Egal ob man im Internet einkaufen, chatten oder einfach E-Mails verschicken möchte: Nichts geht ohne einen Account. Und so häufen sich bei den Nutzern unterschiedliche Anmeldenamen und Passwörter. Dabei kann man schon mal den Überblick verlieren.
An einer Lösung für das Problem wird gearbeitet: Mit einer sog. „OpenID“ lassen sich all die Dienste mit nur einem einzigen Login nutzen. Das macht das Surfen im Internet nicht nur einfacher, sondern gewährleistet auch einen besseren Datenschutz. Die OpenID erlaubt es dem Nutzer unmittelbar zu überblicken, bei welchen Diensten er angemeldet ist. Und welche Angaben er dort machen musste. Er bleibt damit der „Herr über seine Daten“.
„Stoppt die Datenkraken“ – Teil 1: OpenID – der Online-Ausweis (Die Zeit).
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Die Bundesnetzagentur hat am Montag über die Vergabe der Frequenzen für das mobile Fernsehen im DVB-H-Standard entschieden: Senderbetreiber für das bundesweite Angebot wird die „T-Systems Media & Broadcast GmbH“. Diese setzte sich gegen ihre Mitbewerber durch, weil sie nach Ansicht der entscheidenden Präsidentenkammer der BNetzA am besten geeignet ist, die technischen und rechtlichen Vorgaben zu erfüllen.
Ab dem Frühjahr 2008 soll bis zum Jahr 2015 das Sendernetz für mobile Rundfunkdienste im DVB-H-Standard ausgebaut werden und dann 90% der Bevölkerung erreichen. Zunächst werden die Netze in den Landeshauptstädten und in Städten mit mehr als 150.000 Einwohnern errichtet. Artikel vollständig lesen
Kürzlich erschien bei Telemedicus ein Interview zu „Digital Fingerprinting“. Dipl. Medieninf. Raphael Wimmer erklärte damals, welche Möglichkeiten Content-Anbieter haben, rechtlich geschütztes Material im Internet aufzuspüren. Zum bekanntesten Anwendungsfall, dem Youtube-Videofilter, sagte Raphael damals folgendes:
Auf gerichtlichen Druck der Filmstudios hin entwickelt Google momentan ein eigenes Video-Fingerprinting-System. Dieses war zwar für September 2007 angekündigt, zu sehen ist allerdings noch nichts davon.
Bis jetzt weiß noch niemand, wie genau das funktionieren soll. Sicherlich werden sie nicht direkt die Videobilder untersuchen (andernfalls ließe sich eine solche Technologie recht leicht täuschen, z.B. durch Spiegeln des Bildes), sondern zum Beispiel die Abfolge der Schnitte und die Farbstimmung des Videos.
Und jetzt, keine drei Wochen später, ist es so weit. Artikel vollständig lesen
Ein neuer Dienst aus der Schweiz ist in den bewegten IPTV-Markt eingestiegen: „Zattoo“ bringt herkömmliche Fernsehprogramme ins Internet. Mit einer kostenlosen Software können Nutzer Fernsehprogramme über den Computer empfangen – ohne Kabel, ohne TV-Karte.
Was nach dem Schweizer Urheberrecht laut Betreiber zulässig ist, bereitet in Deutschland schon mehr Probleme. Eine Weitersendung von Fernsehprogrammen bedarf hier der Zustimmung der einzelnen Sender. Das ergibt sich aus dem Senderecht nach § 20 UrhG und dem Recht zur Kabelweitersendung nach § 20b UrhG. Artikel vollständig lesen
Kurz nach der Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts zur sogenannten „Online-Durchsuchung“ in Nordrhein-Westfalen wurde Dr. Fredrik Roggan, Rechtsanwalt der Beschwerdeführer, von Telepolis interviewt. In dem Gespräch äußert er sich über den Verlauf der Verhandlung und seine Erwartungen zu dem Urteil der Verfassungshüter. Über das nordrhein-westfälische Verfassungsschutzgesetz, welches die „Online-Durchsuchung“ seit letztem Jahr zulässt, sagt er darin:
Es gibt kaum eine Vorschrift, die so unverständlich ist und so sehr im Unklaren lässt, was eigentlich gemeint ist. Qualitativ einfach ein richtig schlechtes Gesetz. Das hat im Übrigen auch die Verhandlung gestern gezeigt. Die Interpretationskünste, die dort bemüht wurden, grenzten schon fast an Wortverdreherei.
