Ein Gastbeitrag von Dr. Arnd Haller, Chefjustiziar Google Nord- und Zentraleuropa
Im Oktober 2009, kurz nach der Bundestagwahl, war die Freude in deutschen Presseverlagen groß: Einigen Presselobbyisten war es in einer politischen Nacht- und Nebelaktion gelungen, maßgebliche Verhandlungsführer des Koalitionsvertrages von der vermeintlichen Notwendigkeit eines sog. Leistungsschutzrechtes für Presseverlage zu überzeugen. Wie sich inzwischen gezeigt hat, war die Absichtserklärung im Koalitionsvertrag, ein Leistungsschutzrecht einführen zu wollen, voreilig. Negative Konsequenzen für andere Wirtschaftszweige, Millionen von Internetnutzern und die Informationsfreiheit in Deutschland waren offenbar weder diskutiert noch ausreichend bedacht worden.
Erfreulicherweise findet inzwischen eine breite Debatte über Sinn und Unsinn eines Leistungsschutzrechtes für Presseverlage statt. Vielen wird jetzt bewusst, dass die beabsichtigte “Stärkung von Qualitätsjournalismus” und die “Aufrechterhaltung von Meinungsvielfalt” durch ein Leistungsschutzrecht nicht gefördert, sondern geradezu konterkariert würde. Artikel vollständig lesen
Datenschutzrecht ist permanent im Wandel. Es wird dauerhaft reformiert, ohne tatsächlich in der Gegenwart anzukommen. Manch einer findet Datenschutz deshalb nicht mehr zeitgemäß, sondern nur noch rückwärtsgewandt und technologiehemmend.
Dass wir Datenschutz und ein entsprechendes Regelungsniveau aber dringend brauchen, ist nirgendwo sichtbarer als in sozialen Netzwerken, wo datenschutzrechtliches Chaos herrscht. Denn die zurück liegenden BDSG Novellen I bis III haben leider nur das gesetzlich normiert, was seit Jahren überfällig war. Soziale Netzwerke wie Facebook, StudiVZ und Co. werden vom Bundesdatenschutzgesetz und auch vom Telemediengesetz nach wie vor nur kryptisch erfasst. Die Gesetze wirken dabei wie schlechte Schablonen, mit denen Recht und Realität nicht in Einklang gebracht werden können. Artikel vollständig lesen
+++ SWIFT-Abkommen in EU-Parlament und Bundestag
+++ BGH entscheidet über Hinsendekosten im Fernabsatz
+++ OLG Frankfurt bestätigt Haftung der DENIC für rechtswidrige Domains
+++ Hamburger Gesetzesentwurf zu Street View schafft es in den Bundestag
+++ Gesetzesentwurf: Ein Button gegen Abofallen im Internet
+++ Bußgeldverfahren gegen Facebook eingeleitet
+++ Markenrechtsstreit um „Lena” Artikel vollständig lesen
Die Bedeutung des Datenschutzrechts ist in den letzten Jahren rasant gewachsen. Davon angetrieben hat der Gesetzgeber allein seit dem 1. September 2009 das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) dreimal novelliert. Die Änderungen sind mitunter gravierend und für den Rechtsanwender nicht immer sofort zugänglich. Letzteres ist vor allem deshalb der Fall, weil es bislang an entsprechender Kommentarliteratur mangelte.
An genau dieser Stelle setzt der neu erschienene „Taeger/Gabel” an, der auch die BDSG-Novellen I bis III sorgsam berücksichtigt. Damit ist dieser BDSG-Kommentar momentan eines der wenigen Werke, das Aktualität in diesem Bereich beanspruchen kann. Artikel vollständig lesen
In diesen Stunden läuft in Berlin die 4. Sitzung der Enquête-Kommission „Netzpolitik und digitale Gesellschaft”. In dieser Sitzung werden viele externe Experten angehört. Einige der Experten haben bereits Stellungnahmen abgegeben, die als PDF abrufbar sind.
