
„Egal, wie viele Stunden. Ganz gleich wie viel Volumen.“ Damit wirbt der Mobilfunkanbieter E-Plus für seine Internet-Flatrate im Tarif „Base“. Wörtlich sollte man diese Werbung jedoch nicht nehmen. Denn nach Informationen von Heise Online hat E-Plus in den vergangenen Tagen offenbar einigen Kunden der Internet-Flatrate gekündigt. Begründung: Die Nutzer hätten es mit der Nutzung übertrieben – wer den Anschluss „fast ausschließlich zum Aufbau und Halten von Dauerverbindungen“ genutzt habe, störe den Mobilfunkbetrieb von E-Plus. Und verstoße damit gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Artikel vollständig lesen
Wie die rheinland-pfälzische Landesmedienanstalt LMK mitteilte, hat das Verwaltungsgericht Neustadt eine Klage von Sat.1 abgewiesen, mit der eine Beanstandung wegen Schleichwerbung aufgehoben werden sollte.
In der Sendung „Jetzt gehts um die Eier! Die große Promi-Oster-Show“, die im Jahr 2006 ausgestrahlt wurde, war mehrmals ein überdimensionaler goldfarbener Osterhase mit rotem Halsband und Schriftzug im Bild zu sehen, ebenso wie Werbebanner der Herstellerfirma. Die daraufhin von der LMK ausgesprochene Beanstandung (Telemedicus berichtete) wollte Sat. 1 jedoch nicht hinnehmen. Der Sender brachte vor, dass die Veranstaltung im Gerry-Weber-Stadion in Halle von einer externen Firma organisiert worden sei. Für deren Werbeverträge mit Dritten sei man aber nicht verantwortlich sei. Im Übrigen habe es sich um aufgedrängte Werbung gehalten, deren Übertragung, wie auch bei sonstigen Sportveranstaltungen, unvermeidbar gewesen sei. Artikel vollständig lesen
+++ KJM bestätigt Ring als Vorsitzenden
+++ Petition gegen die Verlängerung der urheberrechtlichen Schutzfristen
+++ BVerwG: Vorabregulierung für Terminierungsentgelte bestätigt
+++ Prozess um T-Aktie: Strategiewechsel bei der Telekom
+++ LG Köln: Eva Herman vs. dpa
+++ ARD und ZDF jetzt auch bei Zattoo
+++ Adobe ändert umstrittene Nutzungsbedingungen Artikel vollständig lesen
Mit einer Umweltkampagne hat die Stadt New York den Unmut des Computer-Unternehmens Apple auf sich gezogen: Grund für den Ärger ist das Symbol der Initiative – ein Apfel, in Anspielung auf „Big Apple“, den Spitznamen der Stadt. Spiegel-Online weiter:
Und irgendwie liegt es ja auch nahe, einen Apfel als Symbol für eine Kampagne für Umweltbewusstsein und Energiesparen zu verwenden.(…) Doch die Apple-Manager finden, die Stadt New York hat sich dabei von dem weltberühmten Logo des Computer-Riesen inspirieren lassen. In einer Beschwerde vor dem US-Markenamt macht der Konzern geltend, das neue Umweltsymbol der Stadt habe zu viel Ähnlichkeit mit dem seit 1977 eingeführten Apple-Logo.
Till Kreutzer schreibt, als Teil des sehr lesenswerten Online-Dossiers „Urheberrecht“, über Sinn und Unsinn des Urheberrechts:
Keineswegs hat sich das ‚Urheberrecht‘ wie von vielen gefordert zu einem ‚Informationsrecht‘ fortentwickelt, also zu einem ausgewogenen Recht über die Nutzung von Informationen und kulturellen Werken, das die Interessen der Rechteinhaber und die Interessen der Nutzer gleichermaßen berücksichtigen würde.
Die politischen Debatten und gesetzlichen Lösungen bei der Neuordnung des Urheberrechts zeigen im Gegenteil deutlich, dass es dem Gesetzgeber vor allem auf einen Schutz der wirtschaftlichen Interessen der Unterhaltungsindustrie ankommt. Von der Entstehung einer ausgewogenen Wissensordnung sind wir weit entfernt.
