De-Mail sollte mal so etwas wie eine juristisch-elektronische Revolution werden: Endlich in allen Aspekten verlässliche, nachweisbare und damit rechtssichere elektronische Kommunikation. Das war 2008. Seit dem wurde ein Pilotversuch durchgeführt – und wieder beendet. Ein Bürgerportalgesetz ist entstanden – und wieder vergangen. Beim Wechsel des Bundestags 2009 fiel das Vorhaben in die Diskontinuität. Im Sommer 2010 hat die Deutsche Post ein Konkurrenzprodukt unter dem Namen „E-Postbrief” auf den Weg gebracht und nach eigenen Angaben mittlerweile 1 Million Kunden. Und De-Mail? Artikel vollständig lesen
Konsolidierte Version des JMStV in der Fassung des 14. RÄStV
Vorbehaltlich noch ausstehender Zustimmungsakte in einzelnen Landtagen werden ab dem 1. Januar 2011 neue Regelungen für den Jugendmedienschutz gelten. Insbesondere steht die Einführung veränderter Bestimmungen zur Kennzeichnung von Internetinhalten an. Hintergrund ist das Inkrafttreten eines novellierten Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV) zu Beginn des kommenden Jahres.
Telemedicus bietet nun eine erste konsolidierte Fassung des neuen Jugendmedienschutz-Staatsvertrags zum freien Download an, die die jüngsten Änderungen berücksichtigt.
Es stehen zwei Versionen zur Verfügung:
JMStV in der Fassung des 14. RÄStV (PDF).
JMStV in der Fassung des 14. RÄStV mit hervorgehobenen Änderungen (PDF).
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Ein Gastbeitrag von Prof. Dr. Holznagel LL.M., Münster.
1. Begriff und Gefährdungslagen
Netzneutralität ist eine Bezeichnung für die neutrale Datenübermittlung im Internet. Herkömmlicherweise transportiert das Internet Daten „unwissend“ in Paketen. Nach dem Best-Effort-Prinzip werden alle Datenpakete gleich behandelt. Das Internet ist damit nach dem traditionellen Verständnis dienste- und applikationsneutral. Aufgrund der explosiven Zunahme datenintensiver Dienste wie z.B. YouTube befürchten die TK-Anbieter eine Verstopfung ihrer Netze. Neue Netzwerkmanagementtechniken ermöglichen es ihnen nun, den Datentransport je nach Verkehrslage und ökonomischem Bedürfnis zu kontrollieren. Zudem sind die Margen im Breitband-Geschäft zu gering. Google und Co. würden zwar den mit Abstand meisten Datenverkehr verursachen, kämen aber zu einem unangemessenen Prozentsatz für die verursachten Kosten auf. Die TK-Anbieter fordern daher hinreichende Gestaltungsspielräume für die Einführung von Quality-of-Service-Diensten und entsprechenden Preismodellen. Artikel vollständig lesen
+++ BVerfG nimmt Verfassungsbeschwerden gegen ZensusG nicht an
+++ BVerfG zu Äußerungsrechten staatlicher Institutionen
+++ GEMA ./. Youtube geht ins Hauptsacheverfahren
+++ BGH vertagt erneut Perlentaucher-Urteil
+++ „Down by law”: ORF futurezone hat zugemacht
+++ TKG-Referentenentwurf im Netz
+++ Landesmedienanstalten wegen Call in Show-Aufsicht in der Defensive Artikel vollständig lesen
Spätestens, als sich Freitag abends herumsprach, dass die Tagesschau berichtet hatte, wurde den Teilnehmern klar, dass „Wikipedia: Ein kritischer Standpunkt” keine gewöhnliche Wissenschaftskonferenz werden würde. Wikipedia ist auch kein normales Forschungsobjekt. Es ist ein Medienorgan von enormen gesellschaftlichem Einfluss; ein Machtfaktor, der sich aus dem politischen und wissenschaftlichen Diskurs kaum noch wegdenken lässt. Gleichzeitig ist so viel an der Wikipedia neu und anders, das sich etabliertes Wissen kaum auf sie anwenden lässt. Artikel vollständig lesen
+++ BVerfG nimmt Spickmich-Fall nicht zur Entscheidung an
+++ BVerfG lehnt Eilantrag gegen ELENA ab
+++ BVerfG: Muss Geräteabgabe für Drucker zum EuGH?