Unter den Experten ist auch Prof. Thomas Hoeren, der sich vornehmlich zu rechtlichen Fragen äußert. Insgesamt liest sich seine Stellungnahme fast wie eine „To Do-Liste” für den Gesetzgeber. Unter anderem schließt er sich in der Frage der Netzneutralität der Position seines Kollegen am Institut für ITM in Münster, Prof. Holznagel, an (wobei er ihn freilich anders versteht als ich), spricht sich für einen „Allgemeinen Teil des Geistigen Eigentums” aus, fordert Korrekturen beim „fliegenden Gerichtsstand”, gesetzliche Regelungen zur Störerhaftung, eine „Button-Lösung” für Abofallen und – soweit als möglich – eine Internationalisierung des Internetrechts.
Zu den Stellungnahmen von Prof. Hoeren und den anderen Experten.
Die Staatskanzlei Rheinland-Pfalz hat den vollständigen Wortlaut des 14. RÄStV veröffentlicht wie er am vergangenen Donnerstag durch die Ministerpräsidenten unterzeichnet worden ist.
Zentraler Bestandteil des 14. RÄStV ist die Novelle des Jugendmedienschutzstaatsvertrags (JMStV). Als nächsten Schritt müssen nun noch alle 16 Länderparlamente dieser Novelle zustimmen, damit das Gesetz planmäßig am 1. Januar 2011 in Kraft treten kann.
Vierzehnter Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Stand: 10.06.2010, PDF).
Update (12:15 Uhr):
Die FSM hat eine JMStV-Synopse veröffentlicht.
Update (24. Juni 2010, 12:25 Uhr):
JMStV: Gesetzesbegründung zum 14. RÄStV veröffentlicht.
Update (26. Oktober 2010):
Lesefassung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags 2011 bei Telemedicus veröffentlicht.
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Heute Abend um 19:00 Uhr spricht die Bundesjustizministerin in Berlin über den „Dritten Korb”
Die Kollegen von Carta stellen heute Abend einen Stream zur „Berliner Rede zum Urheberrecht” der Bundesjustizministerin bereit. Leutheusser-Schnarrenberger wird dort über die Anforderung an die nächste Urheberrechtsnovelle sprechen und damit den offiziellen Auftakt für dieses Gesetzesvorhaben geben.
Zum sogenannten Dritten Korb – also der nunmehr dritten großen Urheberrechtsreform in Folge – wird es in den nächsten Monaten mehrere Anhörungen geben.
+++ BGH entscheidet über Fusion von Springer und ProSiebenSat.1
+++ BVerwG: Datei „Gewalttäter Sport“ jetzt rechtmäßig
+++ BDSG-Novelle III tritt in Kraft
+++ Neues Fernabsatzrecht tritt in Kraft
+++ Ministerpräsidenten beschließen GEZ-Reform
+++ Ministerpräsidenten unterzeichnen JMStV-Novelle
+++ Grüne wollen Verbraucherinformationsgesetz ändern
+++ USA: Google sieht keinen Rechtsverstoß in WLAN-Datensammlung Artikel vollständig lesen
Die Ministerpräsidenten haben heute im Rahmen des 14. Rundfunkänderungsstaatsvertrags die geplante Novelle des Jugendmedienschutzstaatsvertrages unterzeichnet.
Bis zuletzt war offen gewesen, ob wirklich alle 16 Länderchefs der umstrittenen Gesetzesänderung zustimmen würden. Zum Scheitern des Staatsvertrags hätte es gereicht, wenn nur ein Bundesland seine Unterschrift verweigert hätte. Die Ministerpräsidenten haben sich nun trotz Kritik aus den eigenen Parteien für die umstrittene Novelle ausgesprochen. Artikel vollständig lesen
Das Bundesverwaltungsgericht hat heute entschieden, dass die Verbunddatei „Gewalttäter Sport” – mittlerweile – rechtmäßig ist (BVerwG 6 C 5.09, Urteil vom 9. Juni 2010). Der Kläger ist Fußballfan. Er ist als „Ultrà“ und Gewalttäter in der Datei erfasst. Sein Antrag auf Löschung seiner Daten wurde von der Polizei abgelehnt – zu Recht, wie das Bundesverwaltungsgericht nun bestätigte. Das Gericht hat seine Klage daher abgewiesen.
Das Gericht widersetzte sich damit den beiden Vorinstanzen, dem Verwaltungsgericht Hannover und dem Oberverwaltungsgericht Lüneburg. Beide hatten die Datenspeicherung aufgrund fehlender Rechtsgrundlage für rechtswidrig befunden. Artikel vollständig lesen