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Schneider mit Vorschlag zur Datenschutz-Novelle

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Ich bin leider erst jetzt auf einen Aufsatz von Jochen Schneider aufmerksam geworden, der im Anwaltsblatt 4/2011 erschienen ist. Der renommierte IT- und Datenschutzrechtler schlägt einen Paradigmenwechsel im Datenschutzrecht vor:

Im Bereich der Privaten ist das Verbot mit Erlaubnisvorbehalt als oberstes Prinzip dogmatisch nicht haltbar, weil die Berücksichtigung der Grundrechte der Beteiligten verlagert wird und das Verbot insoweit ohne unmittelbares Ausgleichsgewicht greift. […] Es fehlt die systematische, dem Rang dieser Rechte entsprechende Abwägung der verschiedenen Grundrechtspositionen mit dem Schutzgut und den Schutzzielen des Datenschutzes als Gegengewichte zum Verbot.

Und weiter:

Die Staffelung vom Verbot über Vermeidung zur Sparsamkeit ist in der Praxis nicht realisierbar und auch nicht vermittelbar. Durch die Herausstellung eines dynamisch interpretierbaren materiellen Schutzgutzes könnte eine „Umpolung“ von negativ (Verbot) auf positiv (Informationsfreiheit mit Schranken) erfolgen.

Das echte Verbot der Verarbeitung personenbezogener Daten soll nach Schneider aber als ultima ratio verbleiben, wenn die Verarbeitung der Daten besonders privatsphären-intensiv wird.

Die Darstellung von Schneider entspricht grundsätzlich der psychologischen Sicht auf Privacy und Self Disclosure. Schneider kritisiert auch zurecht, dass ein Ausschließlichkeitsrecht an personenbezogenen Daten viel zu weit geht.

Zum Anwaltsblatt 4/2011, dort S. 233 (man muss etwas herunterscrollen).

(via) Artikel vollständig lesen

(Un)Zulässigkeit von Staatstrojanern

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„Die Nutzung von Staatstrojanern zur Durchführung einer Quellen-TKÜ oder einer Online-Durchsuchung zu Zwecken der Strafverfolgung ist nach geltendem Recht unzulässig.”

Zu diesem Schluss kommt Dr. Frank Braun von der Universität Passau FHöV Münster in einem Artikel für die kommende Ausgabe der Kommunikation & Recht. Darin widerspricht er auch der Darstellung, dass es sich bei den aktuell bekannt gewordenen Spionageprogrammen um „rechtliche Grauzonen” handelt:

„Es ist bedenklich, dass in einem grundrechtlich hochsensiblen Bereich – in Rede steht immerhin der Kernbereich privater Lebensgestaltung […] – offenbar in dem Bewusstsein agiert wird, dass keine ausreichende Rechtsgrundlage besteht. […] Die Rechtslage war stets klar: Die Nutzung von Staatstrojanern und der damit verbundene Grundrechtseingriff sind unzulässig, solange nicht 1. eine rechtskonforme Software und 2. eine den Vorgaben des BVerfG entsprechende Ermächtigungsnorm existiert.”

Der Beitrag wurde vorab auf der Webseite der K&R als PDF veröffentlicht.

Braun, Ozapftis – (Un)Zulässigkeit von „Staatstrojanern“, K&R 2011, 681. Artikel vollständig lesen

Rezension: Privacy Online

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Kürzlich war ich auf dem Abschlussworkshop der Arbeitsgruppe „Privatheit und Öffentlichkeit“ des Co:llaboratory. Das „Co:llab“ ist eine Google-finanzierte Forschungs- und Diskussionsgruppe, in der sich Experten und Praktiker über Themen des Internets und der Gesellschaft austauschen.

