Telemedicus

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Beiträge

Wochenrückblick: DAV, Heino, Rundfunkbeitrag

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+++ BGH: Internet für Lebenshaltung von zentraler Bedeutung

+++ DAV spricht sich gegen geplantes Presseleistungsschutzrecht aus

+++ GEMA klagt gegen Youtube: Stimmungsmache durch Einblendungen?

+++ Heinos neues Album mit Rock-Covern – Schunkler vs. Headbanger?

+++ Gutachten gegen neuen Rundfunkbeitrag Artikel vollständig lesen

Wochenrückblick: Rundfunkbeitrag, GEMA, Youtube

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+++ Rossmann zieht gegen neuen Rundfunkbeitrag zu Felde

+++ GEMA vs. Youtube: Nächste Runde vor Schiedsgericht

+++ Kabel Deutschland schränkt Angebot für öffentlich-rechtliche Sender ein

+++ Niedersachsens Piraten: Bundesbeauftragter für Datenschutz nicht unabhängig genug

+++ Koalition bemüht sich um Arbeitnehmerdatenschutz

+++ We the people: DDoS als legale Protestform Artikel vollständig lesen

BGH: Sampling verstößt gegen Rechte von Tonträgerherstellern

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Der BGH hat gestern entschieden, dass die Verwendung von Samples gegen Tonträgerherstellerrechte verstoßen kann. Damit wies er die Revision in einem Rechtstreit zurück, mit dem er sich bereits in seiner Entscheidung Metall auf Metall zu beschäftigen hatte.

Anlass für den Streit war eine Klage der Elektro-Band Kraftwerk gegen die Rap-Sängerin Sabrina Setlur und zwei Komponisten. Diese hatten in dem Stück „Nur Mir” ein kurzes Sample aus dem Stück „Metall auf Metall” von Kraftwerk verwendet. Dabei handelt es sich um einen kurzen Tonausschnitt, in diesem Fall eine etwa zweisekündige Rhythmussequenz. Diese lief bei „Nur Mir” in ständiger Wiederholung.

Solche Samplings können unter Umständen eine „freie Bearbeitung” darstellen, wenn sie in einem komplexen Musikstück nur einen kleinen Teil der Musik einnehmen. Ein zentrales Argument der Kläger an dieser Stelle: Die Beklagten hätten diese Sequenz ohne weiteres auch selbst einspielen können und sie nicht von der CD kopieren müssen.

Dem schloss sich der BGH nun an: Das Recht der freien Nutzung bestehe in diesem Fall nicht. Es sei einem durchschnittlich ausgestatteten und befähigten Musikproduzenten möglich gewesen, eine eigene Tonaufnahme herzustellen, die dem Original gleichwertig ist.

Die Entscheidung ist noch nicht im Volltext verfügbar. Die genaue Argumentation des BGH ist deshalb noch nicht bekannt.

Zur Pressemitteilung des BGH.
Telemedicus zur ersten Metall auf Metall-Entscheidung des BGH von 2008. Artikel vollständig lesen

Wochenrückblick: Facebook, GEMA, Urheberrechtsreform

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+++ vzbv und europe-v-facebook nehmen Facebook unter Beschuss

+++ Diskussion um Presseleistungsschutzrecht: Zeitungen versuchen sich zu behaupten

+++ Ausschüsse im Bundesrat: Mehr Zugriff auf TK-Daten

+++ Wirtschaftsminister gegen GEMA-Tarifreform

+++ EU-Kommission: strukturierter Dialog für Urheberrechtsreform

+++ EU-Kommission: Milliardenstrafe für Bildröhren-Kartell Artikel vollständig lesen

Länderkonferenz der Wirtschaftsminister gegen GEMA-Reform

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Die Wirtschaftsministerkonferenz der Länder hat sich gegen die in ein paar Monaten bevorstehende Reform der GEMA-Veranstaltungstarife ausgesprochen. Dies geht aus einer aktuellen Pressemitteilung hervor.

