Der Rundfunk ist „Medium und Faktor der öffentlichen Meinungsbildung“, die Freiheit der Presse ist „schlechthin konstituierend für eine freiheitlich-demokratische Grundordnung“. Diese beiden Leitsätze betreffs die verfassungsrechtliche Rolle der Medien hat das Bundesverfassungsgericht so oft verwendet, dass Juristen sie heute wie Mantras zitieren. Aber in welchem Umfang trifft diese Aussage eigentlich noch zu? Ist nicht in der Zwischenzeit ein ganz anderes Medium dabei, „schlechthin konstituierend“ für unsere Staatsordnung zu werden? Und welche rechtlichen Folgen ergeben sich daraus?
Das Video „The Video Republic“ bringt dieses Problem gekonnt auf den Punkt. Artikel vollständig lesen
Weil die Kommunikation über das Wiki etwas kompliziert ist, habe ich zum Projekt „Alternativentwurf TMG“ eine Mailingliste eingerichtet. Wer interessiert ist und/oder mitarbeiten möchte, sollte sich dort registrieren.
Das Bundesjustizministerium hat einen Leitfaden zu Online-Impressumspflichten auf seiner Webseite veröffentlicht. Glaubt man Justizministerin Zypries, ist hier ein großer Wurf gelungen:
„Mit diesem Angebot wollen wir zu mehr Rechtssicherheit beitragen. Gerade kleine und mittlere Unternehmen, die Waren und Dienste im Internet anbieten, sollen zukünftig auf einen Blick erkennen können, was sie bei der Selbstauskunft nach dem Telemediengesetz zu beachten haben, um die in diesem Bereich oft vorkommenden Abmahnungen zu vermeiden. Der Leitfaden kann zwar im Einzelfall eine rechtliche Beratung nicht ersetzen, hilft aber, die bestehenden Pflichten überhaupt zu erkennen. So wird eine weitere Hürde für den elektronischen Geschäftsverkehr heruntergeschraubt.“
Der Leitfaden enthält keine schwerwiegenden Fehler, ist aber trotzdem nur bedingt tauglich. Artikel vollständig lesen
In den USA wird um die Netzneutralität seit Jahren heiß gestritten. Gleich mehrere Gesetzesentwürfe sind zu dem Thema anhängig; die Telekom-Regulierungsbehörde FCC hat Richtlinien erlassen. In Europa führt das Thema eher einen Dornröschenschlaf. Am 30. September fand nun in Kopenhagen eine Konferenz zum Thema „Net Neutrality“ statt. Dort gab es einen Redebeitrag der EU-Kommissaring Viviane Reding zu hören, der nicht ganz uninteressant war.
Wie die EU-Kommission zur Frage der Netzneutralität steht, ist zum einen deswegen relevant, weil die Kommission bereits jetzt teilweise für die Regulierung der Telekommunikationsmärkte verantwortlich ist. Zum anderen, weil Redings „Generaldirektion für Informationsgesellschaft und Medien“ auch für eine gesetzliche Regelung des Themas zuständig wäre. Artikel vollständig lesen
Till Kreutzer schreibt, als Teil des sehr lesenswerten Online-Dossiers „Urheberrecht“, über Sinn und Unsinn des Urheberrechts:
Keineswegs hat sich das ‚Urheberrecht‘ wie von vielen gefordert zu einem ‚Informationsrecht‘ fortentwickelt, also zu einem ausgewogenen Recht über die Nutzung von Informationen und kulturellen Werken, das die Interessen der Rechteinhaber und die Interessen der Nutzer gleichermaßen berücksichtigen würde.
Die politischen Debatten und gesetzlichen Lösungen bei der Neuordnung des Urheberrechts zeigen im Gegenteil deutlich, dass es dem Gesetzgeber vor allem auf einen Schutz der wirtschaftlichen Interessen der Unterhaltungsindustrie ankommt. Von der Entstehung einer ausgewogenen Wissensordnung sind wir weit entfernt.