Im Rahmen des Abschlussworkshops hatte die „Initiative Privatheit und Öffentlichkeit“ auch Prof. Sabine Trepte eingeladen, die Juniorprofessorin für Psychologie an der Universität Hamburg ist. Psychologisch versiert zeigte Frau Trepte dem Auditorium zunächst einmal das Matt-Video – das hat zwar mit Datenschutz wenig zu tun, aber es versetzte das Publikum in einen positiven, aufnahmebereiten Zustand. Artikel vollständig lesen

„Was der Informatik Recht ist“

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In der aktuellen Ausgabe der JurPC ist ein Aufsatz erschienen, in der die juristische Methodik aus Sicht eines Informatikers erklärt wird. Artikel vollständig lesen

Wochenrückblick: Bundestrojaner, Murphy, Hetzner

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+++ CCC veröffentlicht Code des „Bundestrojaners”

+++ „Murphy”: Das Ende der territorialen Exklusivlizenzen

+++ Likebutton-Streit: Erste Abmahnungen des ULD

+++ MDR: Verwaltungsrat nominiert Karola Wille

+++ BGH entscheidet über Microsoft-Gebrauchtsoftwarehandel

+++ Belgisches Gericht ordnet Netzsperre von Pirate Bay an

+++ Datenleck bei Hetzner

+++ Steve Jobs gestorben Artikel vollständig lesen

Wochenrückblick: AdWords, Piratenpartei, Facebook

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+++ EuGH entscheidet erneut über Google AdWords

+++ Datenschutzbeauftragter Caspar kritisiert neue Facebook-Features

+++ Geldwäsche: Verbot anonymer Zahlungen im Netz geplant?

+++ Rechtsausschuss des Bundestages diskutiert über „verwaiste Werke”

+++ MDR vor der Wahl: Wird Hilder der neue Intendant?

+++ KJM bewertet Jugendschutzprogramm der Telekom positiv

+++ Piratenpartei zieht in Berliner Abgeordnetenhaus ein Artikel vollständig lesen

Wochenrückblick: Glücksspiel, DVB-T, Like-Button

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+++ Schleswig-Holstein beschließt eigenes Glückspielgesetz

+++ EuGH: Deutsche Staatshilfen für DVB-T-Ausbau rechtswidrig

+++ OVG Lüneburg zur Kündigung wegen privater Internetnutzung am Arbeitsplatz

+++ LG Berlin: Durchsuchung bei „AKTE“-Produktionsfirmen Verstoß gegen Pressefreiheit

+++ LG Hamburg: Gruner & Jahr Rahmenvertrag für Journalisten rechtswidrig

+++ ULD: Kritik vom Schleswig-Holsteinischen Landtag Artikel vollständig lesen

Beck-Verlag: Neue Zeitschrift zum Datenschutzrecht

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Passend zur ULD-Debatte um die Facebook-Reichweitenanalyse bringt der Beck-Verlag eine neue juristische Zeitschrift auf den Markt: „ZD – Zeitschrift für Datenschutz“. Wir haben die kostenfrei im Internet veröffentlichte erste Ausgabe zum Anlass genommen, sie uns einmal genauer anzuschauen.

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Wochenrückblick: RTL, Facebook, Rundfunkfinanzierung

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+++ „Scheiß RTL”: RTL mahnt fernsehkritik.tv ab

+++ Rundfunkfinanzierung: Kippt der 15. RÄStV in NRW?

+++ Facebook beschwert sich über datenschutzfreundlichen Like-Button

+++ OVG Berlin-Brandenburg: RBB muss NPD-Wahlwerbespot nicht senden

+++ Wikileaks veröffentlicht unredigierte Botschaftsdepeschen

+++ Weiter Ärger um Samsungs Galaxy Tab Artikel vollständig lesen

Wochenrückblick: Abofallen, Jobs, MDR

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+++ Bundesregierung präsentiert Gesetzesentwurf zur „Button-Lösung”

+++ Steve Jobs zieht sich bei Apple zurück

+++ Streit um Facebooks Like-Button zieht Kreise

+++ Gamescom in Köln: Besucherrekord und Ärger um RTL-Beitrag

+++ MDR-Intendanz: Verwaltungsrat einigt sich auf drei Kandidaten

+++ OLG Hamburg spricht letztes Wort im Fall „Metall auf Metall”

+++ Kino.to: Staatsanwaltschaft Dresden kann nicht gegen Nachfolger vorgehen
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