Die Betreiber von World of Warcraft haben im Verfahren gegen einen Hersteller von Mogelsoftware (sog. „Cheatbots“) vor dem Bezirksgericht in Arizona in wesentlichen Punkten gewonnen: Wenn ein Spieler ein Hilfsprogramm nutzt, um seine Leistungen beim Online-Spiel zu verbessern, verletzt er damit Urheberrechte. Der Hersteller ist dafür verantwortlich. Artikel vollständig lesen
Wie der Tagesspiegel berichtet, hat die „Stiftung Preußische Schlösser und Gärten“ eine Klage gegen die Fotoagentur „Ostkreuz“ eingereicht. Sie verlangt, dass Fotografien der Schlösser aus den Bildarchiven entfernt werden; außerdem fordert die Stiftung Schadensersatz für die bisherige Nutzung der Bilder und die Verhängung eines Ordnungsgeldes von bis zu 250 000 Euro. So soll im großen Rahmen gegen Bildberichterstatter und Fotoagenturen vorgegangen werden. Die Stiftung möchte in Zukunft an der Verwertung solcher Abbildungen beteiligt werden, um so ihre Liegenschaften zu finanzieren. Der Deutsche Journalistenverband (DJV) sieht in diesem Vorgehen einen Verstoß gegen die Pressefreiheit:
Für die Agenturen und Bildjournalisten ist die staatliche Intervention in ihr Berufsfeld gravierend. Wird der gesamte Raum der Liegenschaften der Staatsstiftung für „privatgewerbefrei“ erklärt und damit verstaatlicht, müssen sie zum Teil jahrzehntealte Bildaufnahmen sowie wichtige Bereiche der Bildberichterstattung und ihres gewerblich nutzbaren Bildbestandes sperren.
Bis vor einem halben Jahr glaubten Online-Händler noch an ein Schrecken ohne Ende: Gleich reihenweise erklärten Gerichte die amtlichen Musterbelehrungen zum Widerrufs- und Rückgaberecht für ungültig. Die Unternehmer hatten die Wahl zwischen Pest und Cholera: Entweder sie benutzten weiterhin das vom Gesetzgeber als sicher bezeichnete Muster in der BGB-InfoV oder sie ließen sich vom Hausanwalt eine eigene Widerrufsbelehrung zimmern. Beide Möglichkeiten verursachten ganze Serien von Abmahnungen.
Umso größer war die Erleichterung als Ende 2007 das BMJ verlauten ließ, dass die Muster-Widerrufsbelehrung geändert werden sollte (Telemedicus berichtete). Seit April sind die Änderungen nun in Kraft, doch viele Wermutstropfen blieben. Nun besteht Hoffnung auf ein Happy End: Inzwischen liegt ein Referentenentwurf vor, der die noch bestehenden Kritikpunkte beseitigen soll. Im Oktober 2009 sollen diese Änderungen dann in Kraft treten. Artikel vollständig lesen
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Das „Munich Intellectual Property Law Center“, kurz „MIPLC“, bietet einen LL.M.-Studiengang zum Intellectual Property Law an. Das Zentrum ist eine Kooperation zwischen dem Max Planck Institute for Intellectual Property, Competition and Tax Law, den Universitäten Augsburg und München und der George Washington University Law School in Washington, D.C.. An dem Aufbaustudiengang nehmen Studierende aus aller Welt teil. Verglichen mit den anderen in Deutschland angebotenen LL.M.-Programmen ist das Münchner Angebot jedoch nichts für einen knappen Geldbeutel.
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Lange hat es gedauert, aber nun scheint Bewegung in die Umsetzung der „Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken“ gekommen zu sein. Ende Mai hat das Bundeskabinett einen Entwurf zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) beschlossen. Artikel vollständig lesen
„Kein Scherz, du bist der 1.000.000 Besucher heute! Damit bis du […] der Exklusiv-Gewinner für insgesamt 10 möglichen [sic!] iPhones von Apple.“
Wer in den letzten Tagen im Studentenportal StudiVZ eine Nachricht verschickt hat, bekam diese Anzeige eingeblendet. Nicht nur dass die Werbung schlecht aufgemacht und formuliert ist – man kann auch mit guten Gründen behaupten, dass sie rechtswidrig ist. Artikel vollständig lesen
Die Universität der Elbestadt Dresden bietet einen LL.M.-Studiengang im Bereich des „Intellectual Property Law“ an. Die Ausbildung dauert zwei Semester und findet teilweise in Dresden, teilweise an einer ausländischen Partneruniversität statt. Die Absolventen bekommen den akademischen Grad des „Master of Laws“ verliehen. Artikel vollständig lesen
Der Rechtsstreit um das Fußball-Internetportal „Hartplatzhelden“ wirft eine Rechtsfrage auf, die im Medienrecht bisher strittig war: Es geht um die wettbewerbsrechtliche Schutzfähigkeit von Fernsehübertragungsrechten an Fußballspielen, kurz „Fußballrechten“. In seinen bisherigen Urteilen hat der BGH eine Schutzfähigkeit von Fußballrechten zwar bejaht, aber immer nur aus dem Hausrecht der Veranstalter hergeleitet. Diese Konstruktion war nun im Amateurfußball nicht möglich – in Frage stand daher, ob sich ein zusätzlicher Schutz aus Wettbewerbsrecht ergeben kann.
Das Urteil liegt nun auch im Volltext vor – und damit werden einige der drängenderen Fragen beantwortet.
(Zur Vorgeschichte des Rechtsstreites vgl. den Artikel vom 28. November 2007, oder die Besprechung des Themas im hörenswerten J!Cast 58.) Artikel vollständig lesen
Einen postgradualen Studiengang zum Informationsrecht und der Rechtsinformation bietet die Universität Wien an. Neben juristischem Fachwissen werden auch technischen Grundlagen gelehrt. Dabei wird auf eine Kooperation der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien mit Wirtschaftsunternehmen und juristischen Praktikern zurückgegriffen. Die Absolventen bekommen den akademischen Grad „Master of Laws“ verliehen.
Update, 25.8.2013: Der Studiengang wurde gerelauncht und heißt mittlerweile „Informations- und Medienrecht”. Weitere Informationen gibt es auf der Webseite der Uni Wien. Artikel vollständig lesen