampling, virtuelles Hausrecht

, von 0 Kommentare

+++ BGH entscheidet über Sampling

+++ 3. nationaler IT-Gipfel in Darmstadt

+++ WDR plant Kompetenzzentrum für 3-Stufen-Test

+++ OLG Hamm bejaht virtuelles Hausrecht

+++ Europaparlament kritisiert PNR-Speicherung

+++ VG Braunschweig befreit Verein von Rundfunkgebühr

+++ BKA-Gesetz findet keine Mehrheit im Bundesrat

+++ Deutsche Wikipedia wieder erreichbar

+++ Europas digitale Bibliothek „Europeana“ online
Artikel vollständig lesen

Wochenrückblick: Rundfunkgebühren, GEMA, Impressum

, von 0 Kommentare

+++ VG Münster: Keine allgemeine Rundfunkgebührenpflicht für PCs

+++ Vorabentscheidung des EuGH zur Datenbankrichtlinie

+++ GEMA erhebt Klage gegen die CISAC-Entscheidung der EU-Kommission

+++ VG Wort kündigt Verfassungsbeschwerde gegen BGH-Urteil zur PC-Kopiervergütung an

+++ Landesmedienanstalten einigen sich auf Eckpunkte für eine Gewinnspielsatzung

+++ AG München: Dynamische IP-Adressen sind keine personenbezogenen Daten

+++ Bundesjustizministerium veröffentlicht „Leitfaden zur Impressumspflicht“

+++ Neue Imagewerbung von ARD & ZDF in der Kritik
Artikel vollständig lesen

Preisbindung für E-Books: Schlafende Hunde wecken?

, von 0 Kommentare

Auch E-Books unterliegen der Buchpreisbindung – das behauptet zumindest der Börsenverein des Deutschen Buchhandels in einer aktuellen Stellungnahme. Die Buchpreisbindung ist in Deutschland im Buchpreisbindungsgesetz festgeschrieben. Danach müssen die Verlage für jedes Buch einen Preis festsetzen, die Buchhändler sind verpflichtet, diesen einzuhalten. Gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3 BuchPrG sind…

Bücher im Sinne dieses Gesetzes […] auch Produkte, die Bücher, Musiknoten oder kartographische Produkte reproduzieren oder substituieren und bei Würdigung der Gesamtumstände als überwiegend verlags- oder buchhandelstypisch anzusehen sind […].

Artikel vollständig lesen

Wochenrückblick: ARD & ZDF, Gravenreuth, Abmahnung

, von 0 Kommentare

+++ Neue Entwurfsfassung des 12. RÄStV: Große Freiräume für ARD & ZDF

+++ Günter Freiherr von Gravenreuth zu 14 Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt

+++ Bundesrat will schneller mehr Datenschutz in der Wirtschaft

+++ EU-Kommission will einheitliche Zugangsregulierung bei Glasfasernetzen (NGA)

+++ SPD stellt Strafantrag gegen Radio ffn

+++ Anhörung im Innenausschuss zum BKA-Gesetz

+++ LG Hamburg: Urteil zur Abmahnung im Selbstauftrag

+++ Künstlersozialversicherung bleibt unreformiert erhalten

+++ Theaterstück „Ehrensache“ darf aufgeführt werden

+++ EU-Parlament startet eigenes Web-TV Artikel vollständig lesen

OLG Stuttgart: Vertrag über Cold-Calls ist nichtig

, von 0 Kommentare

Ein Vertrag mit einem Call-Center über unerwünschte Werbeanrufe bei Verbrauchern ist nichtig. Das entschied das OLG Stuttgart Ende August im Rahmen eines Verfahrens zur Prozesskostenhilfe. Denn das sog. „Cold-Calling“ verstoße gegen § 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG. Verpflichtet sich ein Call-Center dazu, systematisch diese Vorschrift zu verletzten, sei der Vertrag unwirksam, weil er gegen ein gesetzliches Verbot verstoße. Artikel vollständig lesen

Wochenrückblick: Telefonwerbung, GEZ, „VZ“ als Marke

, von 0 Kommentare

+++ Bundesregierung geht gegen unerlaubte Telefonwerbung vor

+++ Mehr Internetauktionen in der Zwangsvollstreckung

+++ E-Mails dürfen nur mit Zustimmung veröffentlicht werden

+++ Anwälte müssen keine GEZ-Gebühr bezahlen

+++ Namenszusatz „VZ“ ist markenrechtlich geschützt

+++ Keine Wahrheitskontrolle bei Zitaten Artikel vollständig lesen

Wochenrückblick: SKL-Show, Streaming-Lizenzen, Facebook

, von 0 Kommentare

+++ SKL-Show wird verboten

+++ BKartellA will Kurzberichterstattung retten

+++ Kölscher Klüngel beim WDR?

+++ Verhandlungen um Überwachungsstandard in Österreich

+++ Facebook verklagt StudiVZ

+++ BGH zur Einordnung von Gewerblichen Anfragen

+++ Abmahnungen gegen Klingelton-Anbieter

+++ Heiße Diskussion um Lizenzpflicht für TV-Streaming Artikel vollständig lesen

BGH: Gewerbliche Anfragen können Werbung sein

, von 0 Kommentare

Gewerbliche Anfragen können Werbung und unter Umständen wettbewerbswidrig im Sinne von § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG sein. Das hat der Bundesgerichtshof gestern in zwei Fällen entschieden. In beiden Streitigkeiten ging es um die Frage, ob Unternehmen mittels Telefax oder E-Mail ihre Nachfrage nach Waren oder Dienstleistungen bei entsprechenden Anbietern äußern dürfen.

Im ersten Fall (I ZR 75/06) hatte ein Fahrzeughändler per Fax bei einer Toyota-Vertretung sein Interesse zum sofortigen Ankauf von drei bestimmten Toyota-Modellen bekundet. Im zweiten Fall (I ZR 197/05) hatte der Anbieter eines Online-Fußballspiels per E-Mail bei einem kleineren Fußballverein angefragt, ob er auf der Website des Vereins ein Werbebanner für sein Produkt gegen Umsatzprovision platzieren dürfe. Artikel vollständig lesen

BGH zu Payback: AGB teilweise unwirksam

, von 0 Kommentare

Der Bundesgerichtshof befasste sich in seinem heutigen Urteil mit dem sog. Kundenbindungs- und Rabattsystem „Payback“. Die Klage des Bundesverbands der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände richtete sich hauptsächlich gegen drei Klauseln aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des beklagten „Payback“-Betreibers. Diese AGB müssen von jedem Verbaucher akzeptiert werden, der an dem Rabattsystem teilnehmen möchte. Der Bundesgerichtshof erklärte eine der drei Klauseln teilweise für unwirksam. Er sorgte damit für ein (kleines) Stück mehr Verbraucherrechte für „Payback“-Kunden.
Artikel vollständig lesen