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Deal zwischen Google und EU-Wettbewerbshütern?

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In der zweiten Hälfte des laufenden Jahres könnte es zwischen dem U.S. Internetriesen Google und der EU-Kartellbehörde in dem Wettbewerbsverfahren gegen das Unternehmen zu einer Einigung kommen, wusste der EU-Wettbewerbskommissar Joaquín Almunia heute zu berichten. Demnach ist Google offenbar bereit, Zugeständnisse bei Suchergebnissen und Beschränkungen für Werbetreibende zu machen. Artikel vollständig lesen

LG Krefeld: Verantwortung für Einträge bei Google und Google+

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Wird ein Gewebetreibender bei Google gefunden, lässt das nicht zwingend den Schluss zu, dass der Eintrag bei Google auch von dem Gewerbetreibenden veranlasst worden ist. Mit anderen Worten: Ein Treffer bei Google ist nicht zwingend auch Werbung desjenigen, der gefunden wird. Das hat das Landgericht Krefeld per Beschluss entschieden (Az. 12 O 111/12 vom 15.11.2012). Artikel vollständig lesen

Wenn das Leistungsschutzrecht kommt: Darf Google filtern?

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Immer weiter arbeitete sich der Gesetzesentwurf durch die politischen Gremien – mal leicht geändert, immer hochumstritten. Aber noch ist es nicht so weit: Ein Ausschuss des Bundestages berät derzeit darüber, ob das Leistungsschutzrecht für Presseverleger gesetzlich verankert werden soll. Was wäre, wenn? Gerne sagen Skeptiker eine vermeintlich simple Lösung voraus: Falls Google für Textteile in seinen Suchergebnissen zahlen soll, dann hört man eben auf, sie zu listen.

Doch läge das in Googles Interesse? Und dürfte Google das überhaupt – Erzeugnisse von Presseverlegern aus den Suchergebnissen streichen? Wer sich das fragt, könnte Antworten im Kartellrecht finden. Artikel vollständig lesen

Leistungsschutzrecht: Printmedien holen zum Gegenschlag aus

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Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger plant eine große Kampagne. Zeitungen sollen dabei Werbung in eigener Sache machen. Es soll Anzeigen und Spots geben: Auf Plakaten, in Kino und TV – und natürlich in Zeitungen. Die Verleger erhoffen sich von der Kampagne eine Stütze im Kampf um die Regelung eines Leistungsschutzrechts für die Presse. Damit ist sie die Antwort auf Googles Aufruf an seine Kunden „Verteidige dein Netz“.

Die Verleger wollen sich bei Lesern und besonders bei Nicht-Lesern noch einmal positiv ins Gedächtnis rufen. Inwiefern dies den Ausgang der Debatte beeinflussen kann ist unklar. Als zweitgrößter Werbeträger nach dem Fernsehen sollten die Zeitungen allerdings wissen, wie die Werbetrommel zu rühren ist. Die Klickraten auf den zeitungseigenen Webseiten könnten jedenfalls bis zur Entscheidung über das Gesetz noch einmal ansteigen – wenn auch mit etwas Hilfe der Aggregatoren und Suchmaschinen.

Zur Meldung bei heise.de Artikel vollständig lesen

Presse-Leistungsschutzrecht: Ein Schaden für die Gesellschaft

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Die Ereignisse überschlagen sich um das geplante Presse-Leistungsschutzrecht: Google startet eine breite Kampagne „Verteidige dein Netz” und ruft online wie offline zum Protest auf. Das Max-Planck-Institut für Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht veröffentlicht eine Stellungnahme, die einer schallenden Ohrfeige gegen die Pläne der Bundesregierung gleichkommt – unterstützt von der Crème de la Crème deutscher Urheberrechtler. Selbst die Junge Union, der Jugendverband von CDU/CSU stellt sich gegen das Gesetzesvorhaben.

Auf der anderen Seite schießt sich die deutsche Presse auf Google ein und echauffiert sich über Googles „scheinheiligen Kampf” und wirtschaftliche Interessen. Und auch im Bundestag tut sich etwas: Heute Nacht wurde kurzfristig noch eine Aussprache angesetzt. Zwischen Mitternacht und 2 Uhr soll die Aussprache beginnen und ganze 35 Minuten dauern.

Über das Leistungsschutzrecht selbst ist wahrscheinlich alles gesagt, was es zu sagen gibt. Doch die Art und Weise, wie es zustande kommen soll, kommt immer mehr einer persönlichen Beleidigung aller Kritiker gleich. Artikel vollständig lesen

Google erreicht Vergleich mit Verlagen

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Die Association of American Publishers (AAP) und Google haben nach sieben Jahren Rechtsstreit einen Vergleich im Fall des Buch-Scanning-Projekts Google Books erreicht.

