Daten sind das „Öl des 21. Jahrhunderts”. So schnell wie die Digitalisierung die Gesellschaft vor sich hertreibt, so schnell wachsen die Anforderungen, die zum Beispiel das Internet an das Recht stellt. Gerne bemüht man hier die Floskel, dass das Recht mit der Technik nicht mehr mithalten kann. Ob es nun allein am Zusammenspiel von Recht und Technik liegt, oder noch andere Gründe eine Rolle spielen, eines ist in diesem Zusammenhang immer wieder Thema: das Datenschutzrecht.
Denn ungeachtet technischer Entwicklung und rechtlichen Herausforderungen, steht fest: Nur wenige andere Rechtsgebiete sind in diesem Zusammenhang so allgegenwärtig anzutreffen und damit praxisrelevant und gleichzeitig so komplex und schwer zugänglich. So war es nur eine Frage der Zeit, bis ein eigens auf diesen Themenkomplex abgestimmtes Formularhandbuch auf den Markt kommt. Dieses Jahr ist das „Formularhandbuch Datenschutzrecht” erschienen, herausgegeben von den Rechtsanwälten Dr. Ansgar Koreng und Matthias Lachenmann. Wir haben es uns genauer angeschaut. Artikel vollständig lesen
+++ Täuschung über No-Spy-Abkommen? Bundesregierung gerät immer mehr unter Druck
+++ VG München: Klage wegen Einspeiseentgelten gegenüber Kabelanbietern erfolglos
+++ Datenschutzbeauftragte warnen vor Windows XP in öffentlicher Verwaltung
+++ EuG stoppt Eintragung der Marke Skype – Verwechselungsgefahr mit Sky
+++ EU-Kommission stellt Strategie für digitalen Binnenmarkt vor Artikel vollständig lesen
+++ Bundesregierung einigt sich auf Vorratsdatenspeicherung
+++ Musiksampling: BGH verweist den Fall Bushido ans OLG Hamburg zurück
+++ UsedSoft nimmt Berufung im Streit um Gebrauchtsoftware zurück
+++ OLG Hamburg: Weiterverkaufsverbot für E-Books ist zulässig
+++ EU-Kommission erhöht den Druck auf Google
+++ BGH erlaubt großzügige Nutzung elektronische Leseplätze Artikel vollständig lesen
+++ Aufregung um eine Abmahnung wegen Facebook-Share-Funktion
+++ Erstes Urteil zum Leistungsschutzrecht für Presseerzeugnisse
+++ Europe versus Facebook liegt nun beim EuGH
+++ German Wings-Absturz: Die Rolle des Datenschutzrechts
+++ Gutachten stellt Sonderstatus von ARD und ZDF infrage
+++ Netzneutralität: TK-Unternehmen klagen gegen Regelung der FCC Artikel vollständig lesen
Telemedicus hat Anfang der Woche auf Anfrage eine schriftliche Stellungnahme zur Regelung der so genannten Profilbildung („Profiling”) in der geplanten Datenschutzgrundverordnung an das Bundesministerium des Inneren übersandt. Hintergrund: Das BMI führt eine schriftliche Anhörung von Verbänden, Unternehmen, Wissenschaft und Netzcommunity durch. Es geht um die Frage, ob und inwieweit eine Profilbildung im Rahmen der Datenschutzgrundverordnung zulässig sein soll. Die Bundesministerien des Inneren (BMI), der Wirtschaft (BMWi) sowie der Justiz und des Verbraucherschutzes (BMJV) haben hierzu einen gemeinsamen Vorschlag erarbeitet. Unsere Stellungnahme stellen wir als Volltext nun auch hier im Blog bereit. Bereits Mitte Dezember hatte Telemedicus auf Anfrage eine schriftliche Stellungnahme zur Regelung der so genannten Zweckänderung in der geplanten Datenschutzgrundverordnung an das Bundesministerium des Inneren übersandt. Diese findet sich hier. Artikel vollständig lesen
