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Dating-Plattform darf keinen überzogenen Wertersatz verlangen

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Übt ein Verbraucher sein gesetzliches Widerrufsrecht gegenüber einer Online-Partnervermittlung aus, so darf diese ihm keinen überzogenen Wertersatz in Rechnung stellen. Dies hat das LG Hamburg vorgestern entschieden (Az.: 406 HKO 66/14). In dem Fall hatte die Betreiberin der Plattform Parship von ihren Kunden 75 % des gesamten Abo-Preises verlangt. Sie begründete dies damit, dass die Kunden bereits während der Zeit bis zum erklärten Widerruf Kontakte knüpfen könnten und auf diese Weise ein Missbrauch des Widerrufsrechts verhindert würde. Gegen diese Praktik ging nun die Verbraucherzentrale Hamburg vor und verlangte Unterlassung. Das Gericht schloss sich den Verbraucherschützern an – der gesetzlich zu zahlende Wertersatz bemesse sich nach dem objektiven Wert. Dazu aus den Entscheidungsgründen:

Dieser besteht vorliegend darin, dem Nutzer im Rahmen der Premium-Mitgliedschaft für den vereinbarten Zeitraum die Möglichkeit zu eröffnen, anhand von Partnervorschlägen der Beklagten oder auch unabhängig von diesen andere Nutzer des Online-Angebotes der Beklagten zu kontaktieren und unter diesen nach einem Partner zu suchen. Die von Beklagtenseite garantierte Mndestanzahl an Kontakten macht dabei ersichtlich nicht den Kern des Leistungsversprechens der Beklagten aus. Kein Nutzer würde für die Garantie von 5 oder 7 Kontakten, die auch in einer Absage bestehen können, mehrere hundert Euro investieren. Kern des Leistungsversprechens der Beklagten ist es vielmehr, über den vereinbarten Zeitraum mit Unterstützung der Beklagten unter den anderen Nutzern des Online-Angebotes der Beklagten nach einem Partner suchen zu können. Dieses zeitbezogene Element ergibt sich eindeutig aus der zeitbezogenen Nutzungsmöglichkeit des Angebotes der Beklagten über den jeweils vereinbarten Zeitraum. Auch die vereinbarten Entgelte spiegeln dies wider, da sie mit der Dauer der vereinbarten Nutzung steigen. Daher ist auch der vom Verbraucher im Falle des Widerrufs zu leistende Wertersatz zeitbezogen zu berechnen, wie dies zutreffend im Rahmen des Klagantrages erfolgt.

Das Argument der Beklagten, auf diese Weise solle ein Missbrauch des Widerrufsrechts vermieden werden, ließ das Gericht nicht gelten. Ein derartig befürchteter Missbrauch ließe sich bereits dadurch verhindern, dass die Beklagte erst nach Ablauf der Widerrufsfrist uneingeschränkten Zugang zum vollen Angebot ermögliche. Das Urteil ist bislang noch nicht rechtskräftig. Parship will laut eigener Pressmitteilung Berufung einlegen.

Zur Meldung auf vzhh.de.
Das Urteil des LG Hamburg vom 22.07.2014 (Az.: 406 HKO 66/14) in unserer Datenbank. Artikel vollständig lesen

Verbot der Mitteilung über Gerichtsverhandlungen verfassungsgemäß

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Vor wenigen Wochen hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass der § 353d Nr. 3 StGB verfassungsgemäß ist (Az.: 2 BvR 429/12). Die Strafnorm verletze selbst dann nicht die Meinungsfreiheit oder das allgemeine Persönlichkeitsrecht, wenn der Angeklagte selbst Unterlagen aus dem Verfahren gegen ihn veröffentliche. Das Gericht wies damit eine Verfassungsbeschwerde gegen die Verurteilung zurück. Mittlerweile liegt der Beschluss im Volltext vor. Artikel vollständig lesen

Rezension: Riedel – Onlinevertriebsrecht

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Mir liegt die erste Auflage des Buches „Onlinevertriebsrecht“ vor. Es ist geschrieben von Dr. Gert Riedel, LL.M., der sich als Rechtsanwalt selbst mit den vielfältigen Fragen des Onlinevertriebs beschäftigt. Das Buch soll eine Übersicht geben und richtet sich an Unternehmer und Juristen, die auf diesem Gebiet tätig sind. Der Versuch gelingt – Gert Riedel hat einen sehr praxistauglichen Ratgeber geschrieben. Artikel vollständig lesen