+++ Referentenentwurf zur TKG-Novelle vorgelegt
+++ Bundesrat verschiebt Entscheidung zu Internet-Kostenfallen
+++ Bundeskartellamt soll Videoplattform von ProSieben und RTL prüfen
+++ Call-In-Shows: Landesmedienanstalt verhängt erneut Bußgelder Artikel vollständig lesen
+++ BVerfG zu Videoaufnahmen bei Verkehrsverstößen
+++ LG Hamburg: Youtube muss einzelne Musikvideos sperren
+++ EU-Kommissarin lässt Vorratsdaten-Richtlinie überprüfen
+++ Verfassungsbeschwerde gegen § 5 BSIG
+++ Rheinland-Pfalz plant Online-Durchsuchung
+++ ACTA auf der Zielgeraden
+++ Streit um Start von Google Street View
+++ Vorschläge von Google und Verizon zur Netzneutralität
+++ GEZ-Reform: FDP droht mit Verfassungsbeschwerde
+++ NDR-Drehbuchaffäre: Staatsanwaltschaft erhebt Anklage
+++ GVU lässt freie Videos löschen
+++ Online-Studie von ARD und ZDF veröffentlicht Artikel vollständig lesen
Ein Gastbeitrag von Stephan Thomae (FDP), Mitglied des Deutschen Bundestages
Leistungsschutz für Presseverlage als Voraussetzung für fairen Wettbewerb auch im Internet

Über das Internet nehmen die Menschen mehr und mehr Dienstleistungen in Anspruch oder nutzen Informationen. Wir müssen deshalb die notwendigen Rahmenbedingungen dafür schaffen, dass diejenigen, die für die Bereitstellung der Dienstleistungen und Informationen ein Risiko eingehen, die kreativ tätig sind und die sich wirtschaftlich engagieren, ihre Leistungsschutz- und Urheberrechte durchsetzen können. Auch die Einführung eines Leistungsschutzrechts für Presseverlage ist in diesem Zusammenhang zu erörtern. FDP und Union haben sich im Koalitionsvertrag darauf verständigt, dass Verlage im Online-Bereich nicht schlechter gestellt sein sollen als andere Werkvermittler. Wir streben deshalb die Schaffung eines Leistungsschutzrechts für Presseverlage zur Verbesserung des Schutzes von Presseerzeugnissen im Internet an.
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Ein Gesetz in einem Wiki schreiben – das hat Telemedicus im Winter 2008/09 versucht. Das Projekt war nur teilweise erfolgreich. Bilanz gezogen und einige Ergebnisse präsentiert haben Stefan Ott und ich damals in zwei Artikeln für JurPC. Unser Fazit damals:
Nach dem bisherigen Erfahrungsstand ist davon auszugehen, dass der grundsätzliche Ansatz – einen Gesetzesentwurf in einem Wiki zu formulieren, wobei sich jeder „Stakeholder“ beteiligen kann – durchaus erfolgversprechend ist. Ein professionelles Projektmanagement ist allerdings unabdingbare Voraussetzung für das Gelingen; ebenso erfordert ein solches Projekt hohen materiellen Aufwand sowohl im technischen als auch im personellen Bereich.
Einen Ansatz, der auf den ersten Blick ähnlich wirkt, verfolgt nun die Grüne Bundestagsfraktion. Unter der Domain beschaeftigten-datenschutz.de präsentieren die Politiker einen Entwurf zu einem Beschäftigen-Datenschutzgesetz, an dem man mitarbeiten können soll:
In diesem Blog stellen wir unseren Gesetzentwurf öffentlich zur Diskussion, um so allen Interessierten die Möglichkeit zu geben, den Entstehungs-Prozess zu begleiten und Ihre Ideen für die Ausgestaltung eines zukünftigen Beschäftigen-Datenschutz einzubringen.
Dieses Papier ist demnach kein fertiger Entwurf, sondern noch im Entstehen. Über Kommentare, Kritik und Anregungen freuen wir uns.
Die Webseite arbeitet auf Basis eines Blog-Systems, das heißt, Nutzer können den Text nicht unmittelbar ändern. Auch der Entwurf, der präsentiert wird, ist bereits ausformuliert – und dies bis in die Details hinein. Ob hier noch viel „E-Participation” möglich ist, ist fraglich. Viel eher dürfte es darum gehen, einen schon fertigen Entwurf zu bewerben.
Zur Webseite beschaeftigten-datenschutz.de.
Hinweis: Ich bin Mitglied bei Bündnis90/Die Grünen. Artikel vollständig lesen