„Schutz der Intimsphäre setzt der Kunstfreiheit Grenzen“ – so lautet der Beschluss des BVerfG im Fall „Esra“. Damit darf das Buch des Schriftstellers Maxim Biller weiterhin nicht veröffentlicht werden. Der Verlag hatte gegen ein entsprechendes BGH-Urteil Verfassungsbeschwerde erhoben: das Verbot verletze die Kunstfreiheit. Das sieht der 1. Senat in Karlsruhe anders. Die Kunstfreiheit sei zwar ein hohes Verfassungsgut und könne nur von anderen Grundrechtspositionen eingeschränkt werden. Hier überwiege aber das allgemeine Persönlichkeitsrecht der ehemaligen Freundin des Autors. Sie sah sich in der Romanfigur „Esra“ erkennbar nachgezeichnet. Entgegen der Ansicht der Vorinstanzen gelte das jedoch nicht für die Mutter der Ex-Freundin, die sich ebenfalls im Werk Billers wieder erkannt hatte.
Kunstfreiheit vs. Persönlichkeitsrecht
Dieser Beschluss ist das Ergebnis einer Abwägung zwischen den beiden Grundrechten. Für diese hat das Gericht folgende Vorgaben gemacht: Artikel vollständig lesen
+++ Kunstfreiheit: Biller-Roman „Esra“ bleibt verboten
+++ Kirchs Fußballrechte-Deal kartellrechtlich nicht unproblematisch
+++ Haftung für Google Ads: Blogger beruft sich auf Presserecht
+++ Familienministerium kündigt neues Gesetz zu sog. „Killerspielen“ an
+++ Ministerrat verhandelt GEZ-Reform Artikel vollständig lesen
Am Freitag wurden in Bielefeld die Big Brother Awards 2007 verliehen. Die Big Brother Awards sind Antipreise, die an Unternehmen, Organisationen und Personen vergeben werden, die besonders freizügig mit ihnen anvertrauten Daten umgehen. Sie finden seit 2000 alljährlich in Deutschland und anderen Ländern statt und werden hierzulande vom Datenschutzverein FoeBuD vergeben. Die Juroren sind Vertreter und Befürworter des Datenschutzes aus unterschiedlichen Vereinigungen, wie z.B. dem Chaos Computer Club.
Die Big Brother Awards bringen die Feinde des Datenschutzes dort hin, wo sie nicht sein wollen: Ins Scheinwerferlicht der Öffentlichkeit. Die BigBrotherAwards garantieren ihnen Spitzenplätze und Schlagzeilen in den Medien, die sie garantiert nicht haben wollen.
Als „Gewinner“ dieses „Oscars für Datenkraken“ wurden in den verschiedenen Disziplinen gekürt: Artikel vollständig lesen
Seit Oktober sendet das Deutschlandradio Kultur jeden Samstag „Breitband“. Von 14.05 bis 15.00 informiert die Sendung über neue Entwicklungen in der Medienlandschaft. Die Beiträge beschäftigen sich mit sämtlichen Erscheinungsformen der digitalen Kultur. Letzte Woche ging es u.a. um das Phänomen der Online-Communities und um den wirtschaftlichen Wert von Nutzerdaten. Daneben gibt es Porträts von Musikern und Videokünstlern. Die Sendung ist auch als Podcast zu hören. Außerdem bietet sie ein interaktives Forum für kreative Hörer:
Breitband ist auch ein Portal für neue Radioformen und akustische Experimente. Im Blogspiel haben User die Möglichkeit, Ihre Audiokommentare und Radiobeiträge hochzuladen und zur Diskussion zu stellen. Eine Redaktionsauswahl kürt die besten Beiträge, die so den Weg ins On-Air-Format finden.
Zur Web-Seite der Sendung. Artikel vollständig lesen
Die Berichte der Prozessbeobachter sind eindeutig: Das Bundesverfassungsgericht wird das NRW-Verfassungsschutzgesetz verwerfen. Die Richter haben bereits zu früh in der Verhandlung zu viele Zweifel geäußert, als dass man noch damit rechnen müsste, dass das Gesetz Bestand hat.
Spekuliert wird allerdings nun um so mehr darüber, wie das Urteil des Gerichts aussehen wird. Wird das Gericht das Gesetz aus formalen Kriterien ablehnen, oder schreibt es eine Grundlagenentscheidung? Für beide Alternativen sprechen Indizien. So bemängelten die Richter in der Verhandlung mehrmals die unbestimmte Formulierung des Gesetzes – und deuteten damit einen Verstoß gegen den Bestimmtheitsgrundsatz an. Andererseits vermutet Heribert Prantl in der SZ, dass das Gericht die Entscheidung für eine umfassende Standortbestimmung nutzen wird: Artikel vollständig lesen