„Bundesverwaltungsgericht zerschlägt Mobilfunkkartell“ titelt der Bundesverband Breitbandkommunikation (BREKO) in seiner Pressemeldung: Das BVerwG hat die Klage der Mobilfunknetzbetreiber T-Mobile, Vodafone, E-Plus und O2 gegen eine Regulierung ihrer Terminierungsentgelte durch die Bundesnetzagentur abgewiesen (Az. 6 C 14, 6 C 15, 6 C 16 und 6 C 17.07). Artikel vollständig lesen
Harvard-Professor Viktor Mayer-Schönberger ist durch seine Forderung bekannt geworden, ein Verfallsdatum für digitale Informationen einzuführen. Im Gespräch mit golem.de erläutert er, wie seine Idee umgesetzt werden könnte. Dabei diskutiert er nicht nur die technischen und rechtlichen Möglichkeiten. Es sei vor allem wichtig, den bewussten Umgang mit persönlichen Daten im Internet und die Medienkompetenz zu fördern. Eine begrenzte Speicherdauer liege dabei nicht nur im Interesse des Einzelnen, sondern auch in dem jedes demokratischen Staates, denn:
Solche Datensammlungen sind (…) nur dann eine Wohltat, wenn ich den Zugang in einer demokratischen Grundordnung kontrolliere. Da wir aber nicht garantieren können, dass wir in alle Zukunft eine demokratische Grundordnung haben, sind wir jetzt schon gut beraten, Informationsschätze zu minimieren, damit sie im Fall eines Falles nicht (…) missbraucht werden können. Es ist die Aufgabe eines Staates, auch an eine unklare Zukunft zu denken und vorzubeugen.
Seit heute läuft in Berlin die Republica 08, die wohl wichtigste Web2.0-Konferenz im deutschsprachigen Raum. Aus medienrechtlicher Sicht finden dort vor allem drei interessante Veranstaltungen statt: Zum einen die Keynote von Viktor Meyer-Schönberger zum Thema „Nützliches Vergessen“ die bereits vorbei ist, zum anderen die Workshops „Polizei 2.0“ (3. April, 10:00) von Guido Karl und „Bloggen & Recht“ (4. April, 14:00) von Henning Krieg.
Für die Daheimgebliebenen lohnt sich eventuell ein Blick auf den Livestream (Audio / Video) – bisher ist unklar, welche der Veranstaltungen ins Netz übertragen werden.
Nachtrag: Henning Krieg ergänzt:
Es gibt sogar noch einige weitere Sessions und Workshops, die sich mit rechtlichen Themen befassen – zum Beispiel:
„Was dürfen wir bloggen?“, Torsten Feldmann und Till Jäger, 3. April, 14:00,
„Das neue IT-Grundrecht“, Marko Dörre, 4. April, 12:00.
Ein Webhoster kann für rechtswidrige Inhalte seiner Kunden auf Beseitigung in Anspruch genommen werden. Das entschied das LG Karlsruhe nach einer nun öffentlich gewordenen Entscheidung Ende letzten Jahres. Der Hintergrund: Ein Kunde des Webhosters hatte auf seiner Internetseite Texte veröffentlicht, die den Antragsteller in seinen Persönlichkeitsrechten verletzten. Dieser unterrichtete den Webhoster von den rechtswidrigen Inhalten und verlangte die Sperrung der Domain. Nachdem der Webhoster sich weigerte der Forderung nachzukommen, kam es zum Rechtsstreit. Artikel vollständig lesen
Bundesgerichtshof erlaubt, Milchprodukte als „Gen-Milch“ zu bezeichnen
Ein Artikel von Tobias Gostomzyk
Wie weit darf Produktkritik gehen? Der Bundesgerichtshof entschied: ein sattes Stück weit. Greenpeace darf weiterhin Milch- und Molkereiprodukte der Marken Müller, Weihenstephan und Sachsenmilch als „Gen-Milch“ bezeichnen – selbst wenn diese Produkte selbst gentechnisch nicht verändert sind. Das gestatte, so der BGH, das Grundrecht auf Meinungsfreiheit. Das Verständnis dieses Begriffs ergebe sich auch aus dem konkreten Kontext: Greenpeace hat „Gen-Milch“ als Slogan einer Kampagne verwendet, die sich gegen den Einsatz gentechnisch veränderten Futters richtet.
Dagegen sei nicht ausschlaggebend, dass sich Milch aus solcher Produktion nach heutigem Wissen von herkömmlicher Milch nicht unterscheiden lässt. Das gelte auch, wenn für Lebensmittel aus „Gen-Milch“ keine gesetzliche Kennzeichnungspflicht besteht. Artikel vollständig lesen