Google hat in dem Verfahren Joffe v. Google bei einem US-Berufungsgericht Antrag auf Neubeurteilung gestellt. Das berichtete das Technologie-Magazin Wired gestern. Mit dem Antrag ersucht Google eine erneute Anhörung zu einem vor wenigen Wochen entschiedenen Urteil. Darin ging es um die Frage, ob das Abfangen der frei verfügbaren Wi-Fi bzw. WLAN-Daten im Zusammenhang mit Google Street View gegen US-Abhörgesetze verstoße. Das Gericht kann nun entweder die erneute Anhörung einberufen oder den Antrag abweisen. Auch in Deutschland ermittelten die Behörden gegen Google und verhängten ein Bußgeld.
Meldung auf Wired.com vom 25. September 2013
Urteilsbesprechung der Electronic Frontier Foundation Artikel vollständig lesen
Der Hamburger Datenschutzbeauftragte hat gegen Google Inc. ein Verwaltungsverfahren eingeleitet. Das geht aus einer Pressemitteilung der Behörde vom 4. Juli 2013 hervor. Mit dem Verfahren soll Googles Datenschutzerklärung vom 1. März 2012 überprüft werden. Diese regelt den Umgang mit Nutzerdaten. Google hat nun bis Mitte August Gelegenheit sich zu dem Verfahren zu äußern.
Zur Pressemitteilung des Hamburger Datenschutzbeauftragten. Artikel vollständig lesen
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Mitte Mai hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass Googles Autocomplete-Funktion Persönlichkeitsrechte verletzen kann. Den vorgeschlagenen Suchbegriffen sei ein eigener Aussagegehalt zu entnehmen. Wenn Google auf rechtsverletzende Begriffskombinationen hingewiesen wird, muss das Unternehmen reagieren, so der BGH.
Bislang war nur die Pressemeldung des Bundesgerichtshofs veröffentlicht. Nun ist die Begründung auch im Volltext verfügbar. Wer sich davon klare Antworten erwartet hat, wird allerdings enttäuscht. Artikel vollständig lesen
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Die Autocomplete-Funktion von Google kann das Allgemeine Persönlichkeitsrecht verletzen. Das hat der BGH gestern entschieden (Az. VI ZR 269/12) und einen Streit um die Autocomplete-Funktion an das OLG Köln zurückverwiesen. Eine Pflicht zur Vorabkontrolle von Suchvorschlägen lehnt der BGH allerdings ab. Ein spannendes Urteil, das aber wohl nicht alle Fragen beantwortet. Artikel vollständig lesen
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Die Diskussion um das geplante Leistungsschutzrecht für Presseverleger scheint kein Ende zu nehmen. Mittlerweile ist bekannt geworden, dass die Regierungskoalition die Initiative diesen Freitag wieder auf die Tagesordnung gesetzt hat – in einer abgewandelten Form.
Auch wenn die neue Variante einige Bedenken ausräumt, bleibt doch ein weiteres Problem: Prof. Thomas Hoeren von der Uni Münster kommt in einem Kurzgutachten zu dem Ergebnis, dass möglicherweise europarechtliche Vorgaben dazu führen könnten, dass das neue Gesetz von vornherein unwirksam wäre. Grund hierfür ist das Notifikationsverfahren nach der Richtlinie 98/48/EG. Ist das tatsächlich so – und welche Folgen könnte es haben? Artikel vollständig lesen
von Jonas Kahl, LL.M.
Voraussichtlich am Freitag wird der Bundestag in zweiter und dritter Lesung das Leistungsschutzrecht für Presseverleger verabschieden. Nachdem monatelang darüber spekuliert wurde, wieweit der Schutzumfang dieses Rechts eigentlich reicht, wurde dieser heute in letzter Minute von den Regierungsfraktionen nochmals geändert. Artikel vollständig lesen