Mit der Einigung wird eine Urheberrechtsverletzungs-Klage gegen Google beendet, die im Oktober 2005 von fünf Mitgliedern der AAP eingereicht wurde. Dabei braucht der Vergleich nicht gerichtlich genehmigt werden, sagen Google und die Verleger-Vereinigung in einer gemeinsamen Pressemitteilung. Artikel vollständig lesen

App Store-AGB: vzbv klagt gegen Apple und Google

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Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat Klage gegen Apple und Google eingereicht. Nach Ansicht des vzbv verstoßen deren App-Store-AGB gegen deutsches Recht. Zuvor hatte der vzbv die AGB von fünf App Store-Betreibern abgeklopft. Ergebnis: Einzelne Klauseln seien rechtswidrig oder zumindest viel zu unbestimmt gefasst, der Datenschutz werde missachtet – oder die AGB sind schlicht zu lang: Die iTunes-AGB etwa füllen laut vzbv 21 DIN A4-Seiten (Schriftgröße 9) und verhindern somit,

(…) dass Verbraucher die AGB in vollem Umfang wahrnehmen und begreifen.
Besonders Bedingungen zum Datenschutz sind nach Ansicht des Verbands rechtswidrig: Eine rechtskonforme Einwilligung für die Nutzung der Verbraucherdaten werde nicht eingeholt. Zum Beispiel wurden nach den Bestimmungen von google, iTunes und Nokia personenbezogene Daten erfasst, ausgewertet und weiterverarbeitet, ohne dass die Nutzer aktiv zugestimmt hatten. Die Vertragsbedingungen lassen eine Kontrolle über diese sensiblen Daten nicht zu.

Den Klagen gehen Abmahnungen voraus, die der vzbv an Apple, Google, Nokia, Samsung und Microsoft geschickt hatte. Einzig Microsoft und Nokia haben vollständig Unterlassungserklärungen abgegeben und ihre Dienste angepasst.

Apple und Google stehen nun vor dem LG Berlin. Dort gewann der vzbv im vergangenen März schon die Klage gegen Facebook – David gegen Goliath kann also funktionieren. Ob sich die großen Spieler der Netzlandschaft davon beeindrucken lassen, steht auf einem anderen Blatt.

Zur Pressemitteilung bei surfer-haben-rechte.de (vzbv).
Meldung bei heise.de. Artikel vollständig lesen

Rufschädigung im Internet – und was man dagegen tun kann

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Wenn man das erste Mal im Leben mit jemandem zu tun hat, egal ob geschäftlich oder privat, dann will man naturgemäß besonders viel über den anderen in Erfahrung bringen. Dieses „In-Erfahrung-Bringen“ funktioniert meist so, dass man einfach googelt. Die Suchmaschinenergebnisse sind eine Art virtuelle Visitenkarte, ein erster Filter, der uns schnell und unkompliziert mit Informationen versorgt. Gefällt uns diese Visitenkarte, steht einem weiteren Kontakt nichts im Wege. Gefallen uns die Suchergebnisse und die dahinter stehenden Informationen nicht, hat es sich mit dem weiteren Kontakt aber vielleicht schon erledigt. Artikel vollständig lesen

Google im Kartellverfahren kompromissbereit

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In dem Kartellverfahren der EU-Kommission gegen Google hat der Suchmaschinenkonzern heute eingelenkt und einen Brief mit Vorschlägen vorgelegt. Darin äußerte sich das Unternehmen erstmals entgegenkommend zu den kartellrechtlichen Vorwürfen. Konkret wirft die Kommission ihm vor, andere Unternehmen bei der Auswertung der Suchergebnisse zu benachteiligen und damit seine marktbeherrschende Stellung auszunutzen.

Aus der Stellungnahme gegenüber cnet:

We have made a proposal to address the four areas the European Commission described as potential concerns. […] We continue to work cooperatively with the Commission.

Zuletzt hatte der zuständige Wettbewerbskommissar Almunia Google eine Frist eingeräumt, um die Benachteiligung zu beseitigen.

Zum Beitrag bei cnet.com.
Der Bericht bei golem.de. Artikel vollständig lesen

Wochenrückblick: ACTA, Loriot, YouTube

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+++ EU-Handelspolitiker lehnen ACTA ab

+++ LG Berlin: Keine Loriot-Briefmarken in Wikipedia

+++ Verfahren zur Vorratsdatenspeicherung nun doch beim EuGH

+++ YouTube geht gegen MP3-Konvertierungsdienste vor

+++ EuGH: National unterschiedlicher Urheberrechtsschutz und freier Warenverkehr

+++ EGMR stärkt Persönlichkeitsrechte Minderjähriger

+++ EuGH zu Genauigkeitserfordernissen bei Markenanmeldungen Artikel vollständig lesen