Dazu Heiko Maas, der saarländische Minister:

„Die Urheber von Musikstücken haben einerseits ein berechtigtes Interesse an einer fairen Vergütung ihrer Werke. Gleichzeitig sind aber Kulturbetriebe, Gastronomie und Vereine existentiell darauf angewiesen, dass sie nicht finanziell überfordert werden. Die Wirtschaftsministerkonferenz hat mit ihrem einstimmigen Beschluss deutlich gemacht, dass erhebliche Bedenken gegenüber der geplanten neuen Tarifstruktur bestehen. Im Interesse eines fairen Ausgleichs zwischen Urhebern einerseits und Kultur- sowie Gastronomiebetrieben andererseits ist es zwingend notwendig, in einem geordneten Schiedsverfahren einen für alle Seiten tragbaren Kompromiss zu finden. Alles andere könnte zu einer Bedrohung der kulturellen Veranstaltungsvielfalt führen. Gerade im Saarland mit seiner breiten Vereinskultur wären bei der von der GEMA geplanten neuen Tarifstruktur viele Feste und Veranstaltungen in ihrer Existenz gefährdet. Deshalb hat sich die saarländische Landesregierung von Beginn an für einen Kompromiss zwischen GEMA und Kulturbetrieben stark gemacht.“

Damit stellten sich die Minister einstimmig hinter die Initiative ihres Kollegen und wollen zunächst das Ergebnis eines laufenden Schiedverfahrens abwarten.

Zur Pressemitteilung auf saarland.de.
Ein Bericht des Instituts für Urheber- und Medienrecht. Artikel vollständig lesen

Göttinger Urheberrechtstagung: Von ACTA bis Leistungsschutz

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Am 19. November fand in Göttingen in der Paulinerkirche die Urheberrechtstagung statt. Wie bereits die Jahre davor wurde die Tagung auch dieses Jahr wieder von Prof. Dr. Gerald Spindler und Prof. Dr. Andreas Wiebe, LL.M. veranstaltet und moderiert. Telemedicus war mit Sebastian Golla, Fritz Pieper und Sebastian Telle vertreten. Auf der Agenda standen unter anderem das Presseleistungsschutzrecht, ACTA und Rechteketten. Was war spannend und was blieb hängen? Ein Bericht. Artikel vollständig lesen

Wochenrückblick: Double-Opt-In, Tolkien, Retroshare

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+++ OLG München stellt Double-Opt-In in Frage

+++ LG Hamburg: Haftung Dritter bei Retroshare

+++ Tolkien-Erben gegen Warner: Klage vor US-Bundesgericht

+++ Loriot-Erbin gegen Riva-Verlag: Erster Verhandlungstag vor LG Braunschweig

+++ Verbraucherschützer kritisieren Kinderspielportale

+++ Facebook will EU-Datenschutzverordnung nicht Artikel vollständig lesen

Wochenrückblick: Provider-Auskunft, Kachelmann, Streetview

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+++ Widerstand im EU-Parlament gegen Vorratsdatenspeicherung

+++ Neuregelung für Provider-Auskunftspflichten geplant

+++ LG Mannheim hebt Verfügungen gegen Kachelmann-Buch auf

+++ ARD legt wegen App-Urteil Berufung ein

+++ SPD-Initiative für die Begrenzung der Störerhaftung

+++ Siegfried Kauder (CDU): Leistungsschutzrecht ist Mogelpackung

+++ Gemeinsame Stelle für Widersprüche gegen Streetview & Co eingerichtet Artikel vollständig lesen

GWB-Novelle: Ausnahmeregelung für Presse-Grosso

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Der Bundestag hat gestern die 8. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) beschlossen. Darin ist auch eine Ausnahmeregelung für das Presse-Grosso enthalten. Nun muss noch der Bundesrat dem Gesetz zustimmen. Presse-Verlage und Grossisten hätten dann eine gesetzliche Grundlage für ihre Absprachen, die bislang lediglich geduldet wurden. Artikel vollständig lesen

Anonymous unfollowed Assange

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Die Hackergruppe Anonymous hat ihr Unterstützung für den Wikileaks-Gründer Julian Assange eingestellt. Dies geht aus einem offenen Brief hervor und einem aktuell dazu veröffentlichten Tweet der Gruppe:

The end of an era. We unfollowed @Wikileaks and withdraw our support. It was an awesome idea, ruined by Egos. Good Bye. #Anonymous

In der Vergangenheit hatte Anonymous die Enthüllungsplattform mehrfach mit teilweise spektakulären Aktionen unterstützt. Hintergrund für den aktuellen Bruch ist offenbar das umstrittene Auftreten Assanges in der Öffentlichkeit und eine Spendenaktion von Wikileaks. Bei dieser waren die sonst frei verfügbaren Inhalte von einem nicht ausblendbaren Spendenbanner überdeckt.

Zum offenen Brief von Anonymous.
Zur Meldung bei heise.de. Artikel vollständig lesen