Telemedicus hat Ende vergangener Woche auf Anfrage eine schriftliche Stellungnahme zur Regelung der so genannten Zweckänderung in der geplanten Datenschutzgrundverordnung an das Bundesministerium des Inneren übersandt. Hintergrund: Das BMI führt eine schriftliche Anhörung von Verbänden, Unternehmen, Wissenschaft und Netzcommunity durch. Es geht um die Frage, ob eine zweckändernde Datenverarbeitung nach Art. 6 Abs. 4 DS-GVO (E) auch aufgrund berechtigten Interesses im Sinne von Art. 6 Abs. 1 f) DS-GVO (E) zulässig sein sollte oder nicht. Unsere Stellungnahme stellen wir als Volltext nun auch hier im Blog bereit. Artikel vollständig lesen
+++ Operation Eikonal: BND hat jahrelang mit der NSA zusammengearbeitet
+++ VG Media vs. Google: Snippets und Thumbnails ausgelistet
+++ HmbBfDI vs. Google: Verwaltungsanordnung wegen Nutzerprofilen
+++ ULD vs. Facebook: Revision gegen Urteil des OVG Schleswig-Holstein
+++ Designierter EU-Innenkommissar für Neuanlauf bei Vorratsdatenspeicherung
+++ Urteil in Österreich: Haftung für gesetzten Link Artikel vollständig lesen
Das ULD hat angekündigt, gegen das Urteil des OVG Schleswig-Holstein vom 4. September 2014 Revision zum Bundesverwaltungsgericht einzulegen. Das OVG hat die Revision zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig in seiner Entscheidung ausdrücklich zugelassen. Entscheidende Rechtsfragen seien bisher nicht höchstrichterlich entschieden worden.
Thilo Weichert zu den Urteilsgründen:
„Die Urteilsbegründung ist so enttäuschend wie der vor drei Wochen verkündete Urteilstenor. Die vom ULD vorgebrachten wesentlichen Argumente werden nur beiläufig erörtert.“
Man verfolge mit der Revision eine bundesweite Klarstellung.
Der seit Jahren geführte Kampf des ULD gegen Facebook geht damit in die nächste Runde. Die Entscheidung des OVG vom 4. September 2014 stellte das vorläufige Ende einer Reihe von vom ULD gegen Facebook angestrengter Verfahren dar.
Ausführlich bei datenschutzzentrum.de.
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Sind IP-Adressen personenbezogene Daten im Sinne des Datenschutzrechts? Der Streit ist wahrscheinlich so alt wie das Internetrecht selbst. Denn einerseits sind IP-Adressen so etwas wie die grundlegenden Informationen, auf denen das Internet aufbaut. Ohne sie kann es nicht funktionieren. Andererseits können diese Adressen unter bestimmten Umständen bestimmten Nutzern zugeordnet werden. So funktioniert Tracking: die Überwachung des Verhaltens von Personen bei der Internetnutzung.
Die Frage nach dem Personenbezug entscheidet über die Anwendbarkeit des Datenschutzrechts auf IP-Adressen – und damit über eine grundlegende Weichenstellung, die fast jeden Webseitenbetreiber erfasst. Fast überall fallen diese Daten an, fast überall werden sie genutzt.
Es ist deshalb kein Wunder, dass die mündliche Verhandlung, die der BGH am Dienstag durchgeführt hat, zu viel Aufmerksamkeit in den Medien geführt hat. Artikel vollständig lesen
+++ Bundeskartellamt weist Beschwerde von VG Media und Verlagen ab
+++ Bundesregierung präsentiert Digitale Agenda
+++ BMI stellt Entwurf für IT-Sicherheitsgesetz vor
+++ EuGH: Vorlageverfahren zu Kompetenz von Datenschutzbehörden
+++ OLG Celle: Double-Opt-In Mail ist keine unzulässige Werbung
+++ OLG Köln: Pixelio-Urteil hat keinen Bestand Artikel vollständig lesen