Seit heute läuft in Berlin die Republica 08, die wohl wichtigste Web2.0-Konferenz im deutschsprachigen Raum. Aus medienrechtlicher Sicht finden dort vor allem drei interessante Veranstaltungen statt: Zum einen die Keynote von Viktor Meyer-Schönberger zum Thema „Nützliches Vergessen“ die bereits vorbei ist, zum anderen die Workshops „Polizei 2.0“ (3. April, 10:00) von Guido Karl und „Bloggen & Recht“ (4. April, 14:00) von Henning Krieg.
Für die Daheimgebliebenen lohnt sich eventuell ein Blick auf den Livestream (Audio / Video) – bisher ist unklar, welche der Veranstaltungen ins Netz übertragen werden.
Nachtrag: Henning Krieg ergänzt:
Es gibt sogar noch einige weitere Sessions und Workshops, die sich mit rechtlichen Themen befassen – zum Beispiel:
„Was dürfen wir bloggen?“, Torsten Feldmann und Till Jäger, 3. April, 14:00,
„Das neue IT-Grundrecht“, Marko Dörre, 4. April, 12:00.
Eine kurze Bezeichnung für das „Grundrecht auf Vertraulichkeit und Integrität des informationstechnischen Systems“ wird noch gesucht. Die Blogosphäre diskutiert eifrig, unter anderem bei Netzpolitik, bei De:Bug, bei Malte Welding und bei Telemedicus.
In der Sidebar steht nun eine Abstimmung mit den bisher gesammelten Vorschlägen. Wer noch eine Idee hat, kann sie hier in den Kommentaren ergänzen, wir stellen sie dann gegebenenfalls noch ein. Artikel vollständig lesen
+++ Vorratsdatenspeicherung beschlossen
+++ Neuer Vorstand bei der ICANN
+++ Youtube startet deutsche Version
+++ Umstrittene Rechtsauffassungen zum Hackerparagraphen
+++ Deutsche Personensuchmaschine startet
+++ ‚Web Sheriff‘ versus ‚The Pirate Bay‘ Artikel vollständig lesen
Gegen den neu eingeführten § 202c StGB läuft bereits wenige Wochen nach seiner Einführung die erste Verfassungsbeschwerde.
Viele Vertreter aus der IT-Sicherheitsbranche halten das Gesetz für wenig sinnvoll, weil es ihre eigentlich notwendige Tätigkeit kriminalisiert: Nicht nur Computerkriminellen wird der Umgang mit Hacking-Software verboten, sondern auch denjenigen, die sich mit der Hacking-Abwehr beschäftigen.
Weil sich, dem Wortlaut nach, selbst Mitarbeiter von Bundesbehörden strafbar machen würden, reagiert auch die Strafrechtspflege mit einer extrem restriktiven Auslegung. Artikel vollständig lesen
Die Berichte der Prozessbeobachter sind eindeutig: Das Bundesverfassungsgericht wird das NRW-Verfassungsschutzgesetz verwerfen. Die Richter haben bereits zu früh in der Verhandlung zu viele Zweifel geäußert, als dass man noch damit rechnen müsste, dass das Gesetz Bestand hat.
Spekuliert wird allerdings nun um so mehr darüber, wie das Urteil des Gerichts aussehen wird. Wird das Gericht das Gesetz aus formalen Kriterien ablehnen, oder schreibt es eine Grundlagenentscheidung? Für beide Alternativen sprechen Indizien. So bemängelten die Richter in der Verhandlung mehrmals die unbestimmte Formulierung des Gesetzes – und deuteten damit einen Verstoß gegen den Bestimmtheitsgrundsatz an. Andererseits vermutet Heribert Prantl in der SZ, dass das Gericht die Entscheidung für eine umfassende Standortbestimmung nutzen wird: Artikel vollständig lesen