BGH: Screen Scraping im Volltext

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Ende April hat der BGH über die wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit von „Screen Scraping” entschieden (Az.: I ZR 224/12). Danach ist es nicht unlauter, wenn automatisch Daten einer Internetseite abgerufen würden, um sie auf einer anderen Seite anzuzeigen. Mittlerweile liegt das Urteil im Volltext vor. Artikel vollständig lesen

OLG Schleswig-Holstein: kein Verbot des Online-Vertriebs

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Anfang Juni hat das OLG Schleswig-Holstein über die Zulässigkeit einer Klausel in einem selektiven Vertriebssystem entschieden (Az.: 16 U (Kart) 154/13). Die Entscheidung: Ein Hersteller darf den Vertrieb über Online-Handelsplattformern nicht ausnahmslos verbieten, wenn hierdurch der Wettbewerb beschränkt wird. Mittlerweile liegt die Entscheidung im Volltext vor. Telemedicus mit einer Analyse: Artikel vollständig lesen

LG Berlin zu Musikverlagen in der GEMA

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Das LG Berlin hat im Mai entschieden, dass die Beteiligung von Musikverlagen in der GEMA nicht unzulässig ist. Einen entsprechenden Feststellungsantrag wies das Gericht ab. Mittlerweile liegt Telemedicus das Urteil im Volltext vor (Az.: 16 O 75/13). Damit befasst sich innerhalb eines kurzen Zeitabschnittes erneut ein Gericht mit der umstrittenen Frage, inwiefern Verlage an den Ausschüttungen von urheberrechtlichen Wahrnehmungsgesellschaften beteiligt werden können. Artikel vollständig lesen

Wochenrückblick: Neues Widerrufsrecht, GlüStV, Google

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+++ Änderungen im Verbraucherschutz in Kraft getreten

+++ EuGH: Schleswig-Holstein durfte Sonderweg im Glücksspielrecht gehen

+++ Recht auf Vergessen – Google will auf gelöschte Links hinweisen

+++ Bundesinnenminister richtet eigene Cyber-Abwehrabteilung ein

+++ LG Kiel: Kein Pfand für SIM-Karten

+++ Kreml-nahe Trolle mit Propaganda in sozialen Netzwerken Artikel vollständig lesen

Entscheidungsvorschau des BGH für den Sommer 2014

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In einer aktuellen Pressemitteilung hat der BGH die Termine für seine nächsten Entscheidungen bekannt gegeben. Darunter sind einige Themen, die Telemedicus die letzten Jahre intensiv begleitet hat. Es folgt eine Übersicht zu Entscheidungen mit Bezug zum Medien- und Internetrecht, sowie Gewerblichem Rechtsschutz. Artikel vollständig lesen

Rezension: Soehring/Hoene – Presserecht, 5. Aufl.

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Kachelmann, Caroline von Monaco oder die prominenten Steuersünder: Presserecht betrifft immer die Frage, wer was und wie berichten darf. Ein dynamisches Rechtsgebiet, das sich schnell weiterentwickelt, gleichzeitig aber auch systematisch durchdrungen werden will. Diesem Anspruch möchte das vorliegende Handbuch zum Presserecht gerecht werden.

In der mittlerweile fünften Auflage erscheint erstmals Verena Hoene als Co-Autorin, neben dem Begründer des Werkes Jörg Soehring. Die beiden Presserechts-Praktiker stellen prägnant die wesentlichen Rechtsfragen und die aktuelle Rechtsprechung dar. Artikel vollständig lesen

EuGH: Privatkopievergütung nicht bei unerlaubten Kopien

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Der EuGH hat heute über den Umfang der Privatkopieschranke entschieden (C-435/12). Dies geht aus einer aktuellen Pressemitteilung hervor. Hintergrund war ein Streit über die in den Niederlanden geregelte Vergütung für Privatkopien. Ein Hersteller von Datenträgern wehrte sich dagegen, dass bei der Vergütung für Privatkopien ebenso der Schaden berücksichtigt wurde, der durch unberechtigte Kopien entsteht. Da es sich um Regelungen zur Umsetzung der InfoSoc-Richtline handelt, legte der Oberste Gerichtshof der Niederlande dem EuGH diese Fragen zur Entscheidung vor. Dieser entschied nun, dass eine korrekte Anwendung der Privatkopieausnahme auch verlangt, dass zwischen rechtmäßigen und unrechtmäßigen privaten Vervielfältigungen unterschieden werde. Hierdurch könne auch der angemessene Ausgleich zwischen Urhebern und Nutzern der Schutzgegenstände vorgenommen werden.
Zur Pressemitteilung des EuGH.
Das Urteil im Volltext in der Telemedicus-Datenbank. Artikel